Krankheitsbezogene Werbung
Weil der Kater eine Krankheit ist: Vorsicht bei Werbeaussagen
Passend zum Oktoberfest: Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil.
Passend zum Oktoberfest: Ein Alkoholkater stellt eine Krankheit dar. Werbeaussagen, wonach ein Nahrungsergänzungsmittel einem Alkoholkater vorbeugen bzw. seine Folgen mindern soll, verstoßen damit gegen das Verbot, Lebensmitteln krankheitsbezogene Eigenschaften zuzuweisen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit heute veröffentlichtem Urteil.
Wettbewerbswidrige Lebensmittelwerbung: Auch bei diätetischen Lebensmitteln ist Verbot krankheitsbezogener Werbung zu beachten
Das LG Bielefeld stellte mit Urteil vom 12.08.2008 (Az. 10 O 36/08) fest, dass auch für diätetische Lebensmittel grundsätzlich das Verbot krankheitsbezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB gilt - zumindest wenn die Werbung außerhalb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 Abs. 2 DiätV zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung gem. § 21 DiätV erfolge.
Das LG Bielefeld stellte mit Urteil vom 12.08.2008 (Az. 10 O 36/08) fest, dass auch für diätetische Lebensmittel grundsätzlich das Verbot krankheitsbezogener Werbung des § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB gilt - zumindest wenn die Werbung außerhalb der Fachkreise, außerhalb der nach § 3 Abs. 2 DiätV zugelassenen Ausnahmen und außerhalb der Kennzeichnung gem. § 21 DiätV erfolge.
Tipp des Tages: Sie verkaufen Lebensmittel oder Futtermittel? Dann werben Sie nicht mit krankheitsbezogenen Aussagen!
Zurzeit werden viele Lebensmittelhändler abgemahnt, weil sie beim Verkauf ihrer Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel) oder Futtermittel mit krankheitsbezogenen Aussagen werben.
Zurzeit werden viele Lebensmittelhändler abgemahnt, weil sie beim Verkauf ihrer Lebensmittel (auch Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel) oder Futtermittel mit krankheitsbezogenen Aussagen werben.
Unzulässig: Werbung mit krebshemmender oder cholesterinsenkender Wirkung von grünem Tee
Eine Werbung für Lebensmittel darf keine Aussagen enthalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezieht, vgl. das in § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB normierte Verbot krankheitsbezogener Werbung.
Eine Werbung für Lebensmittel darf keine Aussagen enthalten, die sich auf die Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten bezieht, vgl. das in § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB normierte Verbot krankheitsbezogener Werbung.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
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- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
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- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
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