CE-Kennzeichnung
Ein Abmahntrend: Die Werbung mit der CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung ist eine für bestimmte Produktarten in der EU zwingend vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers über die Konformität seiner Produkte. Sie ist Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Waren. Weil die CE-Kennzeichnung gesetzlich verbindlich ist, ist ihre werbliche Hervorhebung als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten allerdings stets unzulässig. Dass noch immer viele Händler in die „CE-Falle“ tappen, zeigen aktuelle Abmahnungen.
Die CE-Kennzeichnung ist eine für bestimmte Produktarten in der EU zwingend vorgeschriebene Selbsterklärung des Herstellers oder Inverkehrbringers über die Konformität seiner Produkte. Sie ist Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit der betroffenen Waren. Weil die CE-Kennzeichnung gesetzlich verbindlich ist, ist ihre werbliche Hervorhebung als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten allerdings stets unzulässig. Dass noch immer viele Händler in die „CE-Falle“ tappen, zeigen aktuelle Abmahnungen.
LG Cottbus: Wettbewerbsverstoß bei fehlender CE-Kennzeichnung an Produkt
Die CE-Kennzeichnung ist eine der bedeutendsten Kennzeichnungen, was die Produktsicherheit angeht. Verpflichtend für eine Vielzahl von Produktgruppen, verbürgt sie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Produktsicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Ob die fehlende oder unzureichende CE-Kennzeichnung an einem Produkt trotz gesetzlicher Pflicht auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, musste das LG Cottbus klären.
Die CE-Kennzeichnung ist eine der bedeutendsten Kennzeichnungen, was die Produktsicherheit angeht. Verpflichtend für eine Vielzahl von Produktgruppen, verbürgt sie die Einhaltung der gesetzlichen Mindestanforderungen an Produktsicherheit, Umweltschutz und Gesundheitsschutz. Ob die fehlende oder unzureichende CE-Kennzeichnung an einem Produkt trotz gesetzlicher Pflicht auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, musste das LG Cottbus klären.
Definition des Begriffs "Inverkehrbringen": Ausmaß und Bedeutung
Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Hersteller immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich 'in Verkehr gebracht' werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des 'Inverkehrbringens' - und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den teils unterschiedlichen Begrifflichkeiten des unscheinbaren Tatbestands und stellt neben einem generellen Überblick über die Rechtsfolgen und die produktspezifischen Kriterien einen allgemeinen Definitionsversuch bereit.
Der Begriff des Inverkehrbringens ist in den letzten Jahren in Anbetracht der zunehmenden Zahl von europäischen Richtlinien und Verordnungen mit speziellen Vorgaben für Hersteller immer bedeutsamer geworden. Denn viele der darin enthaltenen verbindliche Regelungen betreffen nur solche Produkte, die tatsächlich 'in Verkehr gebracht' werden. Doch was genau bedeutet die Bezeichnung des 'Inverkehrbringens' - und existiert überhaupt eine einheitliche, allgemein gültige Definition für sämtliche Anwendungsbereiche der EU-Vorschriften? Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit den teils unterschiedlichen Begrifflichkeiten des unscheinbaren Tatbestands und stellt neben einem generellen Überblick über die Rechtsfolgen und die produktspezifischen Kriterien einen allgemeinen Definitionsversuch bereit.
OLG Köln zur CE-Kennzeichnung: Händler trifft nur Pflicht zu prüfen, ob diese vorhanden ist, nicht wo diese angebracht wurde
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.07.2017 (Az.: 6 U 193/16) entschieden, dass den Händler lediglich ein abgestufte Prüfpflicht in Bezug auf die CE-Kennzeichnung trifft und einen Abmahnverband in die Schranken gewiesen.
Das OLG Köln hat mit Urteil vom 28.07.2017 (Az.: 6 U 193/16) entschieden, dass den Händler lediglich ein abgestufte Prüfpflicht in Bezug auf die CE-Kennzeichnung trifft und einen Abmahnverband in die Schranken gewiesen.
Verkäufer muss für fehlende CE-Kennzeichnung der Produkte wettbewerbsrechtlich haften
Eine Vielzahl von Produkten muss für deren Verkehrsfähigkeit im Binnenmarkt der Europäischen Union mit dem CE-Zeichen versehen sein. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist dabei ganz klar Sache des Herstellers. Dennoch muss der bloße Verkäufer haften, wenn ein kennzeichnungspflichtiges und von ihm angebotenes Produkt nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist – so entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M.
Eine Vielzahl von Produkten muss für deren Verkehrsfähigkeit im Binnenmarkt der Europäischen Union mit dem CE-Zeichen versehen sein. Die Anbringung der CE-Kennzeichnung ist dabei ganz klar Sache des Herstellers. Dennoch muss der bloße Verkäufer haften, wenn ein kennzeichnungspflichtiges und von ihm angebotenes Produkt nicht mit der CE-Kennzeichnung versehen ist – so entschied kürzlich das OLG Frankfurt a.M.
Fehlendes oder falsches CE-Kennzeichen: Gewährleistungsansprüche des Käufers
Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema. Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.
Die IT-Recht-Kanzlei hat sich in letzter Zeit wiederholt und intensiv mit der CE-Kennzeichenverpflichtung des Herstellers auseinander gesetzt, zuletzt durch eine umfangreiche FAQ zu diesem Thema. Mit diesem Beitrag sollen nicht die wettbewerbsrechtlichen und produkthaftungsrechtlichen Fragen rund um die CE-Kennzeichnungspflicht und die Verbreitung von Waren mit und ohne ein solches Zeichen beleuchtet werden, sondern allein die gewährleistungsrechtlichen Ansprüche des Käufers, wenn ein solches Zeichen fehlt oder gefälscht ist.
Die CE-Kennzeichnung und das neue Produktsicherheitsgesetz
Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema "CE-Kennzeichnung" auseinander - unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Was bedeutet das "CE-Kennzeichen"? Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden? Wer ist Hersteller? Wieso ist der Begriff "Inverkehrbringen" so entscheidend? Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen? Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.
Die IT-Recht Kanzlei setzt sich in ihren aktuellen FAQ ausführlich mit dem Thema "CE-Kennzeichnung" auseinander - unter Berücksichtigung des neuen Produktsicherheitsgesetzes. Was bedeutet das "CE-Kennzeichen"? Welche Produkte müssen gekennzeichnet werden? Wer ist Hersteller? Wieso ist der Begriff "Inverkehrbringen" so entscheidend? Wie erlangt man das CE-Kennzeichen und auf welche Art und Weise sind Produkte konkret zu kennzeichnen? Diese und viele weitere Fragen werden ausführlich behandelt.
Werbung mit dem „CE“ - Zeichen: Nicht per se wettbewerbswidrig
Bereits mehrfach hatten Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Werbung mit dem „CE“ - Zeichen wettbewerbswidrig sei. Das Landgericht Trier hat dies in einem aktuellen Fall (Urteil vom 09.06.2011, Az. 7 HK O 53/11) nun anders entschieden.
Bereits mehrfach hatten Gerichte in der Vergangenheit entschieden, dass Werbung mit dem „CE“ - Zeichen wettbewerbswidrig sei. Das Landgericht Trier hat dies in einem aktuellen Fall (Urteil vom 09.06.2011, Az. 7 HK O 53/11) nun anders entschieden.
Unterlassung der CE-Kennzeichnung: kann Wettbewerbsverstoß darstellen
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 20.01.2011, Az. 6 U 203/09) kann das Inverkehrbringen von Waren ohne CE-Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß begründen, wenn für diese Waren in einer technischen Norm die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und hierdurch die Unbedenklichkeit der Verwendung attestiert werden soll. In diesem Fall können technische Vorschriften ausnahmsweise als Marktverhaltensregeln betrachtet werden, sodass ein Verstoß wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.
Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. (Urt. v. 20.01.2011, Az. 6 U 203/09) kann das Inverkehrbringen von Waren ohne CE-Kennzeichen einen Wettbewerbsverstoß begründen, wenn für diese Waren in einer technischen Norm die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben wird und hierdurch die Unbedenklichkeit der Verwendung attestiert werden soll. In diesem Fall können technische Vorschriften ausnahmsweise als Marktverhaltensregeln betrachtet werden, sodass ein Verstoß wettbewerbsrechtliche Relevanz aufweist.
Verordnung (EG) 765/2008 und der freundliche Zollbeamte: Kontrolle von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren aus Nicht-EU-Ländern
Eine Vielzahl von Produkten unterliegt mittlerweile innerhalb der EU besonderen Bestimmungen, deren Einhaltung durch die Anbringung des CE-Kennzeichens deklariert wird. Auch für Importeure lohnt es sich durchaus, auf dieses Kennzeichen zu achten – der Vertrieb kennzeichnungspflichtiger Produkte ohne CE-Kennzeichen ist in der EU verboten, und der Zoll fängt nonkonforme Waren ab.
Eine Vielzahl von Produkten unterliegt mittlerweile innerhalb der EU besonderen Bestimmungen, deren Einhaltung durch die Anbringung des CE-Kennzeichens deklariert wird. Auch für Importeure lohnt es sich durchaus, auf dieses Kennzeichen zu achten – der Vertrieb kennzeichnungspflichtiger Produkte ohne CE-Kennzeichen ist in der EU verboten, und der Zoll fängt nonkonforme Waren ab.
Mit CE-Kennzeichen werben – Abmahnung gefällig?
Jeder kennt es, kaum einer weiß, was es wirklich bedeutet: Das CE-Kennzeichen. In einem aktuellen Urteil wurde jetzt schon wieder ein Händler verurteilt, weil er unvorsichtigerweise mit der CE-Kennzeichnung eines Produkts Werbung machte.
Jeder kennt es, kaum einer weiß, was es wirklich bedeutet: Das CE-Kennzeichen. In einem aktuellen Urteil wurde jetzt schon wieder ein Händler verurteilt, weil er unvorsichtigerweise mit der CE-Kennzeichnung eines Produkts Werbung machte.
Werbung mit CE-Kennzeichnung: wettbewerbswidrig
Das Landgericht Stendal ( Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) hatte unlängst entschieden, dass die Werbung mit dem Zusatz „CE-geprüft“ irreführend ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Das Landgericht Stendal ( Urteil vom 13.11.2008, Az. 31 O 50/08) hatte unlängst entschieden, dass die Werbung mit dem Zusatz „CE-geprüft“ irreführend ist und einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
Das CE-Kennzeichen - was ist zu tun?
Alle kennen es, viele wissen aber nicht genau, was es bedeutet – das CE-Kennzeichen. Dabei sollten gerade Händler darauf achten, dass diejenige Produkte, an denen das Zeichen grundsätzlich angebracht sein muss, tatsächlich auch damit gekennzeichnet sind. Ansonsten drohen rechtliche Sanktionen.
Alle kennen es, viele wissen aber nicht genau, was es bedeutet – das CE-Kennzeichen. Dabei sollten gerade Händler darauf achten, dass diejenige Produkte, an denen das Zeichen grundsätzlich angebracht sein muss, tatsächlich auch damit gekennzeichnet sind. Ansonsten drohen rechtliche Sanktionen.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
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