Persönlichkeitsrecht

Das Recht auf Vergessen: Wie können Daten aus Suchmaschinen entfernt werden?
10.05.2017, 10:48 Uhr | Persönlichkeitsrecht

Das Recht auf Vergessen: Wie können Daten aus Suchmaschinen entfernt werden?
Das Recht auf Vergessen: Wie können Daten aus Suchmaschinen entfernt werden?

Persönlichkeitsrechtsverletzung, Bilderklau, Markenverstoß? Wie bekommt man Aussagen, Bilder oder Markenzeichen aus dem Internet, wenn man etwa nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder einer einstweiligen Verfügung dazu gezwungen wird. Was auf der eigenen Website noch leicht entfernt werden kann, ist deshalb noch lang nicht aus dem Internet verschwunden – dank der Suchmaschinen. Was tun?

LG Hamburg: Die Haftung von Google für sog. Suchmaschinen-Snippets
06.02.2015, 17:39 Uhr | Persönlichkeitsrecht

LG Hamburg: Die Haftung von Google für sog. Suchmaschinen-Snippets
LG Hamburg: Die Haftung von Google für sog. Suchmaschinen-Snippets

Das LG Hamburg (Urteil vom 07.11.2014 – Az: 324 O 660/12) geht in einer aktuellen Entscheidung davon aus, dass der Suchmaschinen-Betreiber Google für seine eigenen Suchtreffer-Snippets, also die im Zusammenhang mit den Suchtreffern angezeigten kleinen Textausschnitte, haftet. Nach Auffassung des Gerichts hafte Google damit als sog. Störer für unwahre und ehrbeeinträchtigende Tatsachenbehauptungen, sobald Google hiervon positive Kenntnis erlangt. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Hamburg.

OLG Koblenz: Während einer Beziehung erstellte Intimfotos müssen nach Trennung gelöscht werden
29.09.2014, 11:13 Uhr | Persönlichkeitsrecht

OLG Koblenz: Während einer Beziehung erstellte Intimfotos müssen nach Trennung gelöscht werden
OLG Koblenz: Während einer Beziehung erstellte Intimfotos müssen nach Trennung gelöscht werden

Das Anfertigen von personenbezogenen Lichtbildaufnahmen ist grundsätzlich nur mit Einwilligung des Abgebildeten zulässig und stellt anderenfalls einen widerrechtlichen Eingriff in das Recht am eigenen Bild als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Eine einmal erteilte Einwilligung soll nach überwiegender Auffassung besondere Bindungswirkung entfalten und nur unter besonderen Umständen für die Zukunft widerrufen werden können. Solch besondere Umstände nahm nun das OLG Koblenz (Urteil v. 20.05.2014, Az.: 3 U 1288/13) für in einer Beziehung erstellte Akt- und Intimfotos nach der Trennung an und sprach der Abgebildeten unter Bestätigung des Widerrufs der Einwilligung einen Anspruch auf Löschung zu.

Der Nächste bitte: Löschung von Ärtzebewertungen
09.10.2013, 11:10 Uhr | Persönlichkeitsrecht

Der Nächste bitte: Löschung von Ärtzebewertungen
Der Nächste bitte: Löschung von Ärtzebewertungen

Ein Ärztebewertungsportal ist dann zulässig, wenn eine Nachverfolgung im Falle etwaiger beleidigender oder rufschädigender Äußerungen möglich ist. Das Interesse der Öffentlichkeit an der Verfügbarkeit von Daten über medizinische Versorgungsmöglichkeiten zusammen mit dem Recht auf Meinungs- und Kommunikationsfreiheit überwiegt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

So war das nicht gemeint: Sarrazin untersagt NPD Werbung mit seinem Namen
28.04.2011, 10:44 Uhr | Persönlichkeitsrecht

So war das nicht gemeint: Sarrazin untersagt NPD Werbung mit seinem Namen
So war das nicht gemeint: Sarrazin untersagt NPD Werbung mit seinem Namen

Der frühere Berliner Finanzsenator Thilo Sarrazin hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Berliner Landesverband der NPD erwirkt. Mit dem Beschluss vom 26. April 2011 hat das Landgericht der NPD untersagt, Zitate von Sarrazin und seinen Namen im Rahmen ihrer Wahlwerbung zu verwenden.

Sag mir wer ich bin: Zur Zulässigkeit von eBay-Bewertungen
15.12.2010, 11:34 Uhr | Persönlichkeitsrecht

Sag mir wer ich bin: Zur Zulässigkeit von eBay-Bewertungen
Sag mir wer ich bin: Zur Zulässigkeit von eBay-Bewertungen

Die Auktionsplattform eBay hält ein Bewertungssystem bereit, dem sich die Nutzer bewusst unterwerfen. Dieses System dient dazu, sich über den normalerweise unbe-kannten Geschäftspartner eine Meinung zu bilden. Vor diesem Hintergrund müssen auch negative Bewertungen hingenommen werden, so lange sie keine unwahren Tatsachen, bloße Schmähkritik oder Beleidigungen enthalten.

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