Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einbeziehung von AGB durch Weblinks und QR-Codes?
Die AGB eines Unternehmens gelten nicht automatisch. Vielmehr müssen sie gemäß der gesetzlichen Vorgaben in die Verträge mit den Kunden einbezogen werden. Dies geht auf verschiedenen Wegen. Eine Möglichkeit könnte auch die Einbeziehung durch QR-Codes sein. In diesem Beitrag erläutern wir anhand jüngerer Rechtsprechung, ob dies möglich ist.
Die AGB eines Unternehmens gelten nicht automatisch. Vielmehr müssen sie gemäß der gesetzlichen Vorgaben in die Verträge mit den Kunden einbezogen werden. Dies geht auf verschiedenen Wegen. Eine Möglichkeit könnte auch die Einbeziehung durch QR-Codes sein. In diesem Beitrag erläutern wir anhand jüngerer Rechtsprechung, ob dies möglich ist.
AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber
Online-Communities bieten ihren Nutzern eine Plattform für virtuelle Interaktion und den gegenseitigen Informationsaustausch. Derartige Netzwerke haben sich mittlerweile zu einem gewichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation entwickelt und bieten nicht nur die Grundlagen für Diskussionsforen, sondern kommen zunehmend auch im B2B- und B2C-Bereich sowie in staatlichen Bildungsinstitutionen zum Einsatz. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Empfehlungen der IT-Recht Kanzlei in Bezug auf Nutzungsbedingungen für Online-Communities, lesen Sie mehr!
Online-Communities bieten ihren Nutzern eine Plattform für virtuelle Interaktion und den gegenseitigen Informationsaustausch. Derartige Netzwerke haben sich mittlerweile zu einem gewichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation entwickelt und bieten nicht nur die Grundlagen für Diskussionsforen, sondern kommen zunehmend auch im B2B- und B2C-Bereich sowie in staatlichen Bildungsinstitutionen zum Einsatz. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Empfehlungen der IT-Recht Kanzlei in Bezug auf Nutzungsbedingungen für Online-Communities, lesen Sie mehr!
AGB- Kontrolle von Einkaufsbedingungen
Auch Einkaufsbedingungen sind so genannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB), nämlich für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Einkaufsbedingungen unterliegen daher der gesetzlichen AGB-Kontrolle. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305-310) legen Grenzen für das „Kleingedruckte“ fest. In seinem Urteil vom 05.10.2005 (VIII ZR 16/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) typische in Einkaufsbedingungen verwendete Klauseln nach AGB-Recht geprüft – und für größtenteils unwirksam befunden…
Auch Einkaufsbedingungen sind so genannte „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB), nämlich für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Abschluss eines Vertrages stellt. Einkaufsbedingungen unterliegen daher der gesetzlichen AGB-Kontrolle. Die zur Kontrolle von AGB geltenden Vorschriften des BGB (§§ 305-310) legen Grenzen für das „Kleingedruckte“ fest. In seinem Urteil vom 05.10.2005 (VIII ZR 16/05) hat der Bundesgerichtshof (BGH) typische in Einkaufsbedingungen verwendete Klauseln nach AGB-Recht geprüft – und für größtenteils unwirksam befunden…
Wenn der Postmann nur einmal klingelt: Zur Unwirksamkeit von AGB-Klausel zur Ersatzzustellung
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, in einem am 2. März 2011 verkündeten Urteil als unwirksam angesehen.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln hat eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die eine Ersatzzustellung durch Aushändigung von Briefen und Paketen an Hausbewohner und Nachbarn ermöglicht, ohne zugleich eine Benachrichtigung des Empfängers der Sendung vorzusehen, in einem am 2. März 2011 verkündeten Urteil als unwirksam angesehen.
BGH: Zur Anwendbarkeit der Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen beim Kauf unter Privatleuten
Der Bundesgerichtshof hat gestern über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
Der Bundesgerichtshof hat gestern über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn dem Geschäft ein Vertragsformular zugrunde gelegt wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung angeboten wurde). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint.
AG Waiblingen: Spaßbieter-Vertragsstrafe ist unwirksam
Nach einer Entscheidung des AG Waiblingen sind die Vertragsstrafevereinbarungen für Spaßbieter in eBay-Angeboten unwirksame AGB-Klauseln.
Nach einer Entscheidung des AG Waiblingen sind die Vertragsstrafevereinbarungen für Spaßbieter in eBay-Angeboten unwirksame AGB-Klauseln.
Wie werden Online-AGB eigentlich wirksam vertraglich einbezogen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm mit Urteil vom 14.06.2006 (Az: I ZR 75/03) Stellung zu der Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag online einbezogen werden können.
Der Bundesgerichtshof (BGH) nahm mit Urteil vom 14.06.2006 (Az: I ZR 75/03) Stellung zu der Frage, wie Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam in einen Vertrag online einbezogen werden können.
Streit um AGB-Klausel: IT-Recht-Kanzlei setzt sich gegen Lufthansa AG durch
Die IT-Rechts-Kanzlei hatte die Lufthansa AG verklagt, weil eine Mandatin einen bei der Lufthansa gebuchten und bereits bezahlten Rückflug nicht antreten durfte, da sie den Hinflug wegen eines unverschuldeten Staus auf der Autobahn verpasst hatte.
Die IT-Rechts-Kanzlei hatte die Lufthansa AG verklagt, weil eine Mandatin einen bei der Lufthansa gebuchten und bereits bezahlten Rückflug nicht antreten durfte, da sie den Hinflug wegen eines unverschuldeten Staus auf der Autobahn verpasst hatte.
Die Einbeziehung der AGB in den Vertrag
Ein Beitrag der sich mit der Frage beschäftigt, ab wann nun AGB auch tatsächlich Vertragsbestandteil werden.
Ein Beitrag der sich mit der Frage beschäftigt, ab wann nun AGB auch tatsächlich Vertragsbestandteil werden.
Wesentliche Merkmale von AGB
Ein Beitrag, der sich mit den wesentlichen Merkmalen von AGB befasst.
Ein Beitrag, der sich mit den wesentlichen Merkmalen von AGB befasst.
Sinn und Zweck von AGB
Ein kurzer Beitrag über die Bedeutung und den Zweck von AGB.
Ein kurzer Beitrag über die Bedeutung und den Zweck von AGB.
Besondere Inhaltskontrolle von AGB
Ein Beitrag, der sich mit der besonderen Inhaltskontrolle von AGB beschäftigt.
Ein Beitrag, der sich mit der besonderen Inhaltskontrolle von AGB beschäftigt.
Asymmetrische Kuendigungsfristen bei Internetprodviding in AGB sind unwirksam
Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 30.10.2003, dass Internetprovider nicht einseitig zu ihren Gunsten eine vierwöchige Kündigungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln können, während ihr Vertragspartner erst mit vierwöchiger Frist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen kann. (OLG Koblenz, Urt. V. 30.10.2003 – 2 U 504/03).
Das OLG Koblenz entschied mit Urteil vom 30.10.2003, dass Internetprovider nicht einseitig zu ihren Gunsten eine vierwöchige Kündigungsfrist in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln können, während ihr Vertragspartner erst mit vierwöchiger Frist zum Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen kann. (OLG Koblenz, Urt. V. 30.10.2003 – 2 U 504/03).
Die wichtigsten AGB-Regularien
Eine Auswahl und Darstellung der wichtigsten AGB-Regularien wie z.B. "überraschende oder unklare Klauseln", das "Transparenzgebot", die "Beweislast" oder etwa der "Vorrang der Individualabrede".
Eine Auswahl und Darstellung der wichtigsten AGB-Regularien wie z.B. "überraschende oder unklare Klauseln", das "Transparenzgebot", die "Beweislast" oder etwa der "Vorrang der Individualabrede".
Unwirksame Vertragsstrafe in AGB
Nachgegangen wird der (in der Praxis entscheidenden) Problematik, ab welcher Höhe Vertragsstrafen in AGB unwirksam sind.
Nachgegangen wird der (in der Praxis entscheidenden) Problematik, ab welcher Höhe Vertragsstrafen in AGB unwirksam sind.
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