RSS-Feeds
Urheberrechtsverstöße in RSS-Feeds: Websitebetreiber haftet auch bei fremden RSS-Feeds auf seiner Website
Derjenige, der fremde Beiträge per RSS-Feeds auf seiner Website einstellt, macht sich diese zu eigen und haftet somit für etwaige Urheberrechtsverstöße in den RSS-Feeds. Auch eine Haftungsausschlussklausel im Impressum schützt den Websitebetreiber nicht. (LG Berlin Urteil vom 15.03.2011, Az. 15 O 103/11).
Derjenige, der fremde Beiträge per RSS-Feeds auf seiner Website einstellt, macht sich diese zu eigen und haftet somit für etwaige Urheberrechtsverstöße in den RSS-Feeds. Auch eine Haftungsausschlussklausel im Impressum schützt den Websitebetreiber nicht. (LG Berlin Urteil vom 15.03.2011, Az. 15 O 103/11).