Letter of Intent

Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
14.01.2009, 13:40 Uhr | Letter of Intent

Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen

Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.

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