Steuerrecht
Können bzw. dürfen Kleinunternehmer eine Umsatzsteuer-ID beantragen?
Das Thema Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer scheint Onlinehändler, die vom Kleinunternehmerstatus Gebrauch machen, häufig zu verwirren. Uns erreichen Anfragen von Kleinunternehmern, die verunsichert sind, ob sie überhaupt eine USt-IdNr. beantragen können bzw. dürfen und ob diese dann im Impressum angegeben werden muss.
Das Thema Beantragung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer scheint Onlinehändler, die vom Kleinunternehmerstatus Gebrauch machen, häufig zu verwirren. Uns erreichen Anfragen von Kleinunternehmern, die verunsichert sind, ob sie überhaupt eine USt-IdNr. beantragen können bzw. dürfen und ob diese dann im Impressum angegeben werden muss.
Pflicht zur E-Rechnung ab 2025 - die 25 FAQ
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine digitale Form der Rechnungsausstellung, die in einem bestimmten strukturierten Format erfolgt. Schon ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen für Unternehmer im B2B-Bereich Pflicht. Dieser Beitrag beantwortet die 25 wichtigsten Fragen.
Die E-Rechnung (elektronische Rechnung) ist eine digitale Form der Rechnungsausstellung, die in einem bestimmten strukturierten Format erfolgt. Schon ab 1. Januar 2025 werden E-Rechnungen für Unternehmer im B2B-Bereich Pflicht. Dieser Beitrag beantwortet die 25 wichtigsten Fragen.
Korrekte Rechnungen ausstellen? Darauf müssen Sie achten!
Ob erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren - jedes Unternehmen muss Rechnungen ausstellen, sobald Geld den Besitzer wechselt. Diese Pflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Welche Angaben auf jeder Rechnung zu finden sein müssen, kann wiederum im Umsatzsteuergesetz (UStG) nachgelesen werden. Wir fassen für Sie alle wichtigen Punkte übersichtlich zusammen.
Ob erbrachte Dienstleistungen oder verkaufte Waren - jedes Unternehmen muss Rechnungen ausstellen, sobald Geld den Besitzer wechselt. Diese Pflicht ist im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Welche Angaben auf jeder Rechnung zu finden sein müssen, kann wiederum im Umsatzsteuergesetz (UStG) nachgelesen werden. Wir fassen für Sie alle wichtigen Punkte übersichtlich zusammen.
EU-Umsatzsteuerreform im Online-Handel: Wegfall der EU-Lieferschwellen + Besteuerung im Zielland ab dem 01.07.2021
Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel vorangetrieben. Zum 01.07.2021 werden die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Zielland geschuldet. Was Online-Händler nun wissen sollten und wie sie sich auf die Änderungen vorbereiten können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Im Rahmen des sogenannten „Digitalpakets“ wird auf EU-Ebene die Einführung eines neuen Mehrwertsteuersystems mit weitreichenden Änderungen für den grenzüberschreitenden Online-Handel vorangetrieben. Zum 01.07.2021 werden die bisher geltenden Umsatzsteuer-Lieferschwellen in der EU aufgehoben und - jenseits einer Kleinstunternehmerschwelle – Steuerbeträge direkt im Zielland geschuldet. Was Online-Händler nun wissen sollten und wie sie sich auf die Änderungen vorbereiten können, lesen Sie in diesem Beitrag.
Frage des Tages: Muss der Rechnungsempfänger dem elektronischen Rechnungsversand aktiv zustimmen?
Wie in allen Geschäftsbereichen setzt sich auch im Online-Handel der elektronische Rechnungsversand zunehmend durch. Dies spart Geld und schont die Umwelt. Doch kann der Händler seine Rechnungen einfach in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, an seine Kunden verschicken oder bedarf es hierzu einer aktiven Zustimmung der Empfänger? Diese Frage wurde unserer Kanzlei in letzter Zeit häufiger gestellt, weshalb wir das Thema an dieser Stelle etwas genauer beleuchten.
Wie in allen Geschäftsbereichen setzt sich auch im Online-Handel der elektronische Rechnungsversand zunehmend durch. Dies spart Geld und schont die Umwelt. Doch kann der Händler seine Rechnungen einfach in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, an seine Kunden verschicken oder bedarf es hierzu einer aktiven Zustimmung der Empfänger? Diese Frage wurde unserer Kanzlei in letzter Zeit häufiger gestellt, weshalb wir das Thema an dieser Stelle etwas genauer beleuchten.
Zahltag: Rechnungen im Online-Handel richtig ausstellen + Muster
Rechnungen dienen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht nur der zuverlässigen Dokumentation und Verwaltung von Fremdverbindlichkeiten, sondern treten in der Praxis auch häufig an die Stelle eines herkömmlichen Kaufbelegs und werden so als Hinweis auf den Vertragsschluss und als implizite Zahlungsaufforderung genutzt. Allerdings stehen Form und Inhalt der Rechnungen hier nicht im freien Ermessen des Händlers, sondern müssen den besonderen Vorgaben des UStG folgen. Welche konkreten Anforderungen der Gesetzgeber an die ordnungsgemäße Rechnungsausstellung knüpft und wie eine gesetzeskonforme Musterrechnung aussehen kann, lesen Sie im Folgenden Beitrag.
Rechnungen dienen im elektronischen Geschäftsverkehr nicht nur der zuverlässigen Dokumentation und Verwaltung von Fremdverbindlichkeiten, sondern treten in der Praxis auch häufig an die Stelle eines herkömmlichen Kaufbelegs und werden so als Hinweis auf den Vertragsschluss und als implizite Zahlungsaufforderung genutzt. Allerdings stehen Form und Inhalt der Rechnungen hier nicht im freien Ermessen des Händlers, sondern müssen den besonderen Vorgaben des UStG folgen. Welche konkreten Anforderungen der Gesetzgeber an die ordnungsgemäße Rechnungsausstellung knüpft und wie eine gesetzeskonforme Musterrechnung aussehen kann, lesen Sie im Folgenden Beitrag.
Frage des Tages: Darf ein Händler damit werben, dass er die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreicht?
Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland eine niedrigere Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Der reguläre Satz wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die niedrigeren Umsatzsteuersätze gelten befristet bis zum 31.12.2020 und sollen der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Händler die Frage, ob sie gegenüber Verbrauchern damit werben dürfen, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreichen. Dieser Frage sind wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund gegangen.
Seit dem 01.07.2020 gilt in Deutschland eine niedrigere Umsatzsteuer (umgangssprachlich Mehrwertsteuer). Der reguläre Satz wurde im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte von 7 auf 5 Prozent gesenkt. Die niedrigeren Umsatzsteuersätze gelten befristet bis zum 31.12.2020 und sollen der durch die Corona-Pandemie in Mitleidenschaft gezogenen deutschen Wirtschaft neuen Schub geben. In diesem Zusammenhang stellen sich viele Händler die Frage, ob sie gegenüber Verbrauchern damit werben dürfen, dass sie die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterreichen. Dieser Frage sind wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund gegangen.
Frage des Tages: Müssen im Online-Shop Mehrwertsteuersätze angegeben werden?
Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 steht unmittelbar bevor und bringt für viele Händler großen Anpassungsbedarf mit sich. In diesem Zusammenhang werden wir jüngst häufig gefragt, ob Mehrwertsteuersätze im Online-Shop zwingend anzugeben (und am 01.07.2020 entsprechend zu ändern) sind. Antwort geben wir im folgenden Beitrag.
Die von der Bundesregierung beschlossene Senkung der Mehrwertsteuersätze im Zeitraum vom 01.07.-31.12.2020 steht unmittelbar bevor und bringt für viele Händler großen Anpassungsbedarf mit sich. In diesem Zusammenhang werden wir jüngst häufig gefragt, ob Mehrwertsteuersätze im Online-Shop zwingend anzugeben (und am 01.07.2020 entsprechend zu ändern) sind. Antwort geben wir im folgenden Beitrag.
Die Anpassung der Mehrwertsteuer zum 01.07.2020 – Handlungsbedarf für Online-Händler
Der Stichtag lautet 01.07.2020: Bis dahin müssen Onlinehändler die Änderungen beim Mehrwertsteuersatz umgesetzt haben. Der primäre Anpassungsbedarf besteht in steuerrechtlicher Hinsicht, etwa die Anpassung der Rechnungsstellung. Doch auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht müssen Händler aufpassen, sich wegen der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes nicht in eine Abmahngefahr zu begeben.
Der Stichtag lautet 01.07.2020: Bis dahin müssen Onlinehändler die Änderungen beim Mehrwertsteuersatz umgesetzt haben. Der primäre Anpassungsbedarf besteht in steuerrechtlicher Hinsicht, etwa die Anpassung der Rechnungsstellung. Doch auch in wettbewerbsrechtlicher Hinsicht müssen Händler aufpassen, sich wegen der Anpassung des Mehrwertsteuersatzes nicht in eine Abmahngefahr zu begeben.
FAQ zur aktuell bevorstehenden Mehrwertsteueranpassung (Version 1.0)
Die in Zusammenarbeit mit der ENOVA Steuerberater Kanzlei geplante Fragen- und Antwort-Sammlung (FAQ) in Zusammenhang mit der angekündigten Anpassung der MwSt. liegt nun in Version 1.0 vor. Sie soll Online-Händlern dabei helfen mit der zum 01.07.2020 umzusetzenden Mehrwertsteueranpassung richtig umzugehen.
Die in Zusammenarbeit mit der ENOVA Steuerberater Kanzlei geplante Fragen- und Antwort-Sammlung (FAQ) in Zusammenhang mit der angekündigten Anpassung der MwSt. liegt nun in Version 1.0 vor. Sie soll Online-Händlern dabei helfen mit der zum 01.07.2020 umzusetzenden Mehrwertsteueranpassung richtig umzugehen.
Stellen Sie uns kostenlos Ihre steuerrechtlichen Fragen zur Anpassung der Mehrwertsteuer!
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Große Koalition kürzlich beschlossen, dass befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% auf 16% sowie der reduzierte Satz von derzeit 7% auf 5% abgesenkt werden soll. Dies bringt einige steuerrechtliche Fragestellungen und Hürden für die Online-Händler mit sich.
Im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets hat die Große Koalition kürzlich beschlossen, dass befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 der reguläre Mehrwertsteuersatz von derzeit 19% auf 16% sowie der reduzierte Satz von derzeit 7% auf 5% abgesenkt werden soll. Dies bringt einige steuerrechtliche Fragestellungen und Hürden für die Online-Händler mit sich.
Zum 01.10.2019: Zehntausenden Accounts bei Amazon, eBay & Co. droht die Sperrung!
Der 01. Oktober 2019 ist ein wichtiger Termin für alle Marktplatzhändler. Aufgrund der neuen Haftung der Marktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld ihrer Händler wollen sich die Betreiber absichern und fordern ihre Händler zur Vorlage einer "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" auf. Wer als Händler dieser Aufforderung nicht bis zum Stichtag nachkommt, riskiert eine Sperrung seines Accounts!
Der 01. Oktober 2019 ist ein wichtiger Termin für alle Marktplatzhändler. Aufgrund der neuen Haftung der Marktplatzbetreiber für die Umsatzsteuerschuld ihrer Händler wollen sich die Betreiber absichern und fordern ihre Händler zur Vorlage einer "Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne von § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG" auf. Wer als Händler dieser Aufforderung nicht bis zum Stichtag nachkommt, riskiert eine Sperrung seines Accounts!
Nicht vergessen: Marktplatzhändler müssen zeitnah Erfassungsbescheinigung nach §§ 22f UStG vorlegen
An dieser Stelle möchten wir Onlinehändler, die auf Marktplätzen wie z.B. Amazon, eBay oder etsy anbieten erinnern, möglichst rasch die nötige Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG beim Marktplatzbetreiber einzureichen. Für deutsche Händler endet die Frist am 01.10.2019. Warum es besser ist, diese guten zwei Monate nicht auszureizen und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist drohen, lesen Sie in diesem Beitrag.
An dieser Stelle möchten wir Onlinehändler, die auf Marktplätzen wie z.B. Amazon, eBay oder etsy anbieten erinnern, möglichst rasch die nötige Erfassungsbescheinigung nach § 22f UStG beim Marktplatzbetreiber einzureichen. Für deutsche Händler endet die Frist am 01.10.2019. Warum es besser ist, diese guten zwei Monate nicht auszureizen und welche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Frist drohen, lesen Sie in diesem Beitrag.
Pflicht zur Zweitausstellung von Rechnungen im Online-Shop?
Rechnungen dienen im Rechtsverkehr der Dokumentation von Zahlungsverbindlichkeiten, erfüllen aber vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr auch die Funktion eines klassischen Kaufbelegs. Nicht selten kommt es insofern vor, dass an Online-Händler von Seiten des Kunden mit der Bitte herangetreten wird, wegen Verlustes oder Unauffindbarkeit des Originals eine erneute Rechnung zu übermitteln. Weil das Ausstellen einer Zweitrechnung hier meist eine umfängliche Beanspruchung der Buchhaltung voraussetzt und so mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein kann, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden, inwiefern in Online-Shops eine Rechtspflicht zur Zweitausstellung von Rechnungen besteht.
Rechnungen dienen im Rechtsverkehr der Dokumentation von Zahlungsverbindlichkeiten, erfüllen aber vor allem im elektronischen Geschäftsverkehr auch die Funktion eines klassischen Kaufbelegs. Nicht selten kommt es insofern vor, dass an Online-Händler von Seiten des Kunden mit der Bitte herangetreten wird, wegen Verlustes oder Unauffindbarkeit des Originals eine erneute Rechnung zu übermitteln. Weil das Ausstellen einer Zweitrechnung hier meist eine umfängliche Beanspruchung der Buchhaltung voraussetzt und so mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sein kann, soll im folgenden Beitrag dargestellt werden, inwiefern in Online-Shops eine Rechtspflicht zur Zweitausstellung von Rechnungen besteht.
App-Stores, Streaming-Dienste und andere Anbieter elektronischer Dienstleistungen müssen ab 2015 auch Steuern im EU-Ausland zahlen
Nachdem der europäische Gesetzgeber zuletzt Mitte des Jahres Online-Händler und Webshop-Betreiber durch die Änderung des Fernabsatzwiderrufsrechts beschäftigt hatte, ist nun das Umsatzsteuerrecht an der Reihe. Ab 1. Januar 2015 müssen Anbieter von elektronischen Dienstleistungen wie Apps oder Video-Streams ihre Leistungen in dem EU-Mitgliedstaat versteuern, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, der die Leistung abruft. Möchte der Anbieter somit Apps EU-weit verkaufen, muss er das Umsatzsteuerrecht aller 28 EU-Mitgliedstaaten beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Überblick über die alte und neue Rechtslage im Umsatzsteuerrecht und gibt Praxistipps für die Umstellung.
Nachdem der europäische Gesetzgeber zuletzt Mitte des Jahres Online-Händler und Webshop-Betreiber durch die Änderung des Fernabsatzwiderrufsrechts beschäftigt hatte, ist nun das Umsatzsteuerrecht an der Reihe. Ab 1. Januar 2015 müssen Anbieter von elektronischen Dienstleistungen wie Apps oder Video-Streams ihre Leistungen in dem EU-Mitgliedstaat versteuern, in dem der Verbraucher seinen Wohnsitz hat, der die Leistung abruft. Möchte der Anbieter somit Apps EU-weit verkaufen, muss er das Umsatzsteuerrecht aller 28 EU-Mitgliedstaaten beachten. Die IT-Recht Kanzlei bietet einen Überblick über die alte und neue Rechtslage im Umsatzsteuerrecht und gibt Praxistipps für die Umstellung.
Umsatzsteuer: Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen Vermittler von Mobilfunkverträgen
Wenn ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem Mobilfunkanbieter (Netzbetreiber) "kostenlos" ein Handy liefert und er hierfür von dem Netzbetreiber einen Bonus erhält, muss er die Abgabe des Handys nicht als sog. unentgeltliche Wertabgabe mit deren Einkaufspreis versteuern. Er hat vielmehr – neben der Vermittlungsprovision – (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 16. Oktober 2013 (XI R 39/12) entschieden.
Wenn ein Vermittler von Mobilfunkverträgen dem Kunden bei Abschluss eines Mobilfunkvertrags mit einem Mobilfunkanbieter (Netzbetreiber) "kostenlos" ein Handy liefert und er hierfür von dem Netzbetreiber einen Bonus erhält, muss er die Abgabe des Handys nicht als sog. unentgeltliche Wertabgabe mit deren Einkaufspreis versteuern. Er hat vielmehr – neben der Vermittlungsprovision – (lediglich) diesen Bonus der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) durch Urteil vom 16. Oktober 2013 (XI R 39/12) entschieden.
Umsatzsteuer auf Verpackungs- und Versandkosten?
Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?
Auf Rechnungen muss Umsatzsteuer auch für die erhobenen Verpackungs- und Versandkosten ausgewiesen werden. Doch in welcher Höhe? Und was passiert, wenn sich Produkte mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Paket befinden?
„Privatverkäufe“ bei eBay können umsatzsteuerpflichtig sein
WEIDMANN Rechtsanwälte Steuerberater informieren: private Auktionen auf der Internet-Plattform „eBay" können unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten.
WEIDMANN Rechtsanwälte Steuerberater informieren: private Auktionen auf der Internet-Plattform „eBay" können unter bestimmten Voraussetzungen den Verkäufer zur Abführung von Umsatzsteuer verpflichten.
eBay: Umsatzsteuer auch für Privatverkäufe?
Bislang galten Privatverkäufe auf eBay nicht als umsatzsteuerpflichtig – kürzlich wurde jedoch ein Ehepaar aus Baden-Württemberg zur Entrichtung der Umsatzsteuer für private Auktionen auf eBay verurteilt. Zur Klärung der Hintergründe und Antwort auf die Frage, ob zukünftig alle Privatauktionen auf eBay steuerpflichtig sind, soll das Urteil hier ein wenig ausgeleuchtet werden.
Bislang galten Privatverkäufe auf eBay nicht als umsatzsteuerpflichtig – kürzlich wurde jedoch ein Ehepaar aus Baden-Württemberg zur Entrichtung der Umsatzsteuer für private Auktionen auf eBay verurteilt. Zur Klärung der Hintergründe und Antwort auf die Frage, ob zukünftig alle Privatauktionen auf eBay steuerpflichtig sind, soll das Urteil hier ein wenig ausgeleuchtet werden.
Bundesfinanzhof: Kriterien zur Festlegung der Umsatzsteuer auf Software
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem interessanten Urteil (25.11.2004, Az. VR 25/04, VR 26/04) Kriterien zur Festlegung des Umsatzsteuersatzes bei der Weitergabe von Software formuliert.
Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem interessanten Urteil (25.11.2004, Az. VR 25/04, VR 26/04) Kriterien zur Festlegung des Umsatzsteuersatzes bei der Weitergabe von Software formuliert.
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