Besichtigungsanspruch
Besichtigungsverfahren bei vermuteter Urheberrechtsverletzung – Beweisnot adé?
Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren. Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen - und zwar ohne Vorwarnung…
Was tun bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzung, wenn die Beweise fehlen? Ein scharfes Schwert ist das so genannte Besichtigungsverfahren. Besteht beispielsweise eine hinreichende Wahrscheinlichkeit, dass der Konkurrent eines Software-Herstellers ohne Nutzungserlaubnis den Quellcode oder Teile des Quellcodes des Software-Herstellers nutzt, kann der Software-Hersteller seinen Besichtigungsanspruch gegen den Konkurrenten durchsetzen - und zwar ohne Vorwarnung…