Adresshandel
Adresshandel: FAQ zum Verkauf und Kauf von Daten
Der Kauf der Daten weist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Probleme auf, insbesondere wenn es sich um sensitive Daten handelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist aber insbesondere die Nutzung der gekauften Daten für Werbezwecke problematisch. In unserem aktuellen Beitrag zum Adresshandel werden Fragen zum Datenverkauf aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht beantwortet.
Der Kauf der Daten weist aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Probleme auf, insbesondere wenn es sich um sensitive Daten handelt. Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen ist aber insbesondere die Nutzung der gekauften Daten für Werbezwecke problematisch. In unserem aktuellen Beitrag zum Adresshandel werden Fragen zum Datenverkauf aus datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Sicht beantwortet.
Kauf von „Altadressen“ nach dem 1.9.2009 - ist die Übergangsregelung des § 47 BDSG anwendbar?
Zum 1.9.2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Daten zu Werbezwecken wurden hierbei verschärft. Der Gesetzgeber hat in § 47 BDSG eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der so genannte „Altadressen“ (also Adressen, die vor dem 1.9.2009 erhoben worden sind) bis zum 31.8.2012 den alten Regelungen des BDSG unterfallen. Der vorliegende Beitrag untersucht dabei die Frage, ob Unternehmen auch in den Genuss dieser Regelung kommen, wenn sie von Adresshändlern nach dem 1.9.2009 Daten kaufen, die erstmals vor dem 1.9.2009 bei den Betroffenen erhoben worden sind.
Zum 1.9.2009 wurde das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) novelliert. Die Vorschriften hinsichtlich der Verwendung von Daten zu Werbezwecken wurden hierbei verschärft. Der Gesetzgeber hat in § 47 BDSG eine Übergangsregelung vorgesehen, nach der so genannte „Altadressen“ (also Adressen, die vor dem 1.9.2009 erhoben worden sind) bis zum 31.8.2012 den alten Regelungen des BDSG unterfallen. Der vorliegende Beitrag untersucht dabei die Frage, ob Unternehmen auch in den Genuss dieser Regelung kommen, wenn sie von Adresshändlern nach dem 1.9.2009 Daten kaufen, die erstmals vor dem 1.9.2009 bei den Betroffenen erhoben worden sind.
Adresshandel und Datenschutz
Beim Handel mit Adressdaten kollidieren regelmäßig die unterschiedlichen Interessen von werbenden Unternehmen einerseits und werbemüden Privatpersonen auf der anderen Seite. Fraglich ist, was in diesem Bereich datenschutzrechtlich erlaubt ist und welche Regeln von den am Adresshandel Beteiligten einzuhalten sind.
Beim Handel mit Adressdaten kollidieren regelmäßig die unterschiedlichen Interessen von werbenden Unternehmen einerseits und werbemüden Privatpersonen auf der anderen Seite. Fraglich ist, was in diesem Bereich datenschutzrechtlich erlaubt ist und welche Regeln von den am Adresshandel Beteiligten einzuhalten sind.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Pixel - Fotolia.com · Bild 2) © mipan - Fotolia.com · Bild 3) Thommy Weiss / PIXELIO