Verkauf von Silvesterfeuerwerk

OLG Naumburg: Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden
15.09.2011, 08:20 Uhr | Verkauf von Silvesterfeuerwerk

OLG Naumburg: Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden
OLG Naumburg: Silvester-Feuerwerkskörper dürfen in einem Spielwarengeschäft verkauf werden

In einem Urteil hat die 10. Zivilkammer einem Spielwarenfachmarkt in einem Einkaufszentrum in Magdeburg auch in Zukunft gestattet, Silvesterfeuerwerk zu verkaufen. Dieses Urteil ist seit kurzem rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil die Magdeburger Entscheidung bestätigt. Die hiergegen gerichtete Revision vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe (Az.: XII ZR 59/11) wurde kürzlich zurückgenommen, so dass das Urteil des Landgerichts nun rechtskräftig ist.

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