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![Rainer Sturm / PIXELIO Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/960/image_w200-h0-c3i4.jpg)
Das Kopieren der Gestaltung einer Internetseite kann wettbewerbswidrig sein
Das LG Köln hat am 20.06.2007 entschieden (Az. 28 O 798/04), dass das Kopieren der Gestaltung einer Internet-Webseite ein Verstoß gegen das UWG sein kann und damit Ansprüche aus dem sog. ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG zur Folge haben kann, wenn die Internetseite keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil die dafür notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
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Das LG Köln hat am 20.06.2007 entschieden (Az. 28 O 798/04), dass das Kopieren der Gestaltung einer Internet-Webseite ein Verstoß gegen das UWG sein kann und damit Ansprüche aus dem sog. ergänzenden wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz nach §§ 3, 4 Nr. 9 UWG zur Folge haben kann, wenn die Internetseite keinen Urheberrechtsschutz genießt, weil die dafür notwendige Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.