Verkauf von Futtermittel

Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel

Vorsicht im Online-Marketing: Verbot von gesundheitsbezogenen Angaben für Tierfuttermittel

Nicht nur Angaben für Lebensmittel (für Menschen), sondern auch für Futtermittel (für Tiere) unterliegen strengen gesetzlichen Beschränkungen, insbesondere in Bezug auf gesundheitsbezogene Angaben. Von Bedeutung ist vor allem die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln ("EU-Futtermittelverordnung"). Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen der EU-Futtermittelverordnung, die nicht selten auch Gegenstand von Abmahnungen sind.

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Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln

Anforderungen der EU-Öko-Verordnung an die Bio-Kennzeichnung bei Futtermitteln

Viele Anbieter bewerben ihre Produkte als „Bio-Produkte“, darunter auch Futtermittel. Damit ein Produkt jedoch als solches gekennzeichnet werden darf, muss es den Anforderungen der EU Öko-Verordnung entsprechen. Anhand einer aktuellen Abmahnung zeigen wir auf, welche Fehler Sie in diesem Zusammenhang vermeiden sollten.

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OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend

OLG Stuttgart: Bewerbung von Tierfutter als „Anti-Zecken-Snack“ irreführend

Die Bewerbung eines Futtermittels als „Anti-Zecken-Snack“ ist irreführend, wenn bei dem Verbraucher fälschlicherweise der Eindruck entsteht, die Anti-Zecken-Wirkung sei wissenschaftlich nachgewiesen. Dies entschied kürzlich das OLG Stuttgart. Was müssen Futtermittelhändler künftig beachten?

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Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung

Rechtmäßige Werbung für Futtermittel - insbesondere im Hinblick auf krankheits- oder gesundheitsbezogene Werbung

Die Aufmachung (auf der Verpackung bzw. auf den Etiketten) und die Kennzeichnung (Werbung) von Futtermitteln, Futtermittelzusatzstoffen und Vormischungen sind gerade im Hinblick auf krankheits‐ bzw. gesundheitsbezogene Angaben lauterkeitsrechtlich problematisch. Futtermittel sind gerade – und sollen es auch nicht sein – keine Arzneimittel und sollen daher auch nicht als solche deklariert oder beworben werden dürfen. Der vorliegende Beitrag soll nun möglichst umfassend, aber dennoch klar und präzise darstellen, welche Art von Werbung für Futtermittel erlaubt und welche verboten ist, d.h. wo (Online‐)Händler mit Angaben zur Bewerbung ihrer Produkte besonders vorsichtig sein müssen.

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VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden

VG Bremen: Heimtierfuttermittel dürfen mit Bio-Siegel in Verkehr gebracht werden

Das VG Bremen hat mit Urteil vom 15. September 2011 (Aktenzeichen 5 K 558/11) entschieden, dass Heimtierfuttermittel mit dem nationalen Öko-Kennzeichen („Bio-Siegel“) in Verkehr gebracht werden dürfen.

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Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts

Verkauf von Futtermitteln im Internet – Kennzeichnungsvorgaben des EU-Rechts

Über den Erlass von Richtlinien und Verordnungen prägt die EU das nationale Recht der Mitgliedsstaaten immer stärker. Auch der Bereich der Futtermittelkennzeichnung bleibt nicht verschont. So hat die Futtermittelverkehrsverordnung (FMVV) wichtige Regelungen zur Kennzeichnung von Futtermitteln – gerade auch beim Verkauf über das Internet – eingeführt. Da die Übergangsfristen der Verordnung demnächst ablaufen, sollen die neuen EU-Vorgaben näher dargestellt werden.

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