Verkauf von Messern

„Küchenmesser aus Japan“: Vorsicht bei der Verwendung geographischer Herkunftsangaben

Messer aus Japan, Schuhe aus Italien, Technik made in Germany – mit manchen Herstellungsorten verbinden Verbraucher besondere Produkteigenschaften und häufig eine bestimmte Qualität. Wer mit solchen Herkunftsorten wirbt, sollte sichergehen, dass das Produkt auch tatsächlich dort hergestellt wurde.

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Stumpfsinnige Abmahnerei: Vorsicht bei der Werbung für Kochmesser mit Keramikklinge

Im Zeitalter von Kochshows und Promiköchen boomt der Handel mit edlen Küchenutensilien, so auch mit hochwertigen Messern. Leider macht sich dadurch gerade auch im Onlinehandel ein gewisser Konkurrenzkampf bemerkbar, der gerne auch mit anwaltlicher Hilfe ausgetragen wird. Aktuell liegt der IT-Recht Kanzlei München eine beispielhafte Abmahnung vor, die sich mit der Schnitthaltigkeit von Keramikmessern befasst.

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Scharfe Sache: Rechtssichere Werbung für Kochmesser

Wer Handel mit hochwertigen Kochmessern betreibt, sollte auf eine rechtssichere Anpreisung seiner Ware achten: Der Grat zwischen erlaubter und wettbewerbswidriger Werbung ist hier unter Umständen sehr schmal, vor allem dann, wenn Vergleiche herangezogen werden. Gerade auch bei der Werbung für Keramikmesser sind einige Feinheiten zu beachten.

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