Rechtsmissbräuchlichkeit
Schützen Mitgliedschaften bei Abmahnvereinen in der Tat vor Abmahnungen?
Immer wieder kolportiert wird unter Online-Händlern, dass eine Mitgliedschaft bei einem „Abmahnverein“ den Händler vor Abmahnungen dieses Vereins schützen würde. Obwohl es hierauf natürlich keine pauschale Antwort geben kann, wollen wir uns im Folgenden einmal dieser Thematik widmen.
Immer wieder kolportiert wird unter Online-Händlern, dass eine Mitgliedschaft bei einem „Abmahnverein“ den Händler vor Abmahnungen dieses Vereins schützen würde. Obwohl es hierauf natürlich keine pauschale Antwort geben kann, wollen wir uns im Folgenden einmal dieser Thematik widmen.
Rechtsmissbrauch: 243 Abmahnungen/Jahr wegen fehlender OS-Verlinkung
Die Abmahnungen wegen der fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform sind seit Jahren Dauerthema. Und wenn so zahlreich abgemahnt wird, dann ist natürlich auch der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht fern. Denn wenn sachfremde Motive wie die Generierung von Anwaltskosten und nicht die Ziele des Wettbewerbs im Vordergrund stehen, können Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein. Das OLG Frankfurt (Beschluss v. 25.09.2020, Az. 6 U 57/20) hatte sich nun mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem 243 Serienabmahnungen ausgesprochen wurden….
Die Abmahnungen wegen der fehlenden Verlinkung auf die OS-Plattform sind seit Jahren Dauerthema. Und wenn so zahlreich abgemahnt wird, dann ist natürlich auch der Vorwurf des Rechtsmissbrauchs nicht fern. Denn wenn sachfremde Motive wie die Generierung von Anwaltskosten und nicht die Ziele des Wettbewerbs im Vordergrund stehen, können Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sein. Das OLG Frankfurt (Beschluss v. 25.09.2020, Az. 6 U 57/20) hatte sich nun mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem 243 Serienabmahnungen ausgesprochen wurden….
Abmahnmissbrauch: Gesetzentwurf durchgewunken
Gut Ding will Weile haben....und doch geht es jetzt voran: Im Mai 2019 hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. 5 Monate später fand die Sachverständigenanhörung statt. Und nun fast 1 Jahr später passierte der Gesetzentwurf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und wurde zur Annahme empfohlen. Nun wird es wohl tatsächlich langsam eng für den Abmahnmissbrauch...
Gut Ding will Weile haben....und doch geht es jetzt voran: Im Mai 2019 hatte das Bundeskabinett den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs beschlossen. 5 Monate später fand die Sachverständigenanhörung statt. Und nun fast 1 Jahr später passierte der Gesetzentwurf den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und wurde zur Annahme empfohlen. Nun wird es wohl tatsächlich langsam eng für den Abmahnmissbrauch...
Abmahnwelle? Abmahnungen durch die iParts GmbH...
Derzeit liegen uns zahlreiche Abmahnungen der iParts GmbH vor - vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei ist aus anderen Abmahnverfahren wohl bekannt und hat zahlreiche weitere Mehrfachabmahner wie die Sekiguchi Co., Ltd. oder die T&D Versand GbR in der Vergangenheit vertreten. Wir haben unzählige Male darüber berichtet. Inhaltlich geht es in den Abmahnungen meist um die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform und/oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung....beides Themen, die definitiv vermeidbar wären.
Derzeit liegen uns zahlreiche Abmahnungen der iParts GmbH vor - vertreten durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei ist aus anderen Abmahnverfahren wohl bekannt und hat zahlreiche weitere Mehrfachabmahner wie die Sekiguchi Co., Ltd. oder die T&D Versand GbR in der Vergangenheit vertreten. Wir haben unzählige Male darüber berichtet. Inhaltlich geht es in den Abmahnungen meist um die fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform und/oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung....beides Themen, die definitiv vermeidbar wären.
LG Heilbronn: IDO Verband handelt rechtsmissbräuchlich, da nicht gegen eigene Mitglieder vorgegangen wird
Der in Leverkusen ansässige IDO Verband ist seit Jahren als „Abmahnverband“ im Bereich des Wettbewerbsrechts berüchtigt und von vielen Online-Händlern gefürchtet. Der IDO Verband hat bereits tausende Abmahnverfahren gegen Online-Händler in die Wege geleitet. Eine neue Entscheidung des LG Heilbronn (LG Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az. 21 O 38/19 KFH) sorgt nun für Aufsehen: Das Gericht stellte den Rechtsmissbrauch des IDO Verbands fest. Was es mit dieser Entscheidung auf sich hat, lesen Sie in unserem Beitrag.
Der in Leverkusen ansässige IDO Verband ist seit Jahren als „Abmahnverband“ im Bereich des Wettbewerbsrechts berüchtigt und von vielen Online-Händlern gefürchtet. Der IDO Verband hat bereits tausende Abmahnverfahren gegen Online-Händler in die Wege geleitet. Eine neue Entscheidung des LG Heilbronn (LG Heilbronn, Urt. v. 20.12.2019, Az. 21 O 38/19 KFH) sorgt nun für Aufsehen: Das Gericht stellte den Rechtsmissbrauch des IDO Verbands fest. Was es mit dieser Entscheidung auf sich hat, lesen Sie in unserem Beitrag.
Datenlage zum Abmahnmissbrauch
Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage. Die Abgeordneten wollen mit ihrer Kleinen Anfrage (19/12096) unter anderem erfahren, auf welchen Zeitraum sich die Aussage, dass "der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird", bezieht und wie viele Abmahnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wurden. Weiter wird nach Erkenntnissen über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen gefragt.
Vor dem Hintergrund des Regierungsentwurfs des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, mit dem der Abmahnmissbrauch eingedämmt werden soll, fragt die FDP-Fraktion nach der der Bundesregierung vorliegenden Datenlage. Die Abgeordneten wollen mit ihrer Kleinen Anfrage (19/12096) unter anderem erfahren, auf welchen Zeitraum sich die Aussage, dass "der Großteil der Abmahnungen von Wettbewerbern wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wird", bezieht und wie viele Abmahnungen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zeitraum wegen Verstößen im Online-Handel ausgesprochen wurden. Weiter wird nach Erkenntnissen über den Anteil unberechtigter Abmahnungen an den ausgesprochenen Abmahnungen gefragt.
BGH: Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann.
Der BGH hat kürzlich entschieden, dass einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Werbung eines Autohauses, die nicht alle gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherinformationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen enthält, nicht der Einwand des Rechtsmissbrauchs entgegengehalten werden kann.
LG Bochum: Gegenabmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn beiderseitiger Verzicht auf die Unterlassungsansprüche beabsichtigt ist
Das LG Bochum hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.05.14 – Az: I-12 O 98/14) festgehalten, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, die mit dem Ziel ausgesprochen wird, den Erstabmahner zum Verzicht auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu bewegen, wenn im Gegenzug auf den eigenen Unterlassungsanspruch aus der Gegenabmahnung verzichtet wird. Lesen Sie mehr über die Entscheidung des LG Bochum.
Das LG Bochum hatte in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 27.05.14 – Az: I-12 O 98/14) festgehalten, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, die mit dem Ziel ausgesprochen wird, den Erstabmahner zum Verzicht auf den geltend gemachten Unterlassungsanspruch zu bewegen, wenn im Gegenzug auf den eigenen Unterlassungsanspruch aus der Gegenabmahnung verzichtet wird. Lesen Sie mehr über die Entscheidung des LG Bochum.
Schlechte Zeiten für Abmahnsportler: Massenabmahnungen können Schadensersatzpflicht begründen
Ein aktuelles Urteil aus dem schönen Hamburg: Wer schlampig recherchierte Massenabmahnungen verschickt, muss im Rahmen einer Schadensersatzpflicht für die beim Abgemahnten entstandenen Anwaltskosten aufkommen. So entschied das Landgericht Hamburg in einem recht kuriosen Fall, in dem ein Abmahnsportler den wettbewerbsrechtlichen Bogen tatsächlich überspannt hatte (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12).
Ein aktuelles Urteil aus dem schönen Hamburg: Wer schlampig recherchierte Massenabmahnungen verschickt, muss im Rahmen einer Schadensersatzpflicht für die beim Abgemahnten entstandenen Anwaltskosten aufkommen. So entschied das Landgericht Hamburg in einem recht kuriosen Fall, in dem ein Abmahnsportler den wettbewerbsrechtlichen Bogen tatsächlich überspannt hatte (vgl. LG Hamburg, Urt. v. 08.05.2012, Az. 407 HKO 15/12).
LG Hamburg: verurteilt Abmahner zur Kostenerstattung wegen rechtsmissbräuchlicher Abmahnung
Das Landgericht Hamburg hatte in einem Rechtsstreit kürzlich über einen leider sehr selten vor Gericht kommenden Fall zu entscheiden. In seinem Urteil vom 08.05.12 (Aktenzeichen 407 HKO 15/12) erklärte das Gericht, dass der Kläger die ihm wegen einer durch den Beklagten zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung entstandenen Anwaltskosten vom Beklagten erstattet verlangen kann.
Das Landgericht Hamburg hatte in einem Rechtsstreit kürzlich über einen leider sehr selten vor Gericht kommenden Fall zu entscheiden. In seinem Urteil vom 08.05.12 (Aktenzeichen 407 HKO 15/12) erklärte das Gericht, dass der Kläger die ihm wegen einer durch den Beklagten zu Unrecht ausgesprochenen Abmahnung entstandenen Anwaltskosten vom Beklagten erstattet verlangen kann.
Pulver verschossen: Erfolglosigkeit einer Privatabmahnung rechtfertigt keine weitere, kostenpflichtige Abmahnung!
"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
"Neue" Spielregeln im Abmahnsport: Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein erstes Anschreiben, das bereits alle Anforderungen an eine Abmahnung erfüllt, schon die eigentliche Abmahnung darstellt – eine darauf folgende, anwaltliche Abmahnung in der gleichen Sache ist in diesem Falle nicht mehr gerechtfertigt. Zur Begründung wurde angeführt, dass der Zweck der Abmahnung, nämlich das Angebot einer außergerichtlichen Streitbeilegung, bereits durch das erste Schreiben erfüllt sei; eine weitere Abmahnung liefe daher rechtlich ins Leere (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 10.01.2012, Az. 11 U 36/11).
OLG Hamm: Rechtsmissbrauch bei Missverhältnis zwischen Umsatz und Abmahntätigkeit
Das OLG Hamm urteilte (Urteil vom 28.07.2011, Az.: I-4 U 55/11), dass das Missverhältnis von operativem Umsatz zur Abmahntätigkeit ein missbräuchliches Verhalten indiziert. Das Gericht nahm eine Gesamtbetrachtung der Umstände vor und bildete sich ein Gesamtbild vom Verhalten des Abmahnenden. Maßgeblich hierfür war auch sein Verhalten in anderen Verfahren.
Das OLG Hamm urteilte (Urteil vom 28.07.2011, Az.: I-4 U 55/11), dass das Missverhältnis von operativem Umsatz zur Abmahntätigkeit ein missbräuchliches Verhalten indiziert. Das Gericht nahm eine Gesamtbetrachtung der Umstände vor und bildete sich ein Gesamtbild vom Verhalten des Abmahnenden. Maßgeblich hierfür war auch sein Verhalten in anderen Verfahren.
OLG Hamm: Die Androhung einer Gegenabmahnung führt zum Rechtssmisbrauch bei einer später tatsächlich ausgesprochenen Gegenabmahnung
Wieder einmal hatte sich ein Oberlandesgericht mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu beschäftigen gehabt. Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese Gegenabmahnung vorab erst einmal angekündigt wird, um den Abmahner zur Rücknahme seiner ausgesprochenen Abmahnung zu bewegen. Das Gericht ging im entschiedenen Fall (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I-4 U 175/10) von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln aus.
Wieder einmal hatte sich ein Oberlandesgericht mit dem Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu beschäftigen gehabt. Das OLG Hamm hatte zu entscheiden, ob eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn diese Gegenabmahnung vorab erst einmal angekündigt wird, um den Abmahner zur Rücknahme seiner ausgesprochenen Abmahnung zu bewegen. Das Gericht ging im entschiedenen Fall (Urteil vom 20.01.2011, Az.: I-4 U 175/10) von einem rechtsmissbräuchlichen Handeln aus.
So nicht! Nachträgliches Ergänzen einer Amazon-Beschreibung mit einer Marke ist wettbewerbswidrig
Das LG Frankfurt (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) hat entschieden, dass das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Amazon-Angebot wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler damit lediglich den Zweck verfolgt Konkurrenten zu drangsalieren.
Das LG Frankfurt (Urteil vom 11.05.2011, Az. 3-08 O 140/10) hat entschieden, dass das nachträgliche Einfügen einer Marke in ein Amazon-Angebot wettbewerbswidrig ist, wenn der Händler damit lediglich den Zweck verfolgt Konkurrenten zu drangsalieren.
Wie Du mir so ich Dir: Gegenabmahnung nicht rechtsmissbräuchlich
Mahnt der Abgemahnte seinerseits den Abmahner ab, so ist die zweite Abmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Auch dann nicht, wenn der zuerst Abgemahnte den Abmahner ohne dessen Vorgehen gar nicht abgemahnt hätte (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).
Mahnt der Abgemahnte seinerseits den Abmahner ab, so ist die zweite Abmahnung nicht automatisch rechtsmissbräuchlich. Auch dann nicht, wenn der zuerst Abgemahnte den Abmahner ohne dessen Vorgehen gar nicht abgemahnt hätte (Urteil des LG Frankfurt/Main vom 09.02.2011, Az. 3-8 O 120/10).
IT-Recht Kanzlei: veröffentlicht Indizienliste zum Rechtsmissbrauch (bereits über 50 Indizien gesammelt!)
Die Beurteilung, ob die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, ist von einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls abhängig. Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen herausgebildet.
Die Beurteilung, ob die Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich ist, ist von einer Abwägung der Umstände des Einzelfalls abhängig. Die Rechtsprechung hat eine Vielzahl von Indizien für ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen herausgebildet.
Indizien: rechtsmissbräuchlichen Vorgehens
Welche Indizien könnten auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Abmahners hindeuten? Welche Kriterien wurden bereits von der Rechtsprechung zur Begründung eines Rechtsmissbrauchs herangezogen? Auf unserem Blog zum IT-Prozessrecht unter der Internetadresse www.it-prozessrecht.de werden Stück für Stück die Indizien rechtsmissbräuchlichen Vorgehens vorgestellt und in einer übersichtlichen Aufstellung aufgelistet. Möchten Sie gerne wissen, ob Ihre erhaltene Abmahnung vielleicht auch rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist? Besuchen Sie den Blog unter www.it-prozessrecht.de und finden Sie es heraus!
Welche Indizien könnten auf ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Abmahners hindeuten? Welche Kriterien wurden bereits von der Rechtsprechung zur Begründung eines Rechtsmissbrauchs herangezogen? Auf unserem Blog zum IT-Prozessrecht unter der Internetadresse www.it-prozessrecht.de werden Stück für Stück die Indizien rechtsmissbräuchlichen Vorgehens vorgestellt und in einer übersichtlichen Aufstellung aufgelistet. Möchten Sie gerne wissen, ob Ihre erhaltene Abmahnung vielleicht auch rechtsmissbräuchlich ausgesprochen worden ist? Besuchen Sie den Blog unter www.it-prozessrecht.de und finden Sie es heraus!
Pressemitteilung des Vereins Fair-e-Com: "BUG AG ist insolvent"
Wie die CRN in ihrer aktuellen Online-Ausgabe [berichtet|http://www.crn.de/news/showArticle.jhtml?articleID=212000054] , hat die BUG AG, die insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 durch eine rege Abmahntätigkeit aufgefallen war, anscheinend am vergangenen Freitag Insolvenz anmelden müssen.
Wie die CRN in ihrer aktuellen Online-Ausgabe [berichtet|http://www.crn.de/news/showArticle.jhtml?articleID=212000054] , hat die BUG AG, die insbesondere in den Jahren 2006 und 2007 durch eine rege Abmahntätigkeit aufgefallen war, anscheinend am vergangenen Freitag Insolvenz anmelden müssen.
Massenabmahnungen sind nicht zwangsweise unzulässig
In letzter Zeit wenden sich immer öfter Betroffene, die Opfer einer „Massenabmahnung“ geworden sind, an die IT Recht Kanzlei. Aus diesem Anlass möchten wir die Leser unserer News über die rechtlichen Hintergründe und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema informieren.
In letzter Zeit wenden sich immer öfter Betroffene, die Opfer einer „Massenabmahnung“ geworden sind, an die IT Recht Kanzlei. Aus diesem Anlass möchten wir die Leser unserer News über die rechtlichen Hintergründe und die aktuelle Rechtsprechung zu diesem Thema informieren.
LG Hamburg: 50 Abmahnungen in 3 Jahren "bei weitem" noch nicht rechtsmissbräuchlich
Das LG Hamburg beschäftigte sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage, ob 50 Abmahnungen durch einen Händler in drei Jahren den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs rechtfertigen können. Dies sei jedoch "bei weitem nicht" der Fall, so das LG Hamburg.
Das LG Hamburg beschäftigte sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage, ob 50 Abmahnungen durch einen Händler in drei Jahren den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs rechtfertigen können. Dies sei jedoch "bei weitem nicht" der Fall, so das LG Hamburg.
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- LG Bielefeld pfuscht einem Massenabmahner ins Geschäft
Abmahnradar
Sie möchten wissen, was derzeit beim Warenverkauf über das Internet abgemahnt werden kann? Nutzen Sie den Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei und wählen Sie einfach einen der nachfolgend genannten Abmahngründe aus:
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