Veräußerung von Softwarelizenzen
Veräußerung von Softwarelizenzen: durch den Erwerber ohne Zustimmung des Herstellers unzulässig
Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern.
Mit einem Beschluss vom 12.5.2009 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens entschieden, dass der Ersterwerber von Softwarelizenzen nicht berechtigt ist, diese ohne Zustimmung des Herstellers an Zweiterwerber zu veräußern.
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