Facebook: Rechtstexte abmahnsicher einbinden
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Facebook-Auftritt im Hinblick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.
Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Facebook-Auftritt im Hinblick auf Impressum, AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutz abmahnsicher gestalten können.
„Facebook“ darf Nutzeraccount nur in Ausnahmefällen ohne vorherige Abmahnung kündigen
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich mit Urteil der Berufung eines Nutzers des sozialen Netzwerks „Facebook“ gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. Juni 2020 weitgehend Folge gegeben.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat kürzlich mit Urteil der Berufung eines Nutzers des sozialen Netzwerks „Facebook“ gegen ein klageabweisendes Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. Juni 2020 weitgehend Folge gegeben.
BGH: ist mit Löschregeln von Facebook nicht einverstanden
Der BGH hat heute entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind. Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen.
Der BGH hat heute entschieden, dass die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind. Dies gilt jedenfalls, weil sich die beklagte Anbieterin nicht gleichzeitig dazu verpflichtet, den Nutzer über die Entfernung seines Beitrags zumindest nachträglich und über eine beabsichtigte Sperrung seines Nutzerkontos vorab zu informieren, ihm den Grund dafür mitzuteilen und eine Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen.
Anleitung: Gewinnspiele auf Facebook und Instagram rechtssicher durchführen + Muster
In Anbetracht der weltweit über 2 Milliarden Nutzer versprechen sich Unternehmen von der gewerblichen Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ eine große Marktdurchdringung und das weitreichende Ansprechen von Interessentenkreisen. Insbesondere in die Plattform integrierte Gewinnspiele sind hierfür eine beliebte und geeignete Methode. Allerdings sind bei der Durchführung von Gewinnspielen auf den genannten Plattformen zum einen die plattformeigenen Richtlinien und zum anderen auch die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten, die der Gesetzgeber für Auslobungen aufstellt. Wie Gewinnspiele auf Instagram und Facebook rechtssicher durchgeführt werden können, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster zur Verfügung.
In Anbetracht der weltweit über 2 Milliarden Nutzer versprechen sich Unternehmen von der gewerblichen Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ eine große Marktdurchdringung und das weitreichende Ansprechen von Interessentenkreisen. Insbesondere in die Plattform integrierte Gewinnspiele sind hierfür eine beliebte und geeignete Methode. Allerdings sind bei der Durchführung von Gewinnspielen auf den genannten Plattformen zum einen die plattformeigenen Richtlinien und zum anderen auch die wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Vorgaben zu beachten, die der Gesetzgeber für Auslobungen aufstellt. Wie Gewinnspiele auf Instagram und Facebook rechtssicher durchgeführt werden können, zeigt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag auf und stellt Mandanten ein hilfreiches Muster zur Verfügung.
Gerade in Corona-Zeiten ein Lichtblick als neue Einnahmequelle: Facebook ermöglicht Abhalten kostenpflichtiger Online-Events
Corona hat das Leben weiter fest im Griff. Die Umsätze bestimmter Branchen liegen seit Monaten am Boden, vielen Unternehmern steht das Wasser bereits bis zum Hals und es ist kein Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Während klassische Verkäufer im Lockdown schnell auf Online-Verkaufsplattformen ausweichen konnten, steht insbesondere die Veranstaltungsbranche weiterhin vor immensen Problemen. Facebook könnte Kreativen nun eine einfach zu realisierende Chance für das Ausweichen ins Online-Geschäft bieten.
Corona hat das Leben weiter fest im Griff. Die Umsätze bestimmter Branchen liegen seit Monaten am Boden, vielen Unternehmern steht das Wasser bereits bis zum Hals und es ist kein Licht am Ende des Tunnels erkennbar. Während klassische Verkäufer im Lockdown schnell auf Online-Verkaufsplattformen ausweichen konnten, steht insbesondere die Veranstaltungsbranche weiterhin vor immensen Problemen. Facebook könnte Kreativen nun eine einfach zu realisierende Chance für das Ausweichen ins Online-Geschäft bieten.
Shop-Funktion von Facebook im neuen Design – Hinweis zu Rücksendungen sorgt für Verunsicherung
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Facebook Händlern künftig eine kostenfreie Online-Shop-Funktion zur Verfügung stellen möchte, die direkt von der Facebook- oder Instagram-Seite des Händlers aus nutzbar sein soll. Zudem hat Facebook kürzlich das Design für Fanpages geändert und „beglückt“ seine Nutzer neuerdings mit einem besonderen Hinweis zu „Versand und Rücksendungen“ auf der Shop-Seite des Nutzers, welchen dieser nicht selbst entfernen kann. Was hat es hiermit auf sich?
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass Facebook Händlern künftig eine kostenfreie Online-Shop-Funktion zur Verfügung stellen möchte, die direkt von der Facebook- oder Instagram-Seite des Händlers aus nutzbar sein soll. Zudem hat Facebook kürzlich das Design für Fanpages geändert und „beglückt“ seine Nutzer neuerdings mit einem besonderen Hinweis zu „Versand und Rücksendungen“ auf der Shop-Seite des Nutzers, welchen dieser nicht selbst entfernen kann. Was hat es hiermit auf sich?
BGH: Facebook muss Erben Zugriff auf kompletten Accout ermöglichen
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Betreiberin eines sozialen Netzwerks, die verurteilt worden ist, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, den Erben die Möglichkeit einräumen muss, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so "bewegen" zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass die Betreiberin eines sozialen Netzwerks, die verurteilt worden ist, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, den Erben die Möglichkeit einräumen muss, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so "bewegen" zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte.
Neue Datenvereinbarung in Kraft: IT-Recht Kanzlei aktualisiert Datenschutzerklärung für Facebook
Für bestimmte Facebook-interne Anwendungen hat Facebook zum 31.08.2020 eine Zusatzvereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Kraft treten lassen. Vor diesem Hintergrund hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung für Facebook aktualisiert.
Für bestimmte Facebook-interne Anwendungen hat Facebook zum 31.08.2020 eine Zusatzvereinbarung über die gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit in Kraft treten lassen. Vor diesem Hintergrund hat die IT-Recht Kanzlei die Datenschutzerklärung für Facebook aktualisiert.
Facebook startet vollwertige Shopfunktion – Neuerung verspricht sehr großes Potential für Onlinehändler
Facebook hat angekündigt, künftig Händlern einen kostenfreie Online-Shop-Funktion zur Verfügung zu stellen, die dann direkt von der Facebook- oder Instagram-Seite des Händlers aus nutzbar sein soll. Aufgrund der immensen Reichweite Facebooks verspricht diese Neuerung immenses Potential auch für die deutschen Onlinehändler, ihren Absatz zu verbessern. Zudem warten interessante Features auf die künftigen Facebook-Händler. Wir berichten, was Facebook vorhat.
Facebook hat angekündigt, künftig Händlern einen kostenfreie Online-Shop-Funktion zur Verfügung zu stellen, die dann direkt von der Facebook- oder Instagram-Seite des Händlers aus nutzbar sein soll. Aufgrund der immensen Reichweite Facebooks verspricht diese Neuerung immenses Potential auch für die deutschen Onlinehändler, ihren Absatz zu verbessern. Zudem warten interessante Features auf die künftigen Facebook-Händler. Wir berichten, was Facebook vorhat.
BGH bestätigt vorläufig den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch Facebook
Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf.
Facebook verwendet Nutzungsbedingungen, die auch die Verarbeitung und Verwendung von Nutzerdaten vorsehen, die bei einer von der Facebook-Plattform unabhängigen Internetnutzung erfasst werden. Das Bundeskartellamt hat Facebook untersagt, solche Daten ohne weitere Einwilligung der privaten Nutzer zu verarbeiten. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass dieses Verbot vom Bundeskartellamt durchgesetzt werden darf.
Lösung für Facebook-Seitenbetreiber ohne eigenen Webspace: Hostingservice der IT-Recht Kanzlei
Aktuell sorgt die Umstellung auf das neue Facebook-Design für einigen Ärger bei Fanpagebetreibern. Dadurch ist es, verfügt der Betreiber nicht über ein externes Impressum auf eigenem Webspace, nicht mehr ohne weiteres möglich, ein rechtssicheres Impressum für seine Facebook-Fanpage vorzuhalten. Durch den Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei ist nun eine einfache Lösung für Facebook-Seitenbetreiber ohne eigenen Shop / eigene Webseite möglich.
Aktuell sorgt die Umstellung auf das neue Facebook-Design für einigen Ärger bei Fanpagebetreibern. Dadurch ist es, verfügt der Betreiber nicht über ein externes Impressum auf eigenem Webspace, nicht mehr ohne weiteres möglich, ein rechtssicheres Impressum für seine Facebook-Fanpage vorzuhalten. Durch den Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei ist nun eine einfache Lösung für Facebook-Seitenbetreiber ohne eigenen Shop / eigene Webseite möglich.
Neues Design von Facebook bringt Fanpagebetreiber in Abmahngefahr
Seit einiger Zeit bietet Facebook seinen Nutzern an, auf ein neues Layout zu wechseln. Wechselt ein Nutzer auf dieses neue Design, gibt es ein Problem: Ihm wird auf geschäftlichen Fanpages dann die Rubrik „Impressum“ nicht mehr angezeigt. Auch vom Fanpagebetreiber auf der Profilseite unter „Info“ hinterlegte Verlinkungen werden nicht mehr als klickbarer Link dargestellt. In der Folge besteht eine Abmahngefahr für den Betreiber. Was können Fanpagebetreiber nun tun?
Seit einiger Zeit bietet Facebook seinen Nutzern an, auf ein neues Layout zu wechseln. Wechselt ein Nutzer auf dieses neue Design, gibt es ein Problem: Ihm wird auf geschäftlichen Fanpages dann die Rubrik „Impressum“ nicht mehr angezeigt. Auch vom Fanpagebetreiber auf der Profilseite unter „Info“ hinterlegte Verlinkungen werden nicht mehr als klickbarer Link dargestellt. In der Folge besteht eine Abmahngefahr für den Betreiber. Was können Fanpagebetreiber nun tun?
Facebook-Datenschutzerklärung: auch nach 01.08.2019 rechtssicher einbinden - durch Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei
Nach einer Entscheidung des EuGH muss auf jeder Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung bei Facebook an technische Grenzen. Dies gilt umso mehr, als die Plattform die frühere Möglichkeit zur Einbindung eines Links unter dem Reiter „Datenrichtlinie“ in der Seiteninfo nach eigenen Angaben zum 01.08.2019 entfernt. Welche Optionen zur rechtssicheren Einbindung der Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten fortbestehen und wie diese in Verbindung mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Nach einer Entscheidung des EuGH muss auf jeder Facebook-Fanpage eine eigene Datenschutzerklärung des Betreibers dargestellt werden. Allerdings stößt man bei der Darstellung der Datenschutzerklärung bei Facebook an technische Grenzen. Dies gilt umso mehr, als die Plattform die frühere Möglichkeit zur Einbindung eines Links unter dem Reiter „Datenrichtlinie“ in der Seiteninfo nach eigenen Angaben zum 01.08.2019 entfernt. Welche Optionen zur rechtssicheren Einbindung der Datenschutzerklärung auf Facebook-Seiten fortbestehen und wie diese in Verbindung mit dem Hosting-Service der IT-Recht Kanzlei genutzt werden können, zeigt der folgende Beitrag.
Facebook-Fanpages: Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde verschickt Anhörungen an Betreiber
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach einer Entscheidung des EuGH gemeinsam mit Facebook für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung verantwortlich ist und daher zwingend eine eigene Datenschutzerklärung bei Facebook vorhalten muss, in der über die Datenverarbeitung konkret informiert wird. Im Internet wird nunmehr von unterschiedlichen Quellen darüber berichtet, dass einige Unternehmen und Organisationen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, ein Anhörungsschreiben der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten haben, in dem diese den Betreibern im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Datenschutzverstoß 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb ihrer Facebook-Fanpage stellt.
Wir hatten bereits darüber berichtet, dass der Betreiber einer Facebook-Fanpage nach einer Entscheidung des EuGH gemeinsam mit Facebook für die bei Facebook erfolgende Datenverarbeitung verantwortlich ist und daher zwingend eine eigene Datenschutzerklärung bei Facebook vorhalten muss, in der über die Datenverarbeitung konkret informiert wird. Im Internet wird nunmehr von unterschiedlichen Quellen darüber berichtet, dass einige Unternehmen und Organisationen, die eine Facebook-Fanpage betreiben, ein Anhörungsschreiben der Berliner Beauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit erhalten haben, in dem diese den Betreibern im Zusammenhang mit einem mutmaßlichen Datenschutzverstoß 15 Fragen zum datenschutzkonformen Betrieb ihrer Facebook-Fanpage stellt.
Facebook jetzt rechtlich absichern - und das automatisiert!
Durch die enorm hohe Reichweite ist ein Auftritt bei Facebook inzwischen für Unternehmen fast unabdingbar. Doch auch dort sind juristische Spielregeln zu beachten. Die professionellen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei erlauben Ihnen eine preiswerte rechtliche Absicherung Ihres Facebook-Auftritts - unabhängig davon, ob Sie diesen nur als reine Fanpage oder auch zu Verkaufszwecken nutzen möchten.
Durch die enorm hohe Reichweite ist ein Auftritt bei Facebook inzwischen für Unternehmen fast unabdingbar. Doch auch dort sind juristische Spielregeln zu beachten. Die professionellen Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei erlauben Ihnen eine preiswerte rechtliche Absicherung Ihres Facebook-Auftritts - unabhängig davon, ob Sie diesen nur als reine Fanpage oder auch zu Verkaufszwecken nutzen möchten.
IT-Recht Kanzlei stellt aktualisierte Datenschutzerklärung für Facebook bereit
Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll. Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.
Wie wir bereits berichtet haben, bietet Facebook seinen Nutzern als Reaktion auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nun eine Vereinbarung (Page Insights Controller Addendum) an, welche den Nutzern von Facebook eine datenschutzkonforme Nutzung der Plattform ermöglichen soll. Unabhängig von der Frage, ob diese Maßnahme geeignet ist, die datenschutzrechtlichen Probleme bei der Nutzung von Facebook zu lösen, muss dieser Umstand aber in jedem Fall in der Datenschutzerklärung des Nutzers für Facebook berücksichtigt werden. Daher hat die IT-Recht Kanzlei für Betreiber einer gewerblichen Facebook-Fanpage eine Datenschutzerklärung erstellt, die den vorgenannten Änderungen bei Facebook Rechnung trägt.
Update EuGH-Urteil: Facebook verspricht Lösungen
Es war DER Aufreger der letzten Wochen. Nachdem das Thema DSGVO erledigt war und alle auf datenschutzrechtliche Entspannung gehofft hatten, hatte der EuGH Anfang Juni ein Urteil zu Facebook-Fanpages erlassen und ua. eine Mitverantwortlichkeit der Betreiber derartiger pages für die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten gesehen. Jetzt kam eine Stellungnahme von Facebook hierzu, mit der Ankündigung von updates zur Unterstützung der Seitenbetreiber.
Es war DER Aufreger der letzten Wochen. Nachdem das Thema DSGVO erledigt war und alle auf datenschutzrechtliche Entspannung gehofft hatten, hatte der EuGH Anfang Juni ein Urteil zu Facebook-Fanpages erlassen und ua. eine Mitverantwortlichkeit der Betreiber derartiger pages für die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten gesehen. Jetzt kam eine Stellungnahme von Facebook hierzu, mit der Ankündigung von updates zur Unterstützung der Seitenbetreiber.
Facebook-Gruppen: AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung rechtssicher darstellen (Update)
Der Social-Media-Gigant Facebook ist vor ein paar Monaten mit einem eigenen Marketplace durchgestartet, auf dem Nutzer kostenlos Waren zum Verkauf anbieten können. Eine interessante Alternative dazu können sogenannte Facebook-Gruppen darstellen, über die Private und Händler ihre Artikel an interessierte Kunden bringen können. Was dabei meist nicht oben auf der Agenda steht: Händler, die ihre Produkte über Facebook-Gruppen verkaufen möchten, müssen hierbei besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Facebook-Gruppen konfrontiert viele Händler bei der Umsetzung dieser rechtlichen Pflichten jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre gesetzlichen Informationspflichten bei Verträgen mittels Facebook-Gruppen rechtssicher umsetzen können.
Der Social-Media-Gigant Facebook ist vor ein paar Monaten mit einem eigenen Marketplace durchgestartet, auf dem Nutzer kostenlos Waren zum Verkauf anbieten können. Eine interessante Alternative dazu können sogenannte Facebook-Gruppen darstellen, über die Private und Händler ihre Artikel an interessierte Kunden bringen können. Was dabei meist nicht oben auf der Agenda steht: Händler, die ihre Produkte über Facebook-Gruppen verkaufen möchten, müssen hierbei besondere gesetzliche Informationspflichten beachten. Der beschränkte Gestaltungsspielraum der Facebook-Gruppen konfrontiert viele Händler bei der Umsetzung dieser rechtlichen Pflichten jedoch mit erheblichen rechtlichen Unsicherheiten. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre gesetzlichen Informationspflichten bei Verträgen mittels Facebook-Gruppen rechtssicher umsetzen können.
Facebook-Marketplace: Wie attraktiv ist der Marktplatz für deutsche Händler?
Starke Konkurrenz für eBay Kleinanzeigen: Der Social-Media-Gigant Facebook startet mit einem eigenem Marketplace durch, auf dem Nutzer kostenlos ihre Sachen verkaufen können. Angesichts der enormen Anzahl von weltweit 2 Milliarden Facebook-Nutzern könnte der Marktplatz auch gewerblichen Verkäufern zu neuen Einnahmequellen verhelfen. Doch ist die Plattform für Händler wirklich eine interessante Alternative zu Plattformen wie Amazon & Co?
Starke Konkurrenz für eBay Kleinanzeigen: Der Social-Media-Gigant Facebook startet mit einem eigenem Marketplace durch, auf dem Nutzer kostenlos ihre Sachen verkaufen können. Angesichts der enormen Anzahl von weltweit 2 Milliarden Facebook-Nutzern könnte der Marktplatz auch gewerblichen Verkäufern zu neuen Einnahmequellen verhelfen. Doch ist die Plattform für Händler wirklich eine interessante Alternative zu Plattformen wie Amazon & Co?
WhatsApp und Recht: Wie attraktiv ist der WhatsApp-Messenger für deutsche Online-Händler?
WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App. Während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: Die Kommunikation über WhatsApp ist schnell und effizient. Der Kanal bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Ist die Nutzung von WhatsApp aus rechtlicher Sicht für Händler attraktiv?
WhatsApp ist die in Deutschland meist genutzte Messeging App. Während der Messenger-Dienst der Facebook-Tochter bislang insbesondere für private Kommunikation genutzt wurde, erkennen mittlerweile auch immer mehr Händler das Potenzial von WhatsApp für ihr Unternehmen. Und das nicht ohne Grund: Die Kommunikation über WhatsApp ist schnell und effizient. Der Kanal bietet damit gute Voraussetzungen für Direktmarketing-Maßnahmen wie das Verschicken von Kurz-Newslettern und die direkte Kommunikation mit bestehenden und potenziellen Kunden. Doch was sagt das deutsche Recht zur geschäftlichen Nutzung von WhatsApp? Ist die Nutzung von WhatsApp aus rechtlicher Sicht für Händler attraktiv?
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- Das Anbieten von Gewinnspielen auf Facebook nach neuen Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
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