Gesetzliche Entwicklungen
Neuer Arbeitsentwurf: Eines Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV)
Wie blog.odem.org berichtet liegt ein neuer Arbeitsentwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. [§ 5 Abs. 1 dieses Entwurfs|http://blog.odem.org/2010/01/12/Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf] sieht vor, dass Anbieter (also Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten) Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, dafür Sorge tragen müssen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.
Wie blog.odem.org berichtet liegt ein neuer Arbeitsentwurf für eine Überarbeitung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vor. [§ 5 Abs. 1 dieses Entwurfs|http://blog.odem.org/2010/01/12/Arbeitsentwurf-JMStV--Stand-2009-12-07.pdf] sieht vor, dass Anbieter (also Personen, die eigene oder fremde Telemedien zur Nutzung bereithalten) Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, dafür Sorge tragen müssen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen diese Angebote üblicherweise nicht wahrnehmen.
Bundesrat billigt Gesetzentwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
Der Bundesrat hat am 13.06.2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 08.05.2008 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen zu verbessern. Zudem soll der Versandhandel mit Tabakwaren im Jugendschutzgesetz verboten werden.
Der Bundesrat hat am 13.06.2008 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 08.05.2008 verabschiedeten Gesetz keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Das Gesetz hat zum Ziel, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor medialen Gewaltdarstellungen, insbesondere gewaltbeherrschten Computerspielen zu verbessern. Zudem soll der Versandhandel mit Tabakwaren im Jugendschutzgesetz verboten werden.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) S. Schniz / PIXELIO