Verkauf von Erotikartikel / Kondome
Ein Leitfaden zum Verkauf von Erotikartikeln im Online-Handel
Der Online-Markt für Erotikartikel wächst durch die Digitalisierung stark, bringt aber spezifische rechtliche Herausforderungen mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen rechtlichen Aspekte – von Altersbeschränkungen über Datenschutz bis zur Produkthaftung –, um Händlern eine solide Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten.
Der Online-Markt für Erotikartikel wächst durch die Digitalisierung stark, bringt aber spezifische rechtliche Herausforderungen mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen rechtlichen Aspekte – von Altersbeschränkungen über Datenschutz bis zur Produkthaftung –, um Händlern eine solide Grundlage für ihre Geschäftstätigkeit zu bieten.
LG Düsseldorf: Multiple Orgasmen pro Kondom – Irreführende Angabe auf Kondomverpackung
Das LG Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung über die Zulässigkeit von Angaben auf Kondomverpackungen getroffen: Die Werbung mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist irreführend.
Das LG Düsseldorf hat eine interessante Entscheidung über die Zulässigkeit von Angaben auf Kondomverpackungen getroffen: Die Werbung mit der Angabe „1 Tüte à 7 Stück entspricht bis zu 21 Orgasmen“ ist irreführend.
Werbung mit Pheromonen: Wundermittel oder nur Marketing-Tricks?
Pheromone scheinen wahre Wundermittel zu sein. So werden Pheromonlösungen im Internet angeboten, mit deren Hilfe die "erfolgreiche Gestaltung von Rendezvous sowohl homo- als auch heterosexuell" sowie das "Auffrischen einer bestehenden Partnerschaft durch Luststeigerung" möglich sei. Auch bewirken Pheromone angeblich "eine höhere Attraktivität und mehr Spaß auf Partys" und verbreiten "knisternde Erotik und unwiderstehliche Anziehungskraft", da sie "schließlich in ihrer Wirkung speziell auf das jeweilige Geschlecht abgestimmt sind". So und ähnlich werden "mit Pheromonen versetzte Parfums" im Internet beworben. Einige Anbieter derlei "lustfördernder" Duftwässerchen wurden nun abgemahnt. Grund: Irreführende Werbung.
Pheromone scheinen wahre Wundermittel zu sein. So werden Pheromonlösungen im Internet angeboten, mit deren Hilfe die "erfolgreiche Gestaltung von Rendezvous sowohl homo- als auch heterosexuell" sowie das "Auffrischen einer bestehenden Partnerschaft durch Luststeigerung" möglich sei. Auch bewirken Pheromone angeblich "eine höhere Attraktivität und mehr Spaß auf Partys" und verbreiten "knisternde Erotik und unwiderstehliche Anziehungskraft", da sie "schließlich in ihrer Wirkung speziell auf das jeweilige Geschlecht abgestimmt sind". So und ähnlich werden "mit Pheromonen versetzte Parfums" im Internet beworben. Einige Anbieter derlei "lustfördernder" Duftwässerchen wurden nun abgemahnt. Grund: Irreführende Werbung.
Unzulässige Werbung mit “deutsche Markenkondome“ - OLG Hamm hält an seiner Rechtsprechung fest
Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fert igungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Das hat das OLG Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen Urteils (4 U 95/12) bestätigt.
Werbeaussagen zum Vertrieb von Kondomen als “made in germany“, “deutsche Markenware“ oder “deutsche Markenkondome“ sind irreführend und zu unterlassen, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fert igungsschritte im Ausland stattgefunden haben. Das hat das OLG Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen Urteils (4 U 95/12) bestätigt.
Augen auf beim Handel mit schadhaften Kondomen
Nachdem die IT-Recht Kanzlei bereits allgemein über das Thema Onlinehandel mit Kondomen informiert hat (siehe hierzu [Artikel|verkauf-von-kondomen.html] vom 03.12.2008), beschäftigt sich die folgende Entscheidung mit dem Wettbewerbsverstoß beim Handel mit schadhaften Kondomen.
Nachdem die IT-Recht Kanzlei bereits allgemein über das Thema Onlinehandel mit Kondomen informiert hat (siehe hierzu [Artikel|verkauf-von-kondomen.html] vom 03.12.2008), beschäftigt sich die folgende Entscheidung mit dem Wettbewerbsverstoß beim Handel mit schadhaften Kondomen.
Verhütung juristischer Unfälle im Online-Handel mit Kondomen
Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.
Den Umgang mit Kondomen sollte nicht nur der Endverbraucher sicher beherrschen, auch die Händler müssen einige Vorkenntnisse mitbringen. Denn wer Kondome bisher unter der Kategorie „Spielzeug“ verortet hat, wird umdenken müssen – der Gesetzgeber sieht die Sache nämlich anders.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
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