Verkauf von lebenden Tieren

Verkauf von Haustieren über das Internet

Verkauf von Haustieren über das Internet

Haustiere dürfen grundsätzlich auch im Online-Handel verkauft werden, nur nicht durch jeden. Welche rechtlichen Vorgaben dabei zu beachten sind, haben wir in diesem Beitrag zusammengetragen.

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LG Lübeck: Kein Schadensersatz für „mangelhafte“ Haustiere mangels Fristsetzung des Käufers

LG Lübeck: Kein Schadensersatz für „mangelhafte“ Haustiere mangels Fristsetzung des Käufers

Der Handel mit Haustieren ist nach dem Gesetz weitgehend so zu behandeln, wie der Handel mit Waren. Dass dies auch bei der Geltendmachung von kaufrechtlichen Mängelrechten gilt, wenn das erworbene Haustier nicht die vertraglich geschuldete Beschaffenheit aufweist, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Lübeck. Dieses hat mit Urteil vom 07.03.2024, Az. 14 S 92/21, entschieden, dass der Käuferin von zwei Hauskatzen jedenfalls dann kein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verkäufer zusteht, wenn sie dem Verkäufer ohne triftigen Grund keine Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat.

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Online-Handel mit lebenden Tieren soll stärker reguliert werden

Online-Handel mit lebenden Tieren soll stärker reguliert werden

Deutschland ist nach Erkenntnissen von Arten- und Tierschutzorganisationen einer der wichtigsten Staaten für den Transit von Wildtieren sowie einer der Hauptabsatzmärkte für gehandelte Wildtierarten. Für den Handel mit lebenden Tieren gelten schon heute einige rechtliche Besonderheiten, welche insbesondere dem Tierschutz geschuldet sind. Die bestehenden Regelungen scheinen der aktuellen Bundesregierung aber nicht ausreichend zu sein. Daher will sie den Online-Handel mit lebenden Tieren stärker regulieren, wie sich aus einer Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU-CSU-Fraktion ergibt.

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Der Verkauf von Haustieren im Internet

Der Verkauf von Haustieren im Internet

Haustiere sind ein emotionales Thema. Dies gilt ganz besonders für deren Anschaffung, die nicht selten aus einer Laune heraus spontan und unüberlegt erfolgt. Das Internet bietet hierfür niedrigschwellige Gelegenheiten. Aber dürfen Tiere überhaupt über das Internet verkauft werden? Und falls ja, wer darf Haustiere verkaufen und welche rechtlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Nachdem sich die IT-Recht Kanzlei in einem früheren Beitrag bereits den rechtlichen Gegebenheiten des Verkaufs von lebenden Tieren gewidmet hatte, steht in diesem Beitrag nun der Verkauf von Haustieren im Internet im Blickpunkt.

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Der rechtssichere Verkauf: Von lebenden Tieren

Der rechtssichere Verkauf: Von lebenden Tieren

Beim Verkauf von lebenden Tieren hat der Händler insbesondere die Vorgaben des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztransportverordnung zu beachten. Darüber hinaus sind aber auch noch eine Reihe anderer Vorschriften und Richtlinien zu berücksichtigen. Die nachfolgende FAQ soll über die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit dem Handel von Wirbeltieren informieren.

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LG Magdeburg: Mängelrechte gelten auch beim Tierkauf

LG Magdeburg: Mängelrechte gelten auch beim Tierkauf

Die 2. Zivilkammer des LG Magdeburg als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 05.10.2011 (Az.: 2 S 117/11) entscheiden, dass auch beim Tierkauf dem Verkäufer grundsätzlich die Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt werden muss.

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