Verkauf von Staubsaugern

Energiekennzeichnungsverordnung für Staubsauger nun rechtskräftig nichtig

Energiekennzeichnungsverordnung für Staubsauger nun rechtskräftig nichtig

Wie die IT-Recht Kanzlei berichtete, hat das Gericht der Europäischen Union (EuG)mit Entscheidung vom 08.11.2018 einer Klage des Staubsaugerherstellers Dyson stattgegeben und die Verordnung Nr. 665/2013 über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Grund war, dass das Berechnungsverfahren für Energieeffizienz auf Basis eines Gerätebetriebs mit leeren Staubsaugerbeuteln erfolgte, was nach Ansicht des Gerichts nicht den tatsächlichen Gebrauchsbedingungen entsprach. Zum 18.01.2019 ist die Gerichtsentscheidung rechtskräftig geworden, weil die Kommission innerhalb der zweimonatigen Frist kein Rechtsmittel eingelegt hat. Fraglich ist nun, ob durch die Nichtigkeit auch die Berechtigung entfällt, die Effizienzlabel und Staubsaugereffizienzklassen weiterhin in der Kennzeichnung zu nutzen. Diesbezüglich sind bereits erste Abmahnungen ausgesprochen worden. Nachfolgend gibt die IT-Recht Kanzlei eine Einschätzung und Empfehlung ab.

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EuG: Verordnung über Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

EuG: Verordnung über Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern nichtig

Mit Urteil vom 08.11.2018 hat das EuG die Verordnung über die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern für nichtig erklärt. Die Methode, bei welcher die Energieeffizienz von Staubsaugern mit leeren Behältern durchgeführt wird, stehe mit den wesentlichen Aspekten der Verordnung nicht im Einklang.

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EuGH: Testbedingungen für Energieetikett von Staubsaugern

EuGH: Testbedingungen für Energieetikett von Staubsaugern

Seit dem 01.09.2014 müssen alle Staubsauger, die in der Europäischen Union verkauft werden, mit einem Energieetikett versehen sein, dessen Einzelheiten von der Kommission in einer die Energiekennzeichnungsrichtlinie ergänzenden Verordnung (VO Nr. 665/2013/EU) geregelt wurden. Die Kennzeichnung dient u. a. dazu, die Verbraucher über den Energieeffizienzgrad und die Reinigungsleistungen des Staubsaugers zu informieren.

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Leitfaden: Staubsauger richtig im Internet kennzeichnen

Leitfaden: Staubsauger richtig im Internet kennzeichnen

Die rechtskonforme Kennzeichnung von Staubsaugern im Internet ist anspruchsvoll. Es sind die Vorgaben mehrerer EU-Verordnungen zu berücksichtigen, wobei der Umfang der Kennzeichnungspflichten wiederum davon abhängt, ob Staubsauger konkret angeboten oder bloß beworben werden. Die IT-Recht Kanzlei stellt sich der Herausforderung und veröffentlicht einen aktuellen Leitfaden zur rechtssicheren Kennzeichnung von Staubsaugern im Internet.

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Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung von Staubsaugern hat keinen Erfolg

Klage von Dyson auf Nichtigerklärung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung von Staubsaugern hat keinen Erfolg

Die britische Gesellschaft hat nämlich nicht nachzuweisen vermocht, dass es Tests gab, die dem von der Kommission herangezogenen Test in Bezug auf Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Reproduzierbarkeit überlegen waren - so der EuGH in einer aktuellen Pressemitteilung.

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Online-Kennzeichnung: Staubsauger auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Online-Kennzeichnung: Staubsauger auch nach dem 01.01.2015 rechtssicher bewerben und verkaufen

Sie möchten Staubsauger im Internet (oder Katalogen) bewerben und zum Verkauf anbieten? Dann haben Sie diverse EU-Pflichtkennzeichnungen zu beachten, die wiederum in verschiedenen Vorschriftenwerken geregelt sind. Welche Staubsauger sind genau betroffen? Wie sind Staubsauger beim Vertrieb über das Internet zu kennzeichnen? Wie sind die Vorgaben der EU-Verordnung Nr. 665/2013 sowie der EU-Verordnung 518/2014 umzusetzen und viel wichtiger - wer hat sie zu befolgen? Lesen Sie zu dem Thema den aktuellen Beitrag der IT-Recht Kanzlei.

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Angabe der Energieeffizienzklasse von Staubsaugern wird auch in Suchmaschinen und Preisvergleichen erforderlich sein

Angabe der Energieeffizienzklasse von Staubsaugern wird auch in Suchmaschinen und Preisvergleichen erforderlich sein

Am 03.05.2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 665/2013 verabschiedet, die ab dem 01.09.2014 angesichts einer umweltgerechten Produktgestaltung einheitliche Bestimmungen zur Kennzeichnung von Staubsaugern für Lieferanten und (Online)-Händler vorsieht.

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

EU-Verordnung 665/2013: Neue Vorgaben beim (Online-) Handel mit Staubsaugern ab dem 01.09.2014

(Online-) Händler, die Staubsauger verkaufen, haben ab dem 01 September 2014 die ordnungsgemäße Kennzeichnung ihrer Ware sicherzustellen. Die Art der Kennzeichnung wird davon abhängen, ob die Staubsauger via Fernabsatz oder etwa über den stationären Handel ("Verkaufsstelle") vertrieben werden - so die Regeln der neuen EU-Verordnung Nr. 665/2013. Welche Pflichten in Zusammenhang mit dem Vertrieb von Staubsaugern kommen nächstes Jahr auf Händler zu? Wie haben Händler ihre Ware im Internet zu kennzeichnen und welche Staubsauger werden überhaupt kennzeichnungspflicht sein? Lesen Sie hierzu die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei.

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EU-Verordnung 665/2013: Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

EU-Verordnung 665/2013: Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller ("Lieferanten") vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten. Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

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Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Allgemeines zur Kennzeichnung von Staubsaugern: EU-Verordnung Nr. 665/2013

Die Europäische Kommission hat eine neue Verordnung - Nr. 665/2013 - erlassen, die erstmalig die Etikettierung von Staubsaugern als energieverbrauchsrelevante Produkte vorsieht. So müssen ab dem 01.09.2014 alle Staubsauger, die im europäischen Raum auf den Markt gebracht werden, mit einem einheitlichen Label versehen werden, dessen Vorgaben in der Verordnung punktuell aufgeführt werden. Die neuen Kennzeichnungsvorgaben treffen sowohl Lieferanten, wie auch (Online-) Händler. Die IT-Recht Kanzlei stellt in ihren aktuellen FAQ die neue EU-Verordnung vor.

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