Bestellabwicklung von Online-Shops
LG München I: „Jetzt Mitglied werden“ ist unzulässige Beschriftung für Bestellbutton
Im elektronischen Geschäftsverkehr geben Kunden ihre Vertragserklärung durch Betätigung eines Bestellbuttons ab. Für Verbraucher muss dieser Button besonders beschriftet sein, um auf die Entgeltlichkeit und die Bindungswirkung des einzugehenden Schuldverhältnisses aufmerksam zu machen. Was ein Unternehmer bei der Beschriftung von Bestell-Buttons aber beachten muss und ob die Beschriftung „Jetzt Mitglied werden“ zulässig ist, klärte jünst das LG München I.
Im elektronischen Geschäftsverkehr geben Kunden ihre Vertragserklärung durch Betätigung eines Bestellbuttons ab. Für Verbraucher muss dieser Button besonders beschriftet sein, um auf die Entgeltlichkeit und die Bindungswirkung des einzugehenden Schuldverhältnisses aufmerksam zu machen. Was ein Unternehmer bei der Beschriftung von Bestell-Buttons aber beachten muss und ob die Beschriftung „Jetzt Mitglied werden“ zulässig ist, klärte jünst das LG München I.
Frage des Tages: Kann auch eine Bestelleingangsbestätigung schon zum Vertrag führen?
Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also nur dann, wenn Käufer und Verkäufer beide „Ja“ sagen. Eine Bestätigung des Bestelleingangs stellt im Regelfall noch kein „Ja“ des Verkäufers da. Doch häufig werden hier handwerkliche Fehler gemacht, die zu einem ungewollten, vorschnellen Vertragsschluss führen.
Verträge kommen durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Also nur dann, wenn Käufer und Verkäufer beide „Ja“ sagen. Eine Bestätigung des Bestelleingangs stellt im Regelfall noch kein „Ja“ des Verkäufers da. Doch häufig werden hier handwerkliche Fehler gemacht, die zu einem ungewollten, vorschnellen Vertragsschluss führen.
AGB für Online-Shops: Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?
Viele Online-Händler verwenden heutzutage AGB in Ihren Online-Shops. Doch was sind eigentlich AGB und muss man überhaupt AGB verwenden? Wie werden sie wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen und was gilt, wenn der Kunde eigene AGB verwendet, die von den AGB des Unternehmers abweichen? Diese und andere Fragen zum Thema „AGB“ beleuchten wir in den nachfolgenden FAQ.
Viele Online-Händler verwenden heutzutage AGB in Ihren Online-Shops. Doch was sind eigentlich AGB und muss man überhaupt AGB verwenden? Wie werden sie wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen und was gilt, wenn der Kunde eigene AGB verwendet, die von den AGB des Unternehmers abweichen? Diese und andere Fragen zum Thema „AGB“ beleuchten wir in den nachfolgenden FAQ.
OLG Frankfurt a.M.: In Online-Shops muss das dritte Geschlecht als Anrede angeboten werden
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch die sexuelle Identität und das Geschlecht. Hinsichtlich dieser geschützten Rechtsgüter besteht ein Benachteiligungsverbot. Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Beschränkung der Anredemöglichkeiten in einem Online-Bestellportal auf „Herr“ und „Frau“ eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt auch die sexuelle Identität und das Geschlecht. Hinsichtlich dieser geschützten Rechtsgüter besteht ein Benachteiligungsverbot. Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die Beschränkung der Anredemöglichkeiten in einem Online-Bestellportal auf „Herr“ und „Frau“ eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Menschen mit nicht-binärer Geschlechtsidentität darstellt.
Datenschutzkonferenz: Zwingendes Kundenkonto ist problematisch!
Wir empfehlen Online-Händlern bereits seit Geltung der DSGVO (also seit Mai 2018), in ihren Shops auch Gastbestellungen zu ermöglichen. Die meisten Shopbetreiber machen inzwischen auch kein zwingendes Anlegen eines Kundenkontos mehr zur Voraussetzung für eine Bestellung. Auf diejenigen, die nach wie vor keine Gastbestellung ermöglichen, könnte schon bald vermehrt Ärger zukommen. Die Datenschutzkonferenz hat sich kürzlich positioniert.
Wir empfehlen Online-Händlern bereits seit Geltung der DSGVO (also seit Mai 2018), in ihren Shops auch Gastbestellungen zu ermöglichen. Die meisten Shopbetreiber machen inzwischen auch kein zwingendes Anlegen eines Kundenkontos mehr zur Voraussetzung für eine Bestellung. Auf diejenigen, die nach wie vor keine Gastbestellung ermöglichen, könnte schon bald vermehrt Ärger zukommen. Die Datenschutzkonferenz hat sich kürzlich positioniert.
Keine Speicherbarkeit der AGB = Verstoß gegen Informationspflicht!
Das OLG Frankfurt am Main hat sich mit der Frage beschäftigt, wann die Informationspflicht gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB verletzt ist. Nach dieser Vorschrift müssen Online-Händler ihren Kunden die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern zu können. Wie Online-Händler dieser Pflicht nachkommen können und was die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main für Konsequenzen hat, lesen Sie in unserem Beitrag.
Das OLG Frankfurt am Main hat sich mit der Frage beschäftigt, wann die Informationspflicht gemäß § 312i Abs. 1 Nr. 4 BGB verletzt ist. Nach dieser Vorschrift müssen Online-Händler ihren Kunden die Möglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abrufen und in wiedergabefähiger Form speichern zu können. Wie Online-Händler dieser Pflicht nachkommen können und was die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main für Konsequenzen hat, lesen Sie in unserem Beitrag.
Diskriminierung durch nur zwei Geschlechteroptionen beim Shopping
Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass es eine unerlaubte Diskriminierung darstellt, wenn in einem Online-Shop nur die Auswahlmöglichkeit von zwei Geschlechtern zur Verfügung steht. Für Personen nichtbinärer Geschlechtsidentität stellt sich eine solche Auswahlmöglichkeit als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Ansprüche auf Unterlassung oder Entschädigung können nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht geltend gemacht werden.
Das OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass es eine unerlaubte Diskriminierung darstellt, wenn in einem Online-Shop nur die Auswahlmöglichkeit von zwei Geschlechtern zur Verfügung steht. Für Personen nichtbinärer Geschlechtsidentität stellt sich eine solche Auswahlmöglichkeit als Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dar. Ansprüche auf Unterlassung oder Entschädigung können nach Ansicht des OLG Karlsruhe nicht geltend gemacht werden.
Elektronische Bestellbestätigung: bei Online-Shops, Amazon, und eBay
Nach dem Abschluss der Online-Bestellung flattert die Bestellbestätigung ins E-Mail-Postfach - das ist gängige Praxis. Dennoch gibt es bei Online-Händlern immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Bestellbestätigungen. Was müssen Online-Händler bei der Bestellbestätigung im Online-Shop, bei Amazon, Ebay & Co. beachten?
Nach dem Abschluss der Online-Bestellung flattert die Bestellbestätigung ins E-Mail-Postfach - das ist gängige Praxis. Dennoch gibt es bei Online-Händlern immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf Bestellbestätigungen. Was müssen Online-Händler bei der Bestellbestätigung im Online-Shop, bei Amazon, Ebay & Co. beachten?
OLG Nürnberg: Neues zu „wesentlichen Eigenschaften“ und Bestell-Button im Check-Out
Die Schwierigkeiten rund um die Check-Out-Seite beschäftigen die Gerichte nunmehr in einer gewissen Regelmäßigkeit. Angesichts vieler verbraucherschützender Vorgaben kann hier einiges schiefgehen. Das OLG Nürnberg hat sich in einer aktuellen Entscheidung zweier Problemfelder im Rahmen des Check-Outs gewidmet. Zum einen ging es um die Frage, wie hier die „wesentlichen Merkmale“ einer Ware/Dienstleistung anzugeben sind - und wie nicht. Daneben ging es auch um eine eher wenig beachtete Problematik: Typenverschiedene Verträge vs. den „Jetzt Kaufen“-Button. Was es hier zu beachten gilt, lesen Sie in unserem neuesten Beitrag.
Die Schwierigkeiten rund um die Check-Out-Seite beschäftigen die Gerichte nunmehr in einer gewissen Regelmäßigkeit. Angesichts vieler verbraucherschützender Vorgaben kann hier einiges schiefgehen. Das OLG Nürnberg hat sich in einer aktuellen Entscheidung zweier Problemfelder im Rahmen des Check-Outs gewidmet. Zum einen ging es um die Frage, wie hier die „wesentlichen Merkmale“ einer Ware/Dienstleistung anzugeben sind - und wie nicht. Daneben ging es auch um eine eher wenig beachtete Problematik: Typenverschiedene Verträge vs. den „Jetzt Kaufen“-Button. Was es hier zu beachten gilt, lesen Sie in unserem neuesten Beitrag.
AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel richtig einbinden
Wie werden die AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel rechtssicher eingebunden? Das Gesetz erlegt dem Online-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zwar zahlreiche Informationspflichten auf, gibt ihm aber keine konkreten Hinweise zur praktischen Umsetzung. Wir zeigen, wie es geht.
Wie werden die AGB, Widerrufsbelehrung & Co. im Online-Handel rechtssicher eingebunden? Das Gesetz erlegt dem Online-Händler im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern zwar zahlreiche Informationspflichten auf, gibt ihm aber keine konkreten Hinweise zur praktischen Umsetzung. Wir zeigen, wie es geht.
Pflicht zur Angabe von Zollgebühren beim grenzüberschreitenden Versand?
Der Online-Handel wächst weiter. Die Internationalisierung schreitet voran, dem grenzüberschreitenden Onlinehandel kommt immer größere Bedeutung zu. Beim Handel mit Drittstaatbezug sollte auch dem Thema „Zölle“ Beachtung geschenkt werden.
Der Online-Handel wächst weiter. Die Internationalisierung schreitet voran, dem grenzüberschreitenden Onlinehandel kommt immer größere Bedeutung zu. Beim Handel mit Drittstaatbezug sollte auch dem Thema „Zölle“ Beachtung geschenkt werden.
Was müssen Online-Händler bei der Gestaltung des Bestellvorgangs beachten?
Bei Bestellungen im Internet und insbesondere bei Bestellungen in Online-Shops gibt es zumeist einen klar strukturierten Bestellprozess, der mit dem Klick auf einen finalen Button endet. Aber warum ist das so? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bestellvorgang bei Online-Käufen? Was müssen Webshop-Betreiber bei der technischen Gestaltung des Bestellprozesses beachten? Was Online-Verkäufer hierbei zu beachten haben, erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.
Bei Bestellungen im Internet und insbesondere bei Bestellungen in Online-Shops gibt es zumeist einen klar strukturierten Bestellprozess, der mit dem Klick auf einen finalen Button endet. Aber warum ist das so? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bestellvorgang bei Online-Käufen? Was müssen Webshop-Betreiber bei der technischen Gestaltung des Bestellprozesses beachten? Was Online-Verkäufer hierbei zu beachten haben, erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.
Frage des Tages: Angabe des Dritten Geschlechts zwingend bei Datenabfrage?
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Dritten Geschlecht, fragen sich und uns Händler immer wieder, ob dies auch bei den Angaben des Bestellformulars berücksichtigt werden muss.
Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Dritten Geschlecht, fragen sich und uns Händler immer wieder, ob dies auch bei den Angaben des Bestellformulars berücksichtigt werden muss.
Leitfaden: Was nach Ablauf einer Bestellung im Online-Shop rechtlich zu beachten ist
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis von Mandanten gefragt, welche Informationen man dem Kunden nach Abschluss einer Bestellung im Online-Shop als Händler eigentlich zur Verfügung stellen muss und in welcher Form dies ggf. zu geschehen hat. Gibt es hierbei besondere Informationspflichten, die jeden Online-Händler treffen und gibt es Informationen, die nur in bestimmten Fällen erteilt werden müssen? Gibt es evtl. auch Inhalte, die dem Kunden nicht ohne weiteres nach einer Bestellung zugeschickt werden dürfen? Wir haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu den aus unserer Sicht für die Praxis besonders relevanten Fälle zu erstellen.
Immer wieder werden wir in unserer Beratungspraxis von Mandanten gefragt, welche Informationen man dem Kunden nach Abschluss einer Bestellung im Online-Shop als Händler eigentlich zur Verfügung stellen muss und in welcher Form dies ggf. zu geschehen hat. Gibt es hierbei besondere Informationspflichten, die jeden Online-Händler treffen und gibt es Informationen, die nur in bestimmten Fällen erteilt werden müssen? Gibt es evtl. auch Inhalte, die dem Kunden nicht ohne weiteres nach einer Bestellung zugeschickt werden dürfen? Wir haben dies zum Anlass genommen, einen Leitfaden zu den aus unserer Sicht für die Praxis besonders relevanten Fälle zu erstellen.
Häkchen-Setzung bei Einbeziehung von AGB im Online-Shop zwingend notwendig?
Die IT-Recht Kanzlei wird in ihrer Beratungspraxis immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob AGB bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop nur dann wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen werden, wenn dieser im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox bestätigt, die vom Anbieter verwendeten AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein. Grund genug für die IT-Recht Kanzlei, sich im Rahmen des folgenden Beitrags einmal näher mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Die IT-Recht Kanzlei wird in ihrer Beratungspraxis immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob AGB bei einem Vertragsschluss über einen Online-Shop nur dann wirksam in den Vertrag mit dem Kunden einbezogen werden, wenn dieser im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses durch Setzen eines Häkchens in einer Checkbox bestätigt, die vom Anbieter verwendeten AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein. Grund genug für die IT-Recht Kanzlei, sich im Rahmen des folgenden Beitrags einmal näher mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Was muss in eine elektronische Bestellbestätigung?
Immer wieder erhalten Verbraucher nach ihren Bestellungen in Webshops elektronische Bestellbestätigungen, deren Inhalt verwundert: Nicht selten kann – oder muss man sogar! – deren Inhalt so verstehen, dass der Händler mit der Bestellbestätigung bereits die Annahme der Bestellung, also den Vertragsschluss erklärt. In den allermeisten Fällen dürfte das jedoch nicht im Interesse des Händlers sein, insbesondere wenn er seine Liefermöglichkeiten noch nicht geprüft hat. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem Beitrag, was Händler in eine elektronische Bestellbestätigung aufnehmen sollten, und was eher nicht.
Immer wieder erhalten Verbraucher nach ihren Bestellungen in Webshops elektronische Bestellbestätigungen, deren Inhalt verwundert: Nicht selten kann – oder muss man sogar! – deren Inhalt so verstehen, dass der Händler mit der Bestellbestätigung bereits die Annahme der Bestellung, also den Vertragsschluss erklärt. In den allermeisten Fällen dürfte das jedoch nicht im Interesse des Händlers sein, insbesondere wenn er seine Liefermöglichkeiten noch nicht geprüft hat. Die IT-Recht Kanzlei erläutert in einem Beitrag, was Händler in eine elektronische Bestellbestätigung aufnehmen sollten, und was eher nicht.
Telefonnummer als Pflichtangabe im Bestellformular?
In vielen Online-Shops ist die Angabe der Telefonnummer im Bestellprozess verpflichtend. Doch ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?
In vielen Online-Shops ist die Angabe der Telefonnummer im Bestellprozess verpflichtend. Doch ist dies aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt zulässig?
LG Arnsberg: Wesentliche Merkmale einer Ware sind unmittelbar vor Bestellabgabemöglichkeit mitzuteilen
Online-Händler müssen unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs spezifische Informationen, insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, bereitzustellen. Immer wieder befasste sich die Rechtssprechung mit der Frage, welche Merkmale eines Produktes im Online-Handel angegeben werden müssten, damit der Kunde eine umfassende und aufgeklärte Entscheidung treffen kann. Das LG Arnsberg hat mit seiner Entscheidung vom 14.01.2016 (Az.: I-8 O 119/15) nunmehr ein weiteres Kapitel der Frage beigefügt, welche Aritkelmerkmale dem Kunden unmittelbar vor Bestellabgabe mitzuteilen sind, lesen Sie mehr in unserem Beitrag.
Online-Händler müssen unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs spezifische Informationen, insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, bereitzustellen. Immer wieder befasste sich die Rechtssprechung mit der Frage, welche Merkmale eines Produktes im Online-Handel angegeben werden müssten, damit der Kunde eine umfassende und aufgeklärte Entscheidung treffen kann. Das LG Arnsberg hat mit seiner Entscheidung vom 14.01.2016 (Az.: I-8 O 119/15) nunmehr ein weiteres Kapitel der Frage beigefügt, welche Aritkelmerkmale dem Kunden unmittelbar vor Bestellabgabe mitzuteilen sind, lesen Sie mehr in unserem Beitrag.
Die Krux mit der eindeutigen Beschriftung des „Bestellbuttons“ im Ecommerce
Seit dem 01.08.2012 müssen Händler bei Verträgen über kostenpflichtige Leistungen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr die Bestellsituation so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Amtsgericht Köln kam nun zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass durch die Wahl des Wortes „Kaufen“ die Zahlungsverpflichtung für den Verbraucher nicht eindeutig genug hervorgehe.
Seit dem 01.08.2012 müssen Händler bei Verträgen über kostenpflichtige Leistungen mit Verbrauchern im elektronischen Geschäftsverkehr die Bestellsituation so gestalten, dass der Verbraucher mit seiner Bestellung ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Das Amtsgericht Köln kam nun zu dem fragwürdigen Ergebnis, dass durch die Wahl des Wortes „Kaufen“ die Zahlungsverpflichtung für den Verbraucher nicht eindeutig genug hervorgehe.
OLG Hamburg zum Umfang der Informationspflicht über wesentliche Warenmerkmale im Check-Out von Online-Shops
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland gingen zahlreiche Änderungen der Rechte und Pflichten von Unternehmern und Verbrauchern im gegenseitigen Geschäftsverkehr einher. Allerdings blieben daneben spezifische unternehmerische Informationspflichten vom Wortlaut her erhalten und wechselten lediglich die gesetzliche Grundlage. Nach wie vor ist der Unternehmer im Online-Handel demnach gehalten, dem Verbraucher unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs spezifische Informationen, insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, bereitzustellen.
Mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie in Deutschland gingen zahlreiche Änderungen der Rechte und Pflichten von Unternehmern und Verbrauchern im gegenseitigen Geschäftsverkehr einher. Allerdings blieben daneben spezifische unternehmerische Informationspflichten vom Wortlaut her erhalten und wechselten lediglich die gesetzliche Grundlage. Nach wie vor ist der Unternehmer im Online-Handel demnach gehalten, dem Verbraucher unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs spezifische Informationen, insbesondere über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, bereitzustellen.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
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