Internationaler Verkauf
Einstweilige Unterlassungsverfügung aus den USA: The Smiley Company geht gegen hunderte deutsche eBay- und Etsy-Händler vor
In den letzten Tagen wurden hunderte deutsche eBay- und Etsy-Händler von E-Mails eines US-Anwalts überrumpelt, mit denen sie über den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen sie vor einem US-Gericht wegen der potenziellen Verletzung geistiger Eigentumsrechte der „The Smiley Company SPRL“ informiert wurden. Was es mit diesen Schreiben auf sich hat und wie betroffene Händler sich nun verhalten sollten, zeigt dieser Beitrag.
In den letzten Tagen wurden hunderte deutsche eBay- und Etsy-Händler von E-Mails eines US-Anwalts überrumpelt, mit denen sie über den Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung gegen sie vor einem US-Gericht wegen der potenziellen Verletzung geistiger Eigentumsrechte der „The Smiley Company SPRL“ informiert wurden. Was es mit diesen Schreiben auf sich hat und wie betroffene Händler sich nun verhalten sollten, zeigt dieser Beitrag.
Rechtliche Hürden im grenzüberschreitenden innergemeinschaftlichen Onlinehandel
Nach wie vor kann der deutsche Onlinehändler nicht unbesehen nach deutschem Standard Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU vertreiben. Die Verbraucherrechterichtlinie 2011/843 hat zwar viele Rechtsfragen harmonisiert. Es bestehen aber weiterhin in den verschiedenen EU-Staaten nationalrechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Wenn Sie an diesen Besonderheiten interessiert sind, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Nach wie vor kann der deutsche Onlinehändler nicht unbesehen nach deutschem Standard Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU vertreiben. Die Verbraucherrechterichtlinie 2011/843 hat zwar viele Rechtsfragen harmonisiert. Es bestehen aber weiterhin in den verschiedenen EU-Staaten nationalrechtliche Besonderheiten, die beachtet werden müssen. Wenn Sie an diesen Besonderheiten interessiert sind, dann lesen Sie den folgenden Beitrag.
Was Onlinehändler beim Vertrieb von Waren nach Belgien, Frankreich, Großbritannien und die Schweiz beachten sollten
Viele Onlinehändler meinen, dass Sie beim Vertrieb von Waren in ein EU-Land einfach die deutschen Rechtsvorschriften anwenden können, auch wenn sie wissen, dass grundsätzlich das Recht des Lieferstaates gilt. Der Einfachheit meinen Sie, dass die Schweiz irgendwie auch dazu gehört. So einfach ist es allerdings nicht. Brüssel hat zwar durch eine Menge von Richtlinien die Regeln für den Onlinehandel in der EU vereinheitlicht. Doch nach wie vor gibt es nationale Sondervorschriften zum Beispiel für Frankreich, Belgien, Großbritannien, die es zu beachten gilt. Noch anders sieht die Rechtslage in der Schweiz aus, die kein EU-Staat ist und ihre eigenen Rechtsvorschriften hat.
Viele Onlinehändler meinen, dass Sie beim Vertrieb von Waren in ein EU-Land einfach die deutschen Rechtsvorschriften anwenden können, auch wenn sie wissen, dass grundsätzlich das Recht des Lieferstaates gilt. Der Einfachheit meinen Sie, dass die Schweiz irgendwie auch dazu gehört. So einfach ist es allerdings nicht. Brüssel hat zwar durch eine Menge von Richtlinien die Regeln für den Onlinehandel in der EU vereinheitlicht. Doch nach wie vor gibt es nationale Sondervorschriften zum Beispiel für Frankreich, Belgien, Großbritannien, die es zu beachten gilt. Noch anders sieht die Rechtslage in der Schweiz aus, die kein EU-Staat ist und ihre eigenen Rechtsvorschriften hat.
E-Commerce und Verbraucherschutzrecht in Kanada
In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.
In Deutschland und der EU gibt es einen recht umfassenden Verbraucherschutz sowie eine Vielzahl an Vorschriften zum E-Commerce. Aber wie sieht dies in anderen Ländern aus? Gibt es auch außerhalb der EU wirksame Vertragsschlüsse im Internet, Widerrufsrechte und Informationspflichten für Webshop-Betreiber? Die IT-Recht Kanzlei wagt den Blick über den Atlantik und gibt einen Überblick über das kanadische Recht zum Verbraucherschutz und E-Commerce.
Stärkung des inländischen Gerichtsstandes bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von Verbrauchern
Nach EU-Recht dürfen Verbraucher Unternehmer aus dem EU-Ausland vor den Gerichten des eigenen Wohnsitzmitgliedstaats verklagen, wenn sie bei Vertragsstreitigkeiten gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Wann dies der Fall ist, war lange umstritten. Nun hat der EuGH mit einem Urteil für mehr Klarheit gesorgt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über das Urteil und dessen Konsequenzen.
Nach EU-Recht dürfen Verbraucher Unternehmer aus dem EU-Ausland vor den Gerichten des eigenen Wohnsitzmitgliedstaats verklagen, wenn sie bei Vertragsstreitigkeiten gerichtlichen Rechtsschutz suchen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Unternehmer seinen Geschäftsbetrieb auf den Wohnsitzmitgliedstaat des Verbrauchers ausgerichtet hat. Wann dies der Fall ist, war lange umstritten. Nun hat der EuGH mit einem Urteil für mehr Klarheit gesorgt. Die IT-Recht Kanzlei informiert über das Urteil und dessen Konsequenzen.
Kann eine Firma ihren Gerichtsstand im Ausland haben?
Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.
Manchmal könnte es für Firmen vorteilhaft sein, den Gerichtsstand im Ausland zu haben. Etwa dann, wenn die Gerichte im eigenen Land nicht besonders schnell oder firmenfreudig urteilen. Es stellt sich jedoch die Frage, ob dies überhaupt rechtlich zulässig ist. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Möglichkeiten vor.
EU-E-Commerce Recht: Maßgebendes Datenschutzrecht beim innergemeinschaftlichen Onlinehandel
Beim innergemeinschaftlichen Onlinehandel können auch kleinere deutsche Onlinehändler sehr schnell mit Rechtsnormen aus anderen EU-Staaten in Konflikt geraten. Allgemein sind für den innergemeinschaftlichen Onlinehandel die Kollisionsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom I) und für die gerichtliche Zuständigkeit die Kollisionsnormen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I) maßgebend. Hierzu hat die IT-Recht Kanzlei bereits ausführlich berichtet.
Beim innergemeinschaftlichen Onlinehandel können auch kleinere deutsche Onlinehändler sehr schnell mit Rechtsnormen aus anderen EU-Staaten in Konflikt geraten. Allgemein sind für den innergemeinschaftlichen Onlinehandel die Kollisionsnormen der Verordnung (EG) Nr. 593/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 über das auf vertragliche Schuldver-hältnisse anzuwendende Recht (Rom I) und für die gerichtliche Zuständigkeit die Kollisionsnormen der Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Brüssel I) maßgebend. Hierzu hat die IT-Recht Kanzlei bereits ausführlich berichtet.
Webshop-Betreiber aus dem Ausland und deutsches Widerrufsrecht im Fernabsatzhandel
Ein Händler mit Sitz in Österreich verkauft über einen Online-Shop Waren. Er versendet die Waren auch nach Deutschland. Muss dieser Händler nun gegenüber den deutschen Kunden eine deutsche Widerrufsbelehrung vorrätig halten?
Ein Händler mit Sitz in Österreich verkauft über einen Online-Shop Waren. Er versendet die Waren auch nach Deutschland. Muss dieser Händler nun gegenüber den deutschen Kunden eine deutsche Widerrufsbelehrung vorrätig halten?
Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern
Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.
Der grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsverkehr hat viele Vorteile für Unternehmer und Verbraucher – gerade innerhalb der EU. Allerdings können rechtliche Schwierigkeiten auftreten, insbesondere wenn es um die Frage des auf die Verbraucherverträge anwendbaren Rechts geht. Zwar können Unternehmer grundsätzlich durch AGB-Klausel das Recht bestimmen, nach dem sich der Vertrag mit dem Verbraucher richten soll. Jedoch werden solche AGB-Klauseln von der Rechtsprechung der deutschen Gerichte nicht immer als wirksam angesehen. Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet die Thematik in einem umfassenden Beitrag.
Rechtswahl in AGB gegenüber Gewerbetreibenden
Vertragsparteien steht es offen, das Recht, nach dem sich ihr Vertragsverhältnis richten soll, individuell oder durch eine Klausel in AGB zu bestimmen. Während die Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern nach der neuesten Rechtsprechung der Instanzgerichte Schwierigkeiten bereitet, können in Verträgen mit Gewerbetreibenden im B2B-Bereich weitestgehend unproblematisch Rechtswahlklauseln in AGB aufgenommen werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem umfassenden Beitrag, was hierbei dennoch zu beachten ist.
Vertragsparteien steht es offen, das Recht, nach dem sich ihr Vertragsverhältnis richten soll, individuell oder durch eine Klausel in AGB zu bestimmen. Während die Rechtswahl in AGB gegenüber Verbrauchern nach der neuesten Rechtsprechung der Instanzgerichte Schwierigkeiten bereitet, können in Verträgen mit Gewerbetreibenden im B2B-Bereich weitestgehend unproblematisch Rechtswahlklauseln in AGB aufgenommen werden. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem umfassenden Beitrag, was hierbei dennoch zu beachten ist.
Grenzenloser Verbraucherschutz: In unterschiedlichen Sprachen abgefasste Informationen sind unzulässig!
Wer in Deutschland Verbrauchern Online-Dienstleistungen anbietet, muss auch sämtliche relevanten Informationen in deutscher Sprache bereithalten bzw. versenden. So entschied das Landgericht Essen im Rechtsstreit um Flugbuchungen, die im Internet in deutscher Sprache offeriert worden. Die ungarische Fluggesellschaft, die dieses Angebot online gestellt hatte, verschickte die Buchungsbestätigung und die Fluginformationen jedoch auf Englisch.
Wer in Deutschland Verbrauchern Online-Dienstleistungen anbietet, muss auch sämtliche relevanten Informationen in deutscher Sprache bereithalten bzw. versenden. So entschied das Landgericht Essen im Rechtsstreit um Flugbuchungen, die im Internet in deutscher Sprache offeriert worden. Die ungarische Fluggesellschaft, die dieses Angebot online gestellt hatte, verschickte die Buchungsbestätigung und die Fluginformationen jedoch auf Englisch.
Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 1
Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.
Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie dazu nun mehr im ersten Teil der kleinen Serie.
E-Commerce in Frankreich und dem Vereinigten Königreich: IT-Recht Kanzlei bietet AGB an
Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Mit enthalten ist ein juristischer Pflege-Service für die Rechtstexte - und dies schon ab € 15 im Monat.
Die IT-Recht Kanzlei konzentriert sich immer stärker auf den grenzüberschreitenden Handel: So bieten wir deutschen Online-Händlern, die sich verstärkt auf dem europäischen Markt konzentrieren wollen, zu fairen Preisen AGB für Webshops, Amazon- und eBay-Shops mit französischer und britischer Adresse an. Mit enthalten ist ein juristischer Pflege-Service für die Rechtstexte - und dies schon ab € 15 im Monat.
Holländischer Händler: muss auf ebay.de das deutsche Widerrufsrecht beachten
Das LG Karlsruhe hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass ein holländischer Händler, der über den deutschen Ableger von eBay (ebay.de) seine Waren verkauft, eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Widerrufsrecht verwenden muss (Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KkfH III). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Entscheidung in all ihren Einzelheiten.
Das LG Karlsruhe hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass ein holländischer Händler, der über den deutschen Ableger von eBay (ebay.de) seine Waren verkauft, eine Widerrufsbelehrung nach deutschem Widerrufsrecht verwenden muss (Urteil des LG Karlsruhe vom 16.12.2011, Az. 14 O 27/11 KkfH III). Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Entscheidung in all ihren Einzelheiten.
FAQ: zum neuen EuGH-Urteil zur gerichtlichen Zuständigkeit in Verbrauchersachen
Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Urteil.
Nach einem neuen Urteil des EuGH (Urteil vom 6.9.2012, Az. C-190/11) kann ein Verbraucher, der als Käufer bei einem gewerblichen Verkäufer etwas im europäischen Ausland gekauft hat, diesen auch dann vor einem Gericht in seinem eigenen Heimatland verklagen, wenn der Vertrag nicht im Wege des Fernabsatzes geschlossen worden ist. Die IT-Recht Kanzlei beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Urteil.
EuGH-Urteil: Verkäufer können von Verbrauchern auch vor ausländischen Gerichten verklagt werden
Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streitigkeiten im Rahmen eines Kaufvertrags den gewerblichen Verkäufer vor dem Gericht an ihrem eigenen – ausländischen – Wohnsitz verklagen können (Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11). In dem Fall ging es um eine Verbraucherin aus Österreich, die in Hamburg ein Auto gekauft hatte. Es kam zu rechtlichen Streitigkeiten und die Verbraucherin klagte gegen den gewerblichen Verkäufer vor einem österreichischen Gericht. Nun entschied der EuGH, dass das österreichische Gericht für den Fall zuständig gewesen ist. Lesen Sie die folgenden Erläuterungen zum Fall.
Der EuGH hat entschieden, dass Verbraucher bei Streitigkeiten im Rahmen eines Kaufvertrags den gewerblichen Verkäufer vor dem Gericht an ihrem eigenen – ausländischen – Wohnsitz verklagen können (Urteil vom 6. September 2012, Rechtssache C-190/11). In dem Fall ging es um eine Verbraucherin aus Österreich, die in Hamburg ein Auto gekauft hatte. Es kam zu rechtlichen Streitigkeiten und die Verbraucherin klagte gegen den gewerblichen Verkäufer vor einem österreichischen Gericht. Nun entschied der EuGH, dass das österreichische Gericht für den Fall zuständig gewesen ist. Lesen Sie die folgenden Erläuterungen zum Fall.
Online-Verkäufe ins Ausland – gilt deutsches Recht? Teil 2
Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie nun den zweiten Teil der Serie.
Der europäische Binnenmarkt ist nicht nur für große, sondern auch für kleinere Online-Händler verlockend. Sie müssen nicht aufwendig ein Ladengeschäft im Ausland eröffnen, sondern lediglich ihre Waren an die Kunden dort versenden. Den Webshop dazu haben sie bereits, die teureren Versandkosten können sie den Kunden auferlegen. Der Aufwand scheint somit gering. Allerdings stehen einige rechtliche Hürden im Weg. Die IT-Recht Kanzlei stellt in einer Folge von zwei Artikeln die rechtlichen Rahmenbedingungen des Online-Handels mit dem Ausland vor. Lesen Sie nun den zweiten Teil der Serie.
Informationspflichten im Onlinehandel: Über zur Verfügung stehende Vertragssprachen muss zweifelsfrei informiert werden
Wer auf seiner Website in mehreren Sprachen Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss den Verbraucher eindeutig darüber informieren, in welchen Sprachen die entsprechenden Verträge abgeschlossen werden können.
Wer auf seiner Website in mehreren Sprachen Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss den Verbraucher eindeutig darüber informieren, in welchen Sprachen die entsprechenden Verträge abgeschlossen werden können.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
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- United Kingdom E-Commerce (AGB)
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Weitere Themen
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