Domainstreitigkeiten
BGH: Nicht immer gewinnt der Name gegen die ältere Domain
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.10.2023, Az.: I ZR 107/22) hat festgestellt, dass es keinen Anspruch auf Freigabe einer Domain gibt, die vor der Entstehung von Namensrechten registriert wurde, wenn der Inhaber der Domain ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Registrierung hat und keine unberechtigte Namensanmaßung vorliegt. Damit wurde im Grundsatz das Prioritätsprinzip bestätigt.
Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 26.10.2023, Az.: I ZR 107/22) hat festgestellt, dass es keinen Anspruch auf Freigabe einer Domain gibt, die vor der Entstehung von Namensrechten registriert wurde, wenn der Inhaber der Domain ein berechtigtes Interesse an der Beibehaltung der Registrierung hat und keine unberechtigte Namensanmaßung vorliegt. Damit wurde im Grundsatz das Prioritätsprinzip bestätigt.
BGH: Zur Haftung des Registrars für rechtswidrige Inhalte einer Website
Wer ist passivlegitimiert bei Urheberrechtsverletzungen auf Internetseiten: Nur der Betreiber der Website oder auch der Registrar der Domain? Der BGH (Urteil vom 15.10.2020, Az.: I ZR 13/19) hatte sich mit der Haftung des Registrars auseinandergesetzt und dabei festgestellt: Der Registrar haftet (wenn überhaupt) nur zuletzt.
Wer ist passivlegitimiert bei Urheberrechtsverletzungen auf Internetseiten: Nur der Betreiber der Website oder auch der Registrar der Domain? Der BGH (Urteil vom 15.10.2020, Az.: I ZR 13/19) hatte sich mit der Haftung des Registrars auseinandergesetzt und dabei festgestellt: Der Registrar haftet (wenn überhaupt) nur zuletzt.
Achtung: Domain-Registrar haftet für Markenrechtsverstöße Dritter!
Ein von einem Dritten beauftragter Domain-Treuhänder haftet für die im Rahmen der angemeldeten Domain verschuldeten Markenrechtsverletzungen, wie das LG Köln in einem aktuellen Urteil vom 03.04.2018 (Az.: 31 O 179/17) entschieden hat.
Ein von einem Dritten beauftragter Domain-Treuhänder haftet für die im Rahmen der angemeldeten Domain verschuldeten Markenrechtsverletzungen, wie das LG Köln in einem aktuellen Urteil vom 03.04.2018 (Az.: 31 O 179/17) entschieden hat.
Stress mit Staubsaugern: Das Abgrenzungsmerkmal als markenrechtlicher Verstoß
Auch beim Handel mit Ersatzteilen für Markengeräte im Internet ist Vorsicht geboten: Erst kürzlich hatte ein Anbieter gegen einen großen Staubsaugerhersteller vor dem OLG Köln das Nachsehen (Urteil vom 30.09.2016; Az: 6 U 131/15). Dabei glaubte er, mit der Domain „keine-vorwerk-vertretung.de“ schon auf der sicheren Seite zu sein
Auch beim Handel mit Ersatzteilen für Markengeräte im Internet ist Vorsicht geboten: Erst kürzlich hatte ein Anbieter gegen einen großen Staubsaugerhersteller vor dem OLG Köln das Nachsehen (Urteil vom 30.09.2016; Az: 6 U 131/15). Dabei glaubte er, mit der Domain „keine-vorwerk-vertretung.de“ schon auf der sicheren Seite zu sein
Wir sind Berlin: Land Berlin hat keinen Anspruch auf Domain berlin.com
Die Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin hat in einem am 27. Februar 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain „www.Berlin.com“ zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handele.
Die Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin hat in einem am 27. Februar 2017 verkündeten Urteil entschieden, dass das Land Berlin den Verantwortlichen einer Webseite nicht daran hindern könne, die Domain „www.Berlin.com“ zu betreiben, wenn bei Aufruf der Seite durch einen sog. Disclaimer deutlich wird, dass es sich nicht um die offizielle Berlin-Seite des Landes handele.
Jung vs. alt: Löschungsanspruch junger Firma gegenüber älterer Domain
Mit Urteil vom 29.09.2016 (Az.: 6 U 187/15) gestand das OLG Frankfurt a.M. einem Unternehmen gegen den Inhaber einer Domain, die zeitlich vor Entstehen der Firma eingetragen wurde, einen Löschungsanspruch zu, weil die Internetadresse allein zum Zwecke für diese Nutzung registriert wurde.
Mit Urteil vom 29.09.2016 (Az.: 6 U 187/15) gestand das OLG Frankfurt a.M. einem Unternehmen gegen den Inhaber einer Domain, die zeitlich vor Entstehen der Firma eingetragen wurde, einen Löschungsanspruch zu, weil die Internetadresse allein zum Zwecke für diese Nutzung registriert wurde.
Her mit der Domain - oder doch nicht? Zum Herausgabeanspruch von Domains
Unter welchen Voraussetzungen hat ein Unternehmen gegen den Rechtsinhaber eines registrierten Domainnamens einen Anspruch auf Herausgabe? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az: 3 U 59/15, zu beschäftigen. Konkret ging es um die Creditsafe Deutschland GmbH, die den Rechtsinhaber der Top-Level Domain von „creditsafe.de“ auf Herausgabe verklagte. Hierzu machte sie namens- und markenrechtliche, sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Das hanseatische Gericht urteilte, dass der Klägerin zwar grundsätzlich Herausgabeansprüche zustehen würden. In der vorliegenden Fallkonstellation sei die Durchsetzung jedoch deshalb nicht möglich, da zum Zeitpunkt der konkreten Registrierung der Domain noch kein Namensrecht der Klägerin existierte habe.
Unter welchen Voraussetzungen hat ein Unternehmen gegen den Rechtsinhaber eines registrierten Domainnamens einen Anspruch auf Herausgabe? Mit dieser Frage hatte sich das OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2015, Az: 3 U 59/15, zu beschäftigen. Konkret ging es um die Creditsafe Deutschland GmbH, die den Rechtsinhaber der Top-Level Domain von „creditsafe.de“ auf Herausgabe verklagte. Hierzu machte sie namens- und markenrechtliche, sowie wettbewerbsrechtliche Ansprüche geltend. Das hanseatische Gericht urteilte, dass der Klägerin zwar grundsätzlich Herausgabeansprüche zustehen würden. In der vorliegenden Fallkonstellation sei die Durchsetzung jedoch deshalb nicht möglich, da zum Zeitpunkt der konkreten Registrierung der Domain noch kein Namensrecht der Klägerin existierte habe.
Name your Domain - BGH: Registrierung eines Domainnamens stellt unberechtigte Namensanmaßung dar
Grundsätzlich geht der zeichenrechtliche Schutz aus den speziellen markenrechtlichen Regelungen nach § 5, 15 MarkenG dem Namensschutz aus § 12 BGB vor - so viel zum Grundsatz. Der namensrechtliche Schutz von Unternehmenskennzeichen nach § 12 BGB kommt jedoch in Betracht, soweit der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird. Und was sagt der BGH dazu?
Grundsätzlich geht der zeichenrechtliche Schutz aus den speziellen markenrechtlichen Regelungen nach § 5, 15 MarkenG dem Namensschutz aus § 12 BGB vor - so viel zum Grundsatz. Der namensrechtliche Schutz von Unternehmenskennzeichen nach § 12 BGB kommt jedoch in Betracht, soweit der Funktionsbereich des Unternehmens ausnahmsweise durch eine Verwendung der Unternehmensbezeichnung außerhalb der kennzeichenrechtlichen Verwechslungsgefahr berührt wird. Und was sagt der BGH dazu?
LG Düsseldorf: Unberechtigte Sperrungsanordnung einer Domain kann teuer werden
Was passiert, wenn der Betreiber eines Domain-Host Providers unberechtigt dazu aufgefordert wird, einen in vermeintlich markenrechtswidriger Weise verwendeten Domainnamen eines Mitbewerbers zu sperren und dieser der Aufforderung nachkommt? Wer kommt in diesem Fall für die Erstattung der Anwaltskosten des betroffenen Domaininhabers auf? Mit diesen Fragen hatte sich unlängst das LG Düsseldorf zu beschäftigen. Es hat für Recht erkannt, dass im Vorfeld einer Domain-Sperrungsaufforderung genau zu prüfen ist, ob tatsächlich eine Verletzung etwaiger Markenschutzrechte besteht. Sollte ein solcher (Unterlassungs-) Anspruch nicht bestehen, so sind dem Mitbewerber die Kosten für den Rechtsbeistand zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes zu erstatten, vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az: 2a O 42/13.
Was passiert, wenn der Betreiber eines Domain-Host Providers unberechtigt dazu aufgefordert wird, einen in vermeintlich markenrechtswidriger Weise verwendeten Domainnamen eines Mitbewerbers zu sperren und dieser der Aufforderung nachkommt? Wer kommt in diesem Fall für die Erstattung der Anwaltskosten des betroffenen Domaininhabers auf? Mit diesen Fragen hatte sich unlängst das LG Düsseldorf zu beschäftigen. Es hat für Recht erkannt, dass im Vorfeld einer Domain-Sperrungsaufforderung genau zu prüfen ist, ob tatsächlich eine Verletzung etwaiger Markenschutzrechte besteht. Sollte ein solcher (Unterlassungs-) Anspruch nicht bestehen, so sind dem Mitbewerber die Kosten für den Rechtsbeistand zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes zu erstatten, vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az: 2a O 42/13.
Wer zuerst kommt – der mahlt nicht zuerst: Zu den Ausnahmen des Prioritätsgrundsatzes bei Domains
Treffen zwei gleichnamige Domains aufeinander, gilt grds. das Prioritätsprinzip, das heißt die jüngere Domain muss der Älteren weichen. Der Bundesgerichtshof führte mit seiner „shell“ Entscheidung eine Ausnahme von diesem Grundsatz für äußerst bekannte Marken ein. Das OLG Oldenburg machte in seinem Urteil vom 30. September 2003 (Az.: 13 U 73/03) eine weitere Ausnahme für extrem atypische Fälle, beispielsweise dann, wenn eine Partei nach Namensalter, Bekanntheitsgrad und wirtschaftlicher Bedeutung wie auch Verschiedenheit des Inhalts (Gemeinde bzw. Privatperson) eine überragend starke Position gegenüber der prioritätsjüngeren Partei einnimmt.
Treffen zwei gleichnamige Domains aufeinander, gilt grds. das Prioritätsprinzip, das heißt die jüngere Domain muss der Älteren weichen. Der Bundesgerichtshof führte mit seiner „shell“ Entscheidung eine Ausnahme von diesem Grundsatz für äußerst bekannte Marken ein. Das OLG Oldenburg machte in seinem Urteil vom 30. September 2003 (Az.: 13 U 73/03) eine weitere Ausnahme für extrem atypische Fälle, beispielsweise dann, wenn eine Partei nach Namensalter, Bekanntheitsgrad und wirtschaftlicher Bedeutung wie auch Verschiedenheit des Inhalts (Gemeinde bzw. Privatperson) eine überragend starke Position gegenüber der prioritätsjüngeren Partei einnimmt.
„Immer auf die Kleinen...!?“ – Durchbrechung des Prioritätsprinzip im Namensstreit für bekannte Marken?
Treffen zwei gleichnamige Domains aufeinander, gilt grds. das Prioritätsprinzip, das heißt die jüngere Domain muss der Älteren weichen. Der Bundesgerichtshof führte mit seiner „shell“ Entscheidung eine Ausnahme von diesem Grundsatz für äußerst bekannte Marken ein. Eine Ausnahme, auf die sich der Strumpfwarenhersteller „Hudson“ vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 34 O 71/03) kurz darauf jedoch ohne jeglichen Erfolg berief.
Treffen zwei gleichnamige Domains aufeinander, gilt grds. das Prioritätsprinzip, das heißt die jüngere Domain muss der Älteren weichen. Der Bundesgerichtshof führte mit seiner „shell“ Entscheidung eine Ausnahme von diesem Grundsatz für äußerst bekannte Marken ein. Eine Ausnahme, auf die sich der Strumpfwarenhersteller „Hudson“ vor dem Landgericht Düsseldorf (Az.: 34 O 71/03) kurz darauf jedoch ohne jeglichen Erfolg berief.
BGH zum Anspruch des Domaininhabers gegen den bei der DENIC zu Unrecht als Domaininhaber Eingetragenen
Wer bei der DENIC eG als Inhaber einer .de-Domain eingetragen ist, ist nicht immer zugleich der tatsächliche, materiell berechtigte Domaininhaber. Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der tatsächlich Berechtigte gegen den - als Domain-Inhaber eingetragenen - Nichtberechtigten vorgehen kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 187/10) ...
Wer bei der DENIC eG als Inhaber einer .de-Domain eingetragen ist, ist nicht immer zugleich der tatsächliche, materiell berechtigte Domaininhaber. Aufgrund welcher Anspruchsgrundlage der tatsächlich Berechtigte gegen den - als Domain-Inhaber eingetragenen - Nichtberechtigten vorgehen kann, hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Urteil vom 18.01.2012, Az. I ZR 187/10) ...
Stadt, Land, Web - Verwendung einer Städte-Domain mit Zusatz „info“ ist namensrechtlich zulässig.
Der Gebrauch einer Internetdomain nach dem Muster www.(nameeinerStadt)-info.de durch einen Privaten stellt keine unzulässige Namensanmaßung dar. Dies hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden (Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01). Zwar könne sich eine Stadt grundsätzlich durchaus auf das Namensrecht aus Art. 12 BGB berufen, so die Richter. Im Wirtschaftsleben sei dieser Schutz allerdings eingeschränkt. Hier müsse es privaten Anbietern gestattet sein, den Stadtnamen als örtliche Angabe bzw. Herkunftsbezeichnung zu verwenden.
Der Gebrauch einer Internetdomain nach dem Muster www.(nameeinerStadt)-info.de durch einen Privaten stellt keine unzulässige Namensanmaßung dar. Dies hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden (Urteil vom 14.03.2012, Az. 34 O 16/01). Zwar könne sich eine Stadt grundsätzlich durchaus auf das Namensrecht aus Art. 12 BGB berufen, so die Richter. Im Wirtschaftsleben sei dieser Schutz allerdings eingeschränkt. Hier müsse es privaten Anbietern gestattet sein, den Stadtnamen als örtliche Angabe bzw. Herkunftsbezeichnung zu verwenden.
Augen auf: Der BGH zur Prüfpflicht der Denic bei missbräuchlicher Domainregistrierung
Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort "regierung" und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. "regierung-oberfranken.de"). Der Kläger, der für seine Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. "regierung.oberfranken.bayern.de"), verlangt von der Beklagten, die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben.
Der Kläger ist der Freistaat Bayern, dessen Staatsgebiet in sieben Regierungsbezirke unterteilt ist. Die Beklagte ist die DENIC, eine Genossenschaft, die die Domainnamen mit dem Top-Level-Domain ".de" vergibt. Der Kläger hat festgestellt, dass unter dieser Top-Level-Domain zugunsten mehrerer Unternehmen mit Sitz in Panama sechs Domainnamen registriert wurden, die aus dem Wort "regierung" und dem Namen jeweils einer seiner Regierungsbezirke gebildet wurden (z.B. "regierung-oberfranken.de"). Der Kläger, der für seine Regierungsbezirke ähnliche Domainnamen hat registrieren lassen (z.B. "regierung.oberfranken.bayern.de"), verlangt von der Beklagten, die Registrierung dieser Domainnamen aufzuheben. Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt a.M. haben der Klage stattgegeben.
OLG Frankfurt: Domaingrabbing - 321…Hauptsache nicht deins
Die Registrierung eines Domain-Namens ist sittenwidrig, wenn die Registrierung ohne erkennbares Eigeninteresse erfolgt und ausschließlich dem Zweck dient, den Namen später gewinnbringend weiterzuverkaufen (OLG Frankfurt Urteil vom 12.04.2000, Az. 6 W 33/00).
Die Registrierung eines Domain-Namens ist sittenwidrig, wenn die Registrierung ohne erkennbares Eigeninteresse erfolgt und ausschließlich dem Zweck dient, den Namen später gewinnbringend weiterzuverkaufen (OLG Frankfurt Urteil vom 12.04.2000, Az. 6 W 33/00).
Spanier bekommen FIFA WM-Pokal – aber nicht den FC Bayern München
Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 30.04.2010, Az.: 6 U 208/09) stellt die Registrierung der spanischen Domain fc-bayern.es eine Verletzung der Namensrechte der FC Bayern München AG gem. § 12 BGB dar.
Nach einer Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 30.04.2010, Az.: 6 U 208/09) stellt die Registrierung der spanischen Domain fc-bayern.es eine Verletzung der Namensrechte der FC Bayern München AG gem. § 12 BGB dar.
OLG Bremen: Untersagt dem bremischen Energieversorgungsunternehmen swb AG die Verwendung des Bestandteils „swb“
Durch Beschluss vom 22.10.2009 hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen dem bremischen Energieversorgungsunternehmen swb AG (Antragsgegnerin) untersagt, in ihrer Firmierung den Bestandteil „swb“ zu verwenden (Az.: 2 W 92/09).
Durch Beschluss vom 22.10.2009 hat das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Bremen dem bremischen Energieversorgungsunternehmen swb AG (Antragsgegnerin) untersagt, in ihrer Firmierung den Bestandteil „swb“ zu verwenden (Az.: 2 W 92/09).
Rechtmäßigkeit der Verwendung eines geschützten Unternehmenskennzeichens mit Zusatz "blog" als Domain?
Wie würde Ihnen das gefallen, wenn ein Dritter einfach Ihr geschütztes Unternehmenskennzeichen in Kombination mit dem Zusatz „blog“ als Internet-Domain verwenden und folgendes in seinem Blog ankündigen würde:
Wie würde Ihnen das gefallen, wenn ein Dritter einfach Ihr geschütztes Unternehmenskennzeichen in Kombination mit dem Zusatz „blog“ als Internet-Domain verwenden und folgendes in seinem Blog ankündigen würde:
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