Nutzungsrechte an Individualsoftware

Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
31.05.2012, 06:10 Uhr | Nutzungsrechte an Individualsoftware

Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer
Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer

Software ist grundsätzlich gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Obwohl diese Tatsache eigentlich allgemein bekannt ist, wird die IT-Recht-Kanzlei immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betreut wurde, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.

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