Fernmeldegeheimnis
![© PixBox - Fotolia.com Datenschutz und Voice–over–IP (VoIP): Besondere datenschutzrechtliche Anforderungen](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/2027/image_w200-h0-c3i4.png)
Datenschutz und Voice–over–IP (VoIP): Besondere datenschutzrechtliche Anforderungen
Die IP-Telefonie ist auf dem Vormarsch. Durch die Verbindung von Telekommunikation und Internettechnologie entsteht jedoch eine neue Gefahrenlage für das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Diensteanbieter müssen ihre Nutzer auf diese Gefahren hinweisen und technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen.
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Die IP-Telefonie ist auf dem Vormarsch. Durch die Verbindung von Telekommunikation und Internettechnologie entsteht jedoch eine neue Gefahrenlage für das Fernmeldegeheimnis und den Datenschutz. Diensteanbieter müssen ihre Nutzer auf diese Gefahren hinweisen und technische und organisatorische Schutzmaßnahmen treffen.
![geralt / Pixelio VG Frankfurt: Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz verneint](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/1325/image_w200-h0-c3i4.jpg)
VG Frankfurt: Schutz des Fernmeldegeheimnisses am Arbeitsplatz verneint
Das Fernmeldegeheimnis schützt die private Fernkommunikation und gewährleistet deren Vertraulichkeit, wenn die Beteiligten wegen der räumlichen Distanz auf eine Übermittlung durch andere angewiesen sind und deshalb in besonderer Weise einem Zugriff Dritter ausgesetzt sein können. Es schützt insoweit in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Allerdings endet der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist.
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Das Fernmeldegeheimnis schützt die private Fernkommunikation und gewährleistet deren Vertraulichkeit, wenn die Beteiligten wegen der räumlichen Distanz auf eine Übermittlung durch andere angewiesen sind und deshalb in besonderer Weise einem Zugriff Dritter ausgesetzt sein können. Es schützt insoweit in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte. Allerdings endet der Schutz des Fernmeldegeheimnisses in dem Moment, in dem die Nachricht bei dem Empfänger angekommen und der Übertragungsvorgang beendet ist.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © PixBox - Fotolia.com · Bild 2) geralt / Pixelio