Auftragsdatenvereinbarung

Auftragsdatenverarbeitung in Behörden: Was gilt es zu beachten?
07.02.2011, 11:55 Uhr | Auftragsdatenvereinbarung

Auftragsdatenverarbeitung in Behörden: Was gilt es zu beachten?
Auftragsdatenverarbeitung in Behörden: Was gilt es zu beachten?

Viele Behörden gehen immer mehr dazu über, ihnen anvertraute Daten (Mitarbeiter, Bürger, etc.) durch externe Dienstleister hosten oder im Rahmen von IT-Projekten verarbeiten zu lassen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn die Leistungen durch eigene Mitarbeiter nicht erbracht werden können, da sie entweder besonders kostenintensiv oder besonders komplex sind oder einem schnellen Innovationszyklus unterliegen. Dies gilt in erster Linie für IT-Dienstleistungen.

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