Sonstiges

Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen

Fotos von Kindern im Internet: Eltern müssen grundsätzlich gemeinsam klagen

Die Veröffentlichung eines Fotos des minderjährigen Kindes im Internet bedarf der Einwilligung beider Elternteile. Warum eine Einigung dieser genauso wichtig ist, wenn es um die Löschung des bereits veröffentlichten Bildes geht, zeigt eine aktuelle Entscheidung des OLG Oldenburg.

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BGH: Das sog. Screen-Scraping ist grundsätzlich zulässig

BGH: Das sog. Screen-Scraping ist grundsätzlich zulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des automatisierten Abrufs von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen (sogenanntes "Screen Scraping"), entschieden.

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Bundesgerichtshof: Entscheidet über Übersetzerhonorare

Bundesgerichtshof: Entscheidet über Übersetzerhonorare

Der BGH hat entschieden, dass Übersetzer literarischer Werke grundsätzlich einen Anspruch auf angemessene Vergütung in Form einer prozentualen Beteiligung am Erlös der verkauften Bücher haben.

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Gute Nachrichten: Aus New York für Autoren und Verleger

Gute Nachrichten: Aus New York für Autoren und Verleger

Die US-amerikanische Autoren und Verlegerverbände werden den zwischen ihnen und Google Inc. vereinbarten Vergleich, sog. Google Book Settlement, grundlegend überarbeiten. Die Parteien werden so den zahlreichen Bedenken vieler Individuen und Institutionen - neben der Bundesregierung u.a. auch das US-amerikanischen Justizministerium - Rechnung tragen. Gleichzeitig haben die Parteien beantragt, den Anhörungstermin am 7. Oktober 2009 vor dem zuständigen New Yorker Gericht zu vertagen.

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Musik in den Ohren der Urheber: Erste Einigung über eine Urhebervergütung auf Speicherkarten und USB-Sticks

Musik in den Ohren der Urheber: Erste Einigung über eine Urhebervergütung auf Speicherkarten und USB-Sticks

Seit Inkrafttreten der Urheberrechtsnovelle ist es erstmals gelungen, eine Einigung über die Vergütungshöhe für die neuen vergütungspflichtigen Produkte Speicherkarten und USB-Sticks zu erzielen. Die Interessen der Urheber und die der Industrie waren schwer in einem Betrag festzulegen. Der [Informationskreis AufnahmeMedien|http://www.informationskreis.com] (IM) hat nun aber ein erstes Teilergebnis auf dem Weg zum Gesamtvertrag erreicht.

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Urheberrechte an NS-Zeitungen aus den Jahren 1933 - 1938 abgelaufen

Urheberrechte an NS-Zeitungen aus den Jahren 1933 - 1938 abgelaufen

Der Freistaat Bayern hat keine urheberrechtlichen Ansprüche, mit denen er den Neudruck und die Verbreitung der Zeitungen „Völkischer Beobachter“ und „Der Angriff“ aus den Jahren 1933 – 1938 verbieten kann. Den „Herausgebern“ Hitler und Goebbels kommt – so die Richter der 21. Zivilkammer – mangels eigener schöpferisch Leistung kein Urheberrecht zu.

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§ 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert

§ 52a Urheberrechtsgesetz wird bis zum 31. Dezember 2012 verlängert

Nach der Zustimmung des Bundesrates ist es auch künftig zulässig, kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften in schulische oder universitäre Intranets einzustellen. Diese Regelung war bis zum Ende des Jahres 2008 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2012 verlängert.

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Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

Nach dem am 3.7.08 im Hauptsacheverfahren verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet weiterhin erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" im Klagewege verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten zu veröffentlichen.

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BGH zu Musical-Rechten

BGH zu Musical-Rechten

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern entschieden, unter welchen Voraussetzungen die Aufführung eines Musicals als bühnenmäßige Aufführung anzusehen ist.

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Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Fall "Esra"

Bundesgerichtshof entscheidet erneut zum Fall "Esra"

Die Klägerinnen (Tochter und Mutter) haben sich gegen die Veröffentlichung des von der Beklagten verlegten Romans "Esra" von Maxim Biller gewandt. Das Buch handelt im Wesentlichen von einer Liebesbeziehung zwischen Esra und dem Ich-Erzähler. Die Klägerinnen haben geltend gemacht, der Roman verletze ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht, weil sich die Schilderung der Romanfiguren Esra und Lale eng an ihrem Leben orientiere.

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Urheberrecht und kirchliches Selbstbestimmungsrecht

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich letzte Woche mit dem Verhältnis zwischen dem Urheberrecht und dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht auseinanderzusetzen.

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Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

Zulässigkeit der Lehrerbenotung im Internetforum "Spickmich.de"

Nach einem gestern verkündeten Urteil des Oberlandesgerichts Köln bleibt die Benotung von Lehrern im Internet auch künftig erlaubt. Der 15. Zivilsenat wies die Berufung einer Gymnasiallehrerin aus Neukirchen-Vluyn zurück, die den Kölner Betreibern des Internetforums "Spickmich.de" per einstweiliger Verfügung verbieten lassen wollte, sie betreffende Daten und Benotungen auf der genannten Internetseite zu veröffentlichen.

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Apple iPhone und T-Mobile: Darf man dieses Paar trennen?

Apple iPhone und T-Mobile: Darf man dieses Paar trennen?

Das neue iPhone von Apple soll in Deutschland ausschließlich über T-Mobile vertrieben werden. Die Bindung wird technisch durch einen Sim-Lock gewährleistet. Es fragt sich jedoch, ob diese Sim-Lock-Bindung wieder beseitigt werden darf? Zu dieser Frage findet man im Internet meist sehr tendenziöse Stellungnahmen. Die IT-Recht-Kanzlei will im Folgenden aufklären.

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Softwareindustrie jagt Urheberrechtsverletzer mit verdeckten Ermittlern

Softwareindustrie jagt Urheberrechtsverletzer mit verdeckten Ermittlern

Der Softwareindustrie entsteht jedes Jahr ein Schaden in Millionenhöhe durch die unerlaubte Nutzung von Softwareprodukten. Gerade die Verbreitung von Raubkopien und die Manipulation von sog. Demoversionen macht der Industrie zu schaffen. Den Softwareherstellern scheint daher jedes Mittel recht, derartige Urheberrechtsverstöße aufzudecken und die Verletzer zu entlarven.

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