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LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden
11.02.2009, 11:05 Uhr | OEM-Software

LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden
LG Düsseldorf: OEM-Software darf weiterveräußt werden

Darf Software, die auf einer Hardware vorinstalliert gekauft wurde (OEM-Software), auch ohne diese Hardware weiterverkauft werden? Immer wieder beschäftig diese Frage die Gerichte. Die Antwort: Ein isolierter Weiterverkauf ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und kann vom Rechteinhaber auch nicht durch anders lautende allgemeine Geschäftsbedingungen verhindert werden. Das LG Düsseldorf  hat dies jüngst in einer Entscheidung bestätigt.

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