Selektiver Vertrieb
Online-Händler dürfen Preissuchmaschinen nutzen
In den vergangenen Jahren versuchten einige Hersteller ihre Vertragshändler mit strengen Vertriebsbeschränkungen in ihr Vertriebssystem zu zwingen. So versuchten Hersteller beispielsweise, Händlern die Nutzung von Online-Preisvergleichsportalen für Werbung und den Absatz ihrer Markenprodukte zu verbieten. Die Kartellbehörde und die Rechtsprechung hielten aber dagegen.
In den vergangenen Jahren versuchten einige Hersteller ihre Vertragshändler mit strengen Vertriebsbeschränkungen in ihr Vertriebssystem zu zwingen. So versuchten Hersteller beispielsweise, Händlern die Nutzung von Online-Preisvergleichsportalen für Werbung und den Absatz ihrer Markenprodukte zu verbieten. Die Kartellbehörde und die Rechtsprechung hielten aber dagegen.
No more Amazon: Internet-Vertriebsverbot von Markenware mit Ausnahme von Preissuchmaschinen zulässig
Der Kartellsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem heute verkündeten Urteil das Verbot in einem Vertriebsvertrag für Markenrucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen.
Der Kartellsenat des Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat in einem heute verkündeten Urteil das Verbot in einem Vertriebsvertrag für Markenrucksäcke, diese auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen, für zulässig erklärt. Das Verbot, die Markenrucksäcke über Preisvergleichsportale zu bewerben, hat das Gericht hingegen als kartellrechtlich unzulässig angesehen.
Copad vs. Dior: EuGH-Urteil macht müde Markenrechte munter
Viele Markeninhaber schreiben für den Handel mit ihren Waren konkrete Vertriebswege vor, um den elitären Charakter ihrer Waren zu erhalten. Inwieweit diese Bindung zulässig ist und ob es Ausnahmen gibt, waren sich die deutschen Gerichte bislang nicht einig. Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 23.04.2009 (Az. C-59/08) ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
Viele Markeninhaber schreiben für den Handel mit ihren Waren konkrete Vertriebswege vor, um den elitären Charakter ihrer Waren zu erhalten. Inwieweit diese Bindung zulässig ist und ob es Ausnahmen gibt, waren sich die deutschen Gerichte bislang nicht einig. Jetzt hat der EuGH mit Urteil vom 23.04.2009 (Az. C-59/08) ein richtungsweisendes Urteil gefällt.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © Trueffelpix - Fotolia.com