Werbung mit wissenschaftlichen Studien
Werbung mit „wissenschaftlicher Absicherung“: Eine Studie muss reichen
Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.
Bei der Werbung mit „wissenschaftlich nachgewiesenen“ Eigenschaften eines Produkts genügt die Heranziehung einer einzigen Studie, sofern diese von einer anerkannten Forschungsstelle lege artis durchgeführt wurde. Dies entschied der BGH in einem aktuellen Urteil (21.01.2010, Az. I ZR 23/07) aus dem Werberecht.
Ratgeber zum Werberecht
Sie möchten Waren im Internet bewerben, ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Ratgeber zum Werberecht der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Werbeformen aus:
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- Werbung mit Alleinstellungsmerkmal
- Werbung mit Alter / Tradition
- Werbung mit Appell an die soziale Verantwortung
- Werbung mit Bildern, Fotos, Grafiken
- Werbung mit Bio, Öko
- Werbung mit Finanzierungen
- Werbung mit Fußnoten
- Werbung mit Garantien
- Werbung mit geografischen Herkunftsangaben
- Werbung mit Geschenken / Zugaben
- Werbung mit Gewinnspiel / Glücksspiel
- Werbung mit Google-Adwords
- Werbung mit GS-Zeichen
- Werbung mit Gütesiegeln / Prüfzeichen
- Werbung mit Heilversprechen / Fettreduktionen
- Werbung mit Katalogen, Flyern, Prospekten
- Werbung mit Kauf auf Probe
- Werbung mit Kundenbewertungen
- Werbung mit Newsletter und Fax
- Werbung mit Preisempfehlungen
- Werbung mit Preisen
- Werbung mit Preisgegenüberstellungen
- Werbung mit Produkten
- Werbung mit Rabatten
- Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Werbung mit Slogans
- Werbung mit Testergebnissen
- Werbung mit Überraschungen
- Werbung mit Vergleichen
- Werbung mit Weihnachten
- Werbung mit wissenschaftlichen Studien
- Werbung mit Zertifizierung DIN / ISO