Hanfprodukte

Frage des Tages: Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes in Deutschland erlaubt?
17.04.2024, 07:36 Uhr | Hanfprodukte

Frage des Tages: Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes in Deutschland erlaubt?
Frage des Tages: Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes in Deutschland erlaubt?

Am 01.04.2024 ist in Deutschland das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz) in Kraft getreten. Mit dem Cannabisgesetz wird u. a. der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum legalisiert. In diesem Zusammenhang wurden wir gefragt, ob aufgrund des neuen Gesetzes nunmehr auch der (Online-) Handel mit Cannabis erlaubt ist.

Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist derzeit in Deutschland erlaubt?
27.01.2022, 12:10 Uhr | Hanfprodukte

Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist derzeit in Deutschland erlaubt?
Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist derzeit in Deutschland erlaubt?

Die Ampel-Koalition hat im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheit und Pflege im November 2021 eine Vorentscheidung zugunsten einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften getroffen. Zwar ist hierin noch keine Gesetzesänderung zu sehen. Aber die Weichen könnten mittelfristig auf eine Legalisierung von Cannabis in Deutschland gestellt werden. Was im Hinblick auf den Online-Handel mit Cannabis und so genannten CBD-Produkten derzeit in Deutschland zulässig ist, erläutern wir im folgenden Beitrag.

THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis  verkehrsfähig!
27.06.2012, 13:53 Uhr | Hanfprodukte

THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis verkehrsfähig!
THC-arme Hanfprodukte wie z.B. Duftkissen mit Hanfblüten: nur mit behördlicher Erlaubnis  verkehrsfähig!

Derzeit werden Online-Händler angegangen (und gar strafrechtlich verfolgt), die etwa Hanf-Duftkissen mit Füllung aus „100 % Hanfblüten“ über das Internet vertreiben. Grund: Gemäß § 3 Betäubungsmittelgesetz bedarf eine Erlaubnis des BfArM, wer mit Betäubungsmittel Handel treibt. Die Betäubungsmitteleigenschaft eines Stoffes wird dabei allein durch seine Aufnahme in die Positivliste der Anlagen I bis III des BtMG begründet, ohne dass es zusätzlich einer konkreten Berauschungsqualität oder Konsumfähigkeit bedarf.

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