Widerrufsrecht
Frage des Tages: Können Online-Händler das Verbraucher-Widerrufsrecht ausschließen?
Das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht im Online- bzw. Fernabsatz-Handel müssen Händler Verbrauchern grundsätzlich gewähren, etwa auch bei beschädigter Ware. Allerdings ist das Widerrufsrecht in einigen Fällen von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Welche Fälle dies sind und was dabei weiter zu beachten ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht im Online- bzw. Fernabsatz-Handel müssen Händler Verbrauchern grundsätzlich gewähren, etwa auch bei beschädigter Ware. Allerdings ist das Widerrufsrecht in einigen Fällen von Gesetzes wegen ausgeschlossen. Welche Fälle dies sind und was dabei weiter zu beachten ist, erläutern wir in diesem Beitrag.
Zusätzliches Widerrufsrecht bei kostenpflichtiger Verlängerung von kostenlosen Abo-Verträgen?
Der Online-Vertrieb von digitalen Inhalten erfolgt in der Regel auf Grundlage von Abo-Verträgen, bei denen nach einer kurzen kostenlosen Testphase der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abo mit einer bestimmten Laufzeit überführt wird. Werden solche Abo-Verträge im Fernabsatz abgeschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Nun hat der EuGH darüber entschieden, ob Verbraucher nicht nur beim Abschluss des kostenlosen Abo-Vertrags, sondern auch bei der kostenpflichtigen Verlängerung des Abos ein Widerrufsrecht haben. Wir stellen die Widerrufsbestimmungen und die EuGH-Entscheidung in diesem Beitrag vor.
Der Online-Vertrieb von digitalen Inhalten erfolgt in der Regel auf Grundlage von Abo-Verträgen, bei denen nach einer kurzen kostenlosen Testphase der Vertrag automatisch in ein kostenpflichtiges Abo mit einer bestimmten Laufzeit überführt wird. Werden solche Abo-Verträge im Fernabsatz abgeschlossen, steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu. Nun hat der EuGH darüber entschieden, ob Verbraucher nicht nur beim Abschluss des kostenlosen Abo-Vertrags, sondern auch bei der kostenpflichtigen Verlängerung des Abos ein Widerrufsrecht haben. Wir stellen die Widerrufsbestimmungen und die EuGH-Entscheidung in diesem Beitrag vor.
Verbraucher veräußert nach dem Widerruf die Kaufsache - und jetzt?
Der Widerruf eines Kaufvertrags durch einen Verbraucher macht keinen Händler glücklich. Besonders ärgerlich ist es aber dann, wenn Käufer erst viele Monate oder sogar Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen, mit dem der Kauf über eine Bank finanziert wurde und dies auch zum Widerruf des Kaufvertrags führt. Was es für Händler bedeutet, wenn der Käufer die Kaufsache dann bereits veräußert bzw. weggegeben hat, und sie deshalb nicht an den Händler zurückgeben kann, war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Braunschweigs. Wir erläutern die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen für Händler.
Der Widerruf eines Kaufvertrags durch einen Verbraucher macht keinen Händler glücklich. Besonders ärgerlich ist es aber dann, wenn Käufer erst viele Monate oder sogar Jahre später den Darlehensvertrag widerrufen, mit dem der Kauf über eine Bank finanziert wurde und dies auch zum Widerruf des Kaufvertrags führt. Was es für Händler bedeutet, wenn der Käufer die Kaufsache dann bereits veräußert bzw. weggegeben hat, und sie deshalb nicht an den Händler zurückgeben kann, war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Braunschweigs. Wir erläutern die Hintergründe des Falls und die Auswirkungen für Händler.
Wann beginnt die Widerrufsfrist bei der Lieferung mangelhafter Waren?
Die Widerrufsfrist beträgt beim Online-Kauf mindestens vierzehn Tage und beginnt grds. mit Lieferung der Ware beim Verbraucher. Doch was gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist? Beginnt die Widerrufsfrist schon mit der ersten mangelhaften Lieferung oder erst mit der zweiten mangelfreien (Nach-) Lieferung? Erfahren Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.
Die Widerrufsfrist beträgt beim Online-Kauf mindestens vierzehn Tage und beginnt grds. mit Lieferung der Ware beim Verbraucher. Doch was gilt, wenn die Ware fehlerhaft ist? Beginnt die Widerrufsfrist schon mit der ersten mangelhaften Lieferung oder erst mit der zweiten mangelfreien (Nach-) Lieferung? Erfahren Sie mehr hierzu in unserem heutigen Beitrag.
BGH: Kein Fernabsatz mehr bei persönlichem Kontakt
Der Onlinehandel hat viele Vorteile – va. für die Kunden (Stichwort Widerrufsrecht). Aber wann ist ein Kauf eigentlich ein Fernabsatzvertrag? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt der BGH (Urt. v. 27.02.2018 - Az.: XI ZR 160/17) auseinanderzusetzen. Das Gesetz schreibt ja vor, dass der Vertrag unter „ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" zustande kommen muss – der BGH hat hier auch die Vertragsanbahnung in die Betrachtung mit einbezogen und einen Fernabsatzvertrag bei persönlichem Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen in der Vertragsanbahnung verneint.
Der Onlinehandel hat viele Vorteile – va. für die Kunden (Stichwort Widerrufsrecht). Aber wann ist ein Kauf eigentlich ein Fernabsatzvertrag? Mit dieser Frage hatte sich zuletzt der BGH (Urt. v. 27.02.2018 - Az.: XI ZR 160/17) auseinanderzusetzen. Das Gesetz schreibt ja vor, dass der Vertrag unter „ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln" zustande kommen muss – der BGH hat hier auch die Vertragsanbahnung in die Betrachtung mit einbezogen und einen Fernabsatzvertrag bei persönlichem Kontakt zwischen Kunde und Unternehmen in der Vertragsanbahnung verneint.
OLG Hamm: Bei Erotikspielzeug Ausschluss des Fernabsatzwiderrufsrechts möglich
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn einer der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vorliegt. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder Abgrenzungsprobleme, ob einer dieser Ausschlussgründe greift oder nicht. Nun hat das OLG Hamm für etwas mehr Klarheit in Bezug auf Sextoys gesorgt.
Das gesetzliche Widerrufsrecht besteht ausnahmsweise dann nicht, wenn einer der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vorliegt. In der Praxis ergeben sich jedoch immer wieder Abgrenzungsprobleme, ob einer dieser Ausschlussgründe greift oder nicht. Nun hat das OLG Hamm für etwas mehr Klarheit in Bezug auf Sextoys gesorgt.
Widerrufsrecht: Verbrauchereigenschaft, Ausschluss und Versandkosten – drei klassische Probleme in einem Urteil des AG Berlin-Köpenick
Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre, Waren online zu verkaufen, wird es meist dann richtig verzwickt, wenn der Kunde seine Beute wieder loswerden will und den Rücktritt bzw. Widerruf erklärt. Aber wann ist ein Kunde ein „Verbraucher“? In welchen Fällen ist der Widerruf ausgeschlossen, und wer bezahlt beim wirksamen Rücktritt den Versand? Ein Urteil des AG Berlin Köpenick (25.08.2010, Az. 6 C 369/09) behandelt in geradezu vorbildlicher Kürze drei ganz klassische Problemstellungen beim Widerruf des Verbrauchers.
Als ob es nicht schon kompliziert genug wäre, Waren online zu verkaufen, wird es meist dann richtig verzwickt, wenn der Kunde seine Beute wieder loswerden will und den Rücktritt bzw. Widerruf erklärt. Aber wann ist ein Kunde ein „Verbraucher“? In welchen Fällen ist der Widerruf ausgeschlossen, und wer bezahlt beim wirksamen Rücktritt den Versand? Ein Urteil des AG Berlin Köpenick (25.08.2010, Az. 6 C 369/09) behandelt in geradezu vorbildlicher Kürze drei ganz klassische Problemstellungen beim Widerruf des Verbrauchers.
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