Speichergeraete / Speichermedien
Die Urheberrechtsabgabe – eine Handlungsempfehlung für betroffene Händler
Hersteller bestimmter Geräte und Speichermedien, die der (elektronischen) Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, müssen gemäß §§ 54 ff. UrhG eine sog. Urheberrechtsabgabe leisten. Allerdings sind nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure und Händler solcher Geräte und Speichermedien betroffen, insbesondere wenn die jeweiligen Hersteller ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Problematik und gibt Ratschläge, was betroffene Händler im Einzelfall tun können.
Hersteller bestimmter Geräte und Speichermedien, die der (elektronischen) Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken dienen, müssen gemäß §§ 54 ff. UrhG eine sog. Urheberrechtsabgabe leisten. Allerdings sind nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure und Händler solcher Geräte und Speichermedien betroffen, insbesondere wenn die jeweiligen Hersteller ihren gesetzlichen Pflichten nicht nachkommen. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Problematik und gibt Ratschläge, was betroffene Händler im Einzelfall tun können.
Hohe Forderungen der ZPÜ – existenzbedrohend für Händler von Computerzubehör?
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist in den vergangenen Monaten an viele Hersteller und Händler von Speichergeräten und Speichermedien wegen der Erhebung der urheberrechtlichen Geräteabgabe herangetreten. Ist die Höhe der Forderungen berechtigt? Wer ist davon betroffen? Müssen die Forderungen in jedem Fall bezahlt werden? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Vorgehen der ZPÜ in einem ausführlichen Beitrag und gibt Verhaltenstipps.
Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist in den vergangenen Monaten an viele Hersteller und Händler von Speichergeräten und Speichermedien wegen der Erhebung der urheberrechtlichen Geräteabgabe herangetreten. Ist die Höhe der Forderungen berechtigt? Wer ist davon betroffen? Müssen die Forderungen in jedem Fall bezahlt werden? Die IT-Recht Kanzlei erläutert das Vorgehen der ZPÜ in einem ausführlichen Beitrag und gibt Verhaltenstipps.
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