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Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024

Etliche Impressen betroffen: Zuteilung von Wirtschafts-IDs ab November 2024

Ab November 2024 erhalten Unternehmer in Deutschland erstmalig Wirtschafts-Identifikationsnummern für die eindeutige steuerliche Identifizierung zugeteilt. Die Zuteilung kann eine Erweiterung des Impressums erforderlich machen. Wann das der Fall ist und welche Lösungen wir dafür anbieten, beantworten wir neben vielen anderen Fragen in unseren neuen FAQ.

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Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?

Frage des Tages: Müssen alle Websites ein Impressum haben, auch private Websites?

Fast alle Websites haben ein Impressum, eine Legal Notice oder sonstige rechtliche Informationen, die auf der Website angegeben oder verlinkt sind, etwa im Header oder Footer der Website. Tatsächlich müssen aber nicht alle Websites ein Impressum mit den gesetzlichen Pflichtangaben vorhalten, aber die allermeisten. Weitere Informationen hierzu in diesem Beitrag.

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Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?

Frage des Tages: Muss ich im Impressum Angaben zu meinem Beruf machen?

Im Impressum der Website einer Tierarztpraxis müssen über die allgemeinen Pflichtangaben hinaus zusätzliche Pflichtinformationen enthalten sein. Hintergrund ist die besondere gesetzliche Reglementierung von Tierärzten. Verkauft der Tierarzt über eine separate weitere Website dann etwa Honig aus seinem Kleingewerbe als Imker, stellt sich die Frage, ob er im dortigen Impressum dieselben Pflichtangaben machen muss.

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Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt

Antrag zu Verzicht auf Privatadressen im Impressum abgelehnt

Der Digitalausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch einen Antrag der Linksfraktion, in dem diese einen Verzicht auf Privatadressen im Impressum fordert, abgelehnt. Gegen die Vorlage votierten alle übrigen Fraktionen. Am Donnerstag steht der Antrag zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.

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Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen

Erweiterte Impressumspflicht bei Veröffentlichung von umfangreichem Videomaterial auf eigenen Präsenzen

Seit 2020 nimmt das Telemediengesetz auch Seitenbetreiber mit veröffentlichen Videos in bestimmtem Umfang besonders in die Pflicht und stellt unter gewissen Voraussetzungen erweiterte Informationspflichten im Impressum auf. Betroffen können insbesondere Betreiber von Social-Media-Profilen sowie Homepages und Online-Shop-Inhaber sein. Dieser Beitrag zeigt, welchen Inhalt die zusätzlichen Informationspflichten haben, wer von ihnen betroffen ist und wie sie umzusetzen sind.

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Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer

Das „Who is Who“ der Steuernummern: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) vs. Steuernummer vs. Steueridentifikationsnummer

Die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) ist Pflicht im Rahmen der Anbieterkennzeichnung (Impressum). Obwohl diese Pflicht ganz eindeutig gesetzlich festgeschrieben ist, gibt es nach den Erfahrungen der IT-Recht Kanzlei kaum eine andere Impressumangabe, die so häufig falsch getätigt bzw. vergessen wird. Da hier eine konkrete Abmahngefahr besteht, klären wir gerne auf.

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Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!

Exotische Rechtsform? Kein Problem für die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei!

In Bezug auf die Rechtstexte sollten Online-Händler und Webseitenbetreiber keine Schwäche zeigen, da schon geringe Mängel zu Abmahnungen führen können. Dies gilt insbesondere für die erforderlichen Angaben im Rahmen des Impressums. Die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei sind für nahezu alle gebräuchlichen Rechtsformen geeignet, auch wenn es sich um ausländische Rechtsformen handelt.

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Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?

Künstlername bzw. Pseudonym im Impressum ausreichend?

Seit jeher treten manche Personen nach außen hin nur unter einem Pseudonym bzw. Künstlernamen auf. Geht es um eigene Internetauftritte, gelten jedoch strenge gesetzliche Anforderungen an die notwendige Anbieterkennzeichnung. Warum sich ein Pseudonym bzw. Künstlername nicht mit Impressumsvorgaben verträgt, lesen Sie in unserem aktuellen Beitrag.

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Oft gefragt: Telefonnummer im Impressum erforderlich?

Oft gefragt: Telefonnummer im Impressum erforderlich?

Der Dreh- und Angelpunkt jedes rechtskonformen gewerblichen Internetauftritts ist ein ordnungsgemäßes Impressum. Um vollständig zu sein, muss dieses alle notwendigen Kontaktinformationen des Anbieters ausweisen. Ob auch eine Telefonnummer zwingend dazu gehört, klären wir in der heutigen Frage des Tages.

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Impressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?

Impressum: Was muss rein - und in welcher Sprache?

Die digitale Welt macht es möglich: Online-Händler verkaufen ihre Produkte von Deutschland aus in die ganze Welt oder umgekehrt aus dem Ausland an Kunden in Deutschland und anderen Ländern. Doch unklar ist vielen, welche Auswirkungen dies auf ihre Rechtstexte hat, insbesondere auf das Impressum des Webshops. Muss das Impressum auch den Vorgaben von ausländischen Gesetzen genügen und in verschiedenen Sprachen vorgehalten werden? Wir erläutern die Thematik und geben unseren Mandanten Handlungsempfehlungen.

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LG Düsseldorf: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf einer kommerziellen Webseite verpflichtend

LG Düsseldorf: E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme auf einer kommerziellen Webseite verpflichtend

Eine einfache und schnelle Kontaktaufnahme mit Betreibern von Internetseiten ist heutzutage wichtiger als je zuvor. Hierfür benötigte Kontaktinformationen müssen deshalb auf geschäftlich betriebenen Internetseiten in dem jeweiligen Impressum bereitgestellt werden. In welchem Umfang und welcher Form dies zu geschehen hat, war in der Vergangenheit häufig Streitpunkt vor Gerichten. Das LG Düsseldorf beschäftigte sich kürzlich mit einem Fall, in dem eine Verbraucherzentrale gegen eine Airline vorging, welche auf ihrer Internetseite zwar ein Kontaktformular zur Kontaktaufnahme anbot, jedoch keine E-Mail-Adresse. Lesen Sie hierzu mehr im heutigen Beitrag!

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Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer UG, wenn Zusatz „haftungsbeschränkt“ fehlt

Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer UG, wenn Zusatz „haftungsbeschränkt“ fehlt

Der BGH hat neulich entschieden, dass der gesetzliche Vertreter einer UG persönlich haftet, wenn sich die UG im Rechtsverkehr nicht vollständig mit dem Zusatz „haftungsbeschränkt“ bezeichnet. Den Hintergrund dieser Entscheidung erläutern wir in unserem aktuellen Beitrag.

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Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?

Geschäftsbezeichnung für Einzelunternehmer: erlaubt?

Immer wieder erreicht uns die Fragestellung, ob auch ein Online-Händler, der als Einzelunternehmer tätig ist, eine Geschäftsbezeichnung führen darf. Oder führt eine solche Geschäftsbezeichnung bei „one-man-shows“ den Verkehr in die Irre? Grund genug, sich das einmal näher anzusehen.

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Müssen Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben?

Müssen Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben?

Wer im Internet geschäftsmäßig auftritt, ist zur Darstellung eines vollständigen Impressums verpflichtet. Ob Einzelunternehmer ihren vollen Namen im Impressum angeben müssen oder zulässig mit Kürzeln arbeiten dürfen, klären wir hier.

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OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig

OLG Frankfurt a.M.: Briefkastenadresse im Impressum zulässig

Die Impressumspflicht für Webseitenbetreiber dient dem Schutz von Verbraucher und Mitbewerber. Ein Blick in das Impressum sollte genügen, um zu erfahren, wer der Inhaber der Internetseite ist und wie man diesen umgehend erreichen kann. Das OLG Frankfurt a.M. hat sich in einem der IT-Recht Kanzlei vorliegenden Urteil vom 18.02.2021 (Az.: 6 U 150/19) mit den Anforderungen an den Impressumsinhalt einer US-Firma befasst, insbesondere damit, ob eine Briefkastenadresse als ordnungsgemäße Anschrift im Impressum ausreicht. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

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Welches Recht gilt für Impressum bei grenzüberschreitendem EU-Onlinehandel?

Welches Recht gilt für Impressum bei grenzüberschreitendem EU-Onlinehandel?

Online-Händler, die Waren in mehreren EU-Mitgliedstaaten anbieten, stehen vor der Frage, welches Recht für die Impressumspflicht gilt. Insbesondere für Unternehmen mit Sitz in einem EU-Land und Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten kann dies eine Herausforderung darstellen. Um die rechtlichen Anforderungen zu klären und die Geschäftstätigkeit zu erleichtern, informiert der aktuelle Fragen- und Antwortenkatalog detailliert über die geltenden Regelungen.

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Achtung: Für Betreiber von journalistisch-redaktionellen Angeboten ändert sich das Impressum

Achtung: Für Betreiber von journalistisch-redaktionellen Angeboten ändert sich das Impressum

Jeder Online-Händler weiß, wie wichtig die Darstellung eines korrekten Impressums ist. Die Ablösung des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags (RStV) durch den neuen Medienstaatsvertrag (MStV) bringt eine Änderung des Impressums mit sich. Klassische Online-Händler werden von dieser Änderung - wenn überhaupt - nur am Rande betroffen sein. Vorrangig werden Betreiber von Blogs ihr Impressum anpassen müssen. Dennoch sollten auch Online-Händler die Neuerungen kennen. Wir stellen sie in unserem aktuellen Beitrag vor.

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Impressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht

Impressumspflicht: FAQ, Anleitungen und Rechtssprechungsübersicht

Das Telemediengesetz (TMG) regelt in § 5 besondere identitätsbezogene Kennzeichnungspflichten für Anbieter von geschäftsmäßig betriebenen Internetpräsenzen. Diese auch als "Impressum" bezeichneten Anbieterinformationen sind seit jeher Gegenstand von gerichtlichen Entscheidungen und wurden so von der Rechtsprechung entscheidend mit- und weiterentwickelt. Der folgende Ratgeber greift die wichtigsten Fragen rund um das Thema "Impressum" auf und befasst sich insbesondere mit der einschlägigen gerichtlichen Spruchpraxis der letzten Jahre.

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Reform des Telemediengesetzes: Neue Pflichten für Videosharing-Portale und Influencer

Reform des Telemediengesetzes: Neue Pflichten für Videosharing-Portale und Influencer

Der Bundestag hat jüngst einen Entwurf zur Änderung des deutschen Telemediengesetzes (TMG) beschlossen, welcher eine geänderte EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umsetzen soll. Die Gesetzesänderung soll einerseits ein einheitliches Beschwerdeverfahren für Videosharing-Anbieter wie Youtube & Co. einführen und die Plattformen zu weitergehenden Werbekennzeichnungsmaßnahmen verpflichten. Andererseits werden Influencer in sozialen Medien künftig mit einer erweiterten Impressumspflicht konfrontiert. Die IT-Recht Kanzlei klärt über die Änderungen auf.

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Twitch.tv: Wann ist ein Impressum erforderlich?

Twitch.tv: Wann ist ein Impressum erforderlich?

Die Videospiel-Streaming-Plattform „Twitch“ erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Insbesondere für Gamer und eSport-Profis interessant, können über den Dienst Live-Übertragungen des eigenen Spielfortschritts im Internet veröffentlicht werden. Nutzer der Plattform können gleichzeitig den Spielverlauf kommentieren. Inwiefern Twitch-Streamer hierbei rechtlich als „Diensteanbieter“ einzuordnen sind und daher ein ordnungsgemäßes Impressum vorhalten müssen, klärt dieser Beitrag.

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