Pornographie
Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet/ Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten - Teil 2
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der nachstehende zweite Teil der Serie beleuchtet die Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten näher.
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der nachstehende zweite Teil der Serie beleuchtet die Einordnung und kategorische Abgrenzung von Sexualinhalten näher.
Akt, Erotik oder Pornographie? Der Jugendschutz bei sexuellen Inhalten im Internet - Teil 1
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.
Die IT-Recht Kanzlei beleuchtet in einer zweiteiligen Serie die Fragen nach der jugendschutzrechtlichen Abgrenzung der Begriffe Akt, Erotik und Pornographie im Internet. Der Beitrag setzt sich mit den rechtlichen Vorgaben in Bezug auf das Verbreiten von sexuellem Inhalt im Internet auseinander und zeigt, welche Schutzmaßnahmen für das Verbreiten derartigen Sexual Contents gesetzlich vorgesehen ist. Der Artikel richtet sich an Webseitenbetreiber und Online-Händler gleichermaßen, welche jugendschutzrechtlich relevante Inhalte im Internet veröffentlichen.
KG Berlin: In einem Kalender abgebildeter erigierter Penis nicht in jedem Falle pornographisch
In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin ging es um einen Kalender, bestehend aus 12 Monatsblättern, auf denen im DIN-A4-Format jeweils ein zumeist vollständig unbekleideter Mann im Alter zwischen 20 und 40 Jahren abgebildet war. Die Männer hatten von zwei Ausnahmen abgesehen, allesamt einen erigierten Penis, der im unteren Drittel des Bildes zu sehen ist. Zu klären war, ob sich der Anbieter wegen Verbreitung [pornographischer Schriften|pornographie-begriff.html] gem. § 184 StGB strafbar gemacht hat.
In einer aktuellen Entscheidung des KG Berlin ging es um einen Kalender, bestehend aus 12 Monatsblättern, auf denen im DIN-A4-Format jeweils ein zumeist vollständig unbekleideter Mann im Alter zwischen 20 und 40 Jahren abgebildet war. Die Männer hatten von zwei Ausnahmen abgesehen, allesamt einen erigierten Penis, der im unteren Drittel des Bildes zu sehen ist. Zu klären war, ob sich der Anbieter wegen Verbreitung [pornographischer Schriften|pornographie-begriff.html] gem. § 184 StGB strafbar gemacht hat.
Frage des Tages - Zum Begriff Pornographie
Gemäß § 184 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer pornographische Schriften Personen unter 18 Jahren zugänglich macht. Nur, was ist eigentlich Pornographie?
Gemäß § 184 StGB wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer pornographische Schriften Personen unter 18 Jahren zugänglich macht. Nur, was ist eigentlich Pornographie?
Verfassungsbeschwerden: Gegen Verbot von Verbreitung einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige nicht erfolgreich
Lesen Sie nachfolgend eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, die die Verfassungsbeschwerden betreffend des Verbots der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige zum Gegenstand hat.
Lesen Sie nachfolgend eine aktuelle Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts, die die Verfassungsbeschwerden betreffend des Verbots der Verbreitung so genannter einfach pornografischer Darbietungen im Internet an Minderjährige zum Gegenstand hat.
OVG bestätigt Untersagung einer Internetpräsenz mit Verlinkung zu pornographischen Inhalten
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 06.12.2007 (Aktenzeichen 10ME241/07) eine Untersagungsverfügung der NLM gegen einen im Landkreis Soltau-Fallingbostel ansässigen Anbieter einer Internetseite bestätigt, die zu - nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) - unzulässigen Inhalten führte.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat mit Beschluss vom 06.12.2007 (Aktenzeichen 10ME241/07) eine Untersagungsverfügung der NLM gegen einen im Landkreis Soltau-Fallingbostel ansässigen Anbieter einer Internetseite bestätigt, die zu - nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag (JMStV) - unzulässigen Inhalten führte.
Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals
Das Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals eines niedersächsischen Anbieters wurde kürzlich durch das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. So ergibt sich nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass eine Untersagungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) rechtens ist, weil Kinder und Jugendliche über die Internetseite ohne Altersverifikation Zugriff auf pornografische Angebote bekommen.
Das Verbot eines pornografischen Internet-Linkportals eines niedersächsischen Anbieters wurde kürzlich durch das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigt. So ergibt sich nach einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass eine Untersagungsverfügung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt (NLM) rechtens ist, weil Kinder und Jugendliche über die Internetseite ohne Altersverifikation Zugriff auf pornografische Angebote bekommen.
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