IT-Security

Neue Mindestanforderungen zur Sicherheit von Internetzahlungen
18.11.2015, 10:06 Uhr | IT-Security

Neue Mindestanforderungen zur Sicherheit von Internetzahlungen
Neue Mindestanforderungen zur Sicherheit von Internetzahlungen

Seit Mai 2015 existiert ein neues Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Mindestanforderungen an die Sicherheit von Internetzahlungen (MaSI). Nach einer sechsmonatigen Umsetzungsfrist traten die neuen Regelungen am 5. November 2015 in Kraft.

Pflichten von Online-Händlern bei Verdacht auf Diebstahl von Kundendaten
20.10.2015, 08:34 Uhr | IT-Security

Pflichten von Online-Händlern bei Verdacht auf Diebstahl von Kundendaten
Pflichten von Online-Händlern bei Verdacht auf Diebstahl von Kundendaten

Webshops sind einer permanenten Gefahr ausgesetzt, Opfer eines Hacking-Angriffs zu werden. Im Mittelpunkt solcher Server-Angriffe steht häufig der Diebstahl von Kundendaten. Hat ein Online-Händler den begründeten Verdacht, dass Hacker oder sonstige Personen persönliche Daten von Kunden entwendet haben könnten, so ist er von Gesetzes wegen zu einer schnellen Reaktion gezwungen. Die IT-Recht Kanzlei berichtet, welche Schritte ein Online-Händler unternehmen muss, wenn er davon ausgehen muss, dass ihm personenbezogene Kundendaten gestohlen worden und deshalb Dritten zur Kenntnis gelangt sind.

Rechtsrahmen der IT-Sicherheit
28.04.2007 | IT-Security

Rechtsrahmen der IT-Sicherheit
Rechtsrahmen der IT-Sicherheit

Ein Gesetz, welches sämtliche Regelungen mit Bezug zur IT-Sicherheit zusammenfassen würde, gibt es nicht. Vielmehr hat man sich die entsprechenden gesetzlichen Regelungen mühsam aus verschiedenen gesetzlichen Bestimmungen zusammenzusuchen.

Wer haftet für die IT-Sicherheit?
17.10.2006 | IT-Security

Wer haftet für die IT-Sicherheit?
Wer haftet für die IT-Sicherheit?

Das Thema "IT-Sicherheit" betrifft keineswegs nur Computer-Spezialisten, sondern hat absolute unternehmerische Relevanz. Unternehmen, die der IT-Sicherheit nur wenig Beachtung schenken, handeln grob fahrlässig und werden mittlerweile auch seitens der Gerichte als schlicht "blauäugig" bezeichnet.

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