Etikettierung von Lebensmitteln
![© roxcon - Fotolia.com Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3441/image_w200-h0-c3i4.png)
Bundesregierung will erweiterte Kennzeichnung von Getränkeverpackungen
In Zukunft soll bei Getränkeverpackungen für den Verbraucher klarer gekennzeichnet werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung (17/12303) in den Bundestag eingebracht, nach dem bei der Abgabe von Getränkeverpackungen mit Pfand darauf hingewiesen werden soll, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.
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In Zukunft soll bei Getränkeverpackungen für den Verbraucher klarer gekennzeichnet werden, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer Verordnung (17/12303) in den Bundestag eingebracht, nach dem bei der Abgabe von Getränkeverpackungen mit Pfand darauf hingewiesen werden soll, ob es sich um Einweg- oder Mehrwegverpackungen handelt.
![© Tristan3D - Fotolia.com Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/3105/image_w200-h0-c3i4.png)
Stilblüte oder Etikettenschwindel? Abbildungen auf Getränke-Etiketten gelten mitunter als Inhaltsangabe
Dass nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden sollte, die überhaupt nicht in einem Lebensmittel enthalten sind, ist nichts Neues. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Abbildung von z.B. Früchten auf einer Getränkeflasche wie eine Inhaltsangabe wirkt – mit dem Effekt, dass tatsächlich Bestandteile der abgebildeten Frucht im Getränk enthalten sein müssen. So befand auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Fall, in dem es um die Abbildung einer Orangenblüte auf einem „near water“-Getränk ging (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.3.2012, Az. 6 U 12/11).
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Dass nicht mit Inhaltsstoffen geworben werden sollte, die überhaupt nicht in einem Lebensmittel enthalten sind, ist nichts Neues. Wichtig zu wissen ist aber auch, dass die Abbildung von z.B. Früchten auf einer Getränkeflasche wie eine Inhaltsangabe wirkt – mit dem Effekt, dass tatsächlich Bestandteile der abgebildeten Frucht im Getränk enthalten sein müssen. So befand auch das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem aktuellen Fall, in dem es um die Abbildung einer Orangenblüte auf einem „near water“-Getränk ging (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 14.3.2012, Az. 6 U 12/11).
![© Albachiaraa - Fotolia.com Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel: in der EU geplant](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1834/image_w200-h0-c3i4.png)
Neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel: in der EU geplant
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich kürzlich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Dies ist der entscheidende Schritt, der den Weg frei macht für die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments.
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Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich kürzlich in Brüssel auf neue Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel geeinigt. Dies ist der entscheidende Schritt, der den Weg frei macht für die abschließenden Beratungen des Europäischen Parlaments.
![© shockfactor.de - Fotolia.com Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2112/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.
![© shockfactor.de - Fotolia.com Lebensmittel mit Azofarbstoffen: Neuer Warnhinweis ab dem 20.07.2010](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2112/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 vom 16. Dezember 2008 gilt ab dem 20.07.2010 eine besondere Hinweispflicht für bestimmte Azofarbstoffe, die in der Lebensmittelindustrie breite Verwendung finden.
![© Albachiaraa - Fotolia.com Update in Sachen Kommissionsentwurf: Zur EU-Lebensmittelkennzeichnung](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1966/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Update in Sachen Kommissionsentwurf: Zur EU-Lebensmittelkennzeichnung
In diesen Tagen wird im Europäischen Parlament erneut über den von der Kommission eingereichten Entwurf zur EU-weiten Vereinheitlichung und Regelung der Lebensmittelkennzeichnung diskutiert. Inzwischen gibt es weit mehr als 500 Änderungswünsche am ursprünglichen Entwurf und ein Ende der Debatte bzw. des Gesetzgebungsprozesses ist nicht in Sicht
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In diesen Tagen wird im Europäischen Parlament erneut über den von der Kommission eingereichten Entwurf zur EU-weiten Vereinheitlichung und Regelung der Lebensmittelkennzeichnung diskutiert. Inzwischen gibt es weit mehr als 500 Änderungswünsche am ursprünglichen Entwurf und ein Ende der Debatte bzw. des Gesetzgebungsprozesses ist nicht in Sicht
![© luchschen_shutter - Fotolia.com Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1808/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus
Vor kurzem beanstandete die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) die Kennzeichnung eines Getränks, welches von einem Online-Händler über das Internet vertrieben worden ist. Grund: Die laut § 3 LMKV erforderliche Herstellerangabe sei unvollständig gewesen.
![© luchschen_shutter - Fotolia.com Lebensmittelkennzeichnung: Bei Herstellerangabe reicht bloße Angabe des Firmennamen nicht aus](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1808/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Vor kurzem beanstandete die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen (LUA) die Kennzeichnung eines Getränks, welches von einem Online-Händler über das Internet vertrieben worden ist. Grund: Die laut § 3 LMKV erforderliche Herstellerangabe sei unvollständig gewesen.
![Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1799/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt
Es ist wettbewerbswidrig Lebensmittel in Fertigpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, wenn die auf der Verpackung selbst oder auf einem beigefügten Etikett enthaltenen Angaben (z.B. Zutaten, Mindesthaltsbarkeitsdatum etc.) entgegen § 3 Abs. 3 Nr. 1 LMKV nicht „deutlich lesbar“ sind. Das LG München entschied, dass für die Erreichung guter Lesbarkeit der Pflichtangaben in aller Regel die verwendete Schrift eine Versalgröße von mindestens 6 Punkt aufweisen muss.
![Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt Wettbewerbswidrig: Wenn die Lebensmittelkennzeichnung nicht deutlich lesbar erfolgt](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1799/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Es ist wettbewerbswidrig Lebensmittel in Fertigpackungen gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen, wenn die auf der Verpackung selbst oder auf einem beigefügten Etikett enthaltenen Angaben (z.B. Zutaten, Mindesthaltsbarkeitsdatum etc.) entgegen § 3 Abs. 3 Nr. 1 LMKV nicht „deutlich lesbar“ sind. Das LG München entschied, dass für die Erreichung guter Lesbarkeit der Pflichtangaben in aller Regel die verwendete Schrift eine Versalgröße von mindestens 6 Punkt aufweisen muss.
![© Karin Jähne - Fotolia.com Etiketten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Neu überdacht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1703/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Etiketten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Neu überdacht
In nicht allzu ferner Zukunft können die EU-Bürger möglicherweise einen Brotlaib kaufen und wissen, wo das Mehl dazu herkommt. Nach einer eurorapaweiten Konsultation zur Nahrungsmittelqualität soll nach den Plänen der EU künftig für mehr Erzeugnisse auf den Nahrungsmitteletiketten der Erzeugungsort angegeben werden. Landwirte, Erzeuger und Verbraucher sprachen sich entschieden dafür aus.
![© Karin Jähne - Fotolia.com Etiketten zur Kennzeichnung von Nahrungsmitteln: Neu überdacht](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1703/image_w200-h0-c3i4.jpg)
In nicht allzu ferner Zukunft können die EU-Bürger möglicherweise einen Brotlaib kaufen und wissen, wo das Mehl dazu herkommt. Nach einer eurorapaweiten Konsultation zur Nahrungsmittelqualität soll nach den Plänen der EU künftig für mehr Erzeugnisse auf den Nahrungsmitteletiketten der Erzeugungsort angegeben werden. Landwirte, Erzeuger und Verbraucher sprachen sich entschieden dafür aus.
![Gerd Altmann(geralt) / Pixelio Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1295/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich
Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
![Gerd Altmann(geralt) / Pixelio Kennzeichnungspflichten: Bei Lebensmitteln im Online-Bereich](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1295/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Wer im Internet mit Lebensmitteln handelt, sieht sich mit einem wuchernden Paragraphendschungel konfrontiert – die Zahl der Informations- und Kennzeichnungspflichten ist mittlerweile kaum noch überschaubar und treibt bisweilen auch recht skurrile Blüten.
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