Wettbewerbsvervot
![© treek - Fotolia.com XING: Wenn das Profil zum Beweismittel wird](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3095/image_w200-h0-c3i4.png)
XING: Wenn das Profil zum Beweismittel wird
Wer auf XING eine Profilseite unterhält, muss für den Inhalt geradestehen – schlimmstenfalls auch vor Gericht. So erging es einem Handelsvertreter, der gegen ein bestehendes Konkurrenzverbot verstieß und seine XING-Seite entsprechend änderte. Vor Gericht hatte er damit schlechte Karten: Das Argument, sein Profil sei lediglich eine leere Hülle und ohne wirtschaftlichen Zweck, war erfolglos – schließlich dienen Plattformen wie XING ja gerade der Werbung und Kontaktanbahnung (vgl. aktuell LG Kassel, Urt. v. 24.08.2011, Az. 9 O 983/11).
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Wer auf XING eine Profilseite unterhält, muss für den Inhalt geradestehen – schlimmstenfalls auch vor Gericht. So erging es einem Handelsvertreter, der gegen ein bestehendes Konkurrenzverbot verstieß und seine XING-Seite entsprechend änderte. Vor Gericht hatte er damit schlechte Karten: Das Argument, sein Profil sei lediglich eine leere Hülle und ohne wirtschaftlichen Zweck, war erfolglos – schließlich dienen Plattformen wie XING ja gerade der Werbung und Kontaktanbahnung (vgl. aktuell LG Kassel, Urt. v. 24.08.2011, Az. 9 O 983/11).