Verkauf von Spielzeug
Neue Abmahnungen wegen fehlender Spielzeugkennzeichnung im Internet
Der gewerbliche Verkauf von Spielzeug löst eine spezielle Warnhinweispflicht mit dem Ziel der sicheren Verwendung aus, die Aufsichtspflichtige sensibilisieren soll. Die Warnhinweise erklären das Spielzeug entweder als für bestimmte Altersklassen ungeeignet oder knüpfen den Gebrauch an weitere Sicherheitsmaßnahmen.
Dass nach geltendem Recht Spielzeug-Warnhinweise auch online zwingend erforderlich sind, aber nach wie vor häufig vergessen werden, machen sich aktuell vermehrt Abmahner zu eigen.
Der gewerbliche Verkauf von Spielzeug löst eine spezielle Warnhinweispflicht mit dem Ziel der sicheren Verwendung aus, die Aufsichtspflichtige sensibilisieren soll. Die Warnhinweise erklären das Spielzeug entweder als für bestimmte Altersklassen ungeeignet oder knüpfen den Gebrauch an weitere Sicherheitsmaßnahmen. Dass nach geltendem Recht Spielzeug-Warnhinweise auch online zwingend erforderlich sind, aber nach wie vor häufig vergessen werden, machen sich aktuell vermehrt Abmahner zu eigen.
Kein Spiel: Der IDO mahnt aktuell fehlende Spielzeugwarnhinweise ab
Nicht nur in Bezug auf die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnung ist der IDO-Verband aus Leverkusen sehr umtriebig. Auch nimmt er sich in Sachen Abmahngründe immer wieder neue Felder vor. Derzeit sind von den Abmahnungen des Abmahnverbandes vor allem Spielzeughändler betroffen.
Nicht nur in Bezug auf die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnung ist der IDO-Verband aus Leverkusen sehr umtriebig. Auch nimmt er sich in Sachen Abmahngründe immer wieder neue Felder vor. Derzeit sind von den Abmahnungen des Abmahnverbandes vor allem Spielzeughändler betroffen.
Spielzeugwarnhinweise: Wie Sie Spielzeug rechtssicher online verkaufen
Der Spielzeugmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr stark in den Onlinebereich verlagert. Wer gewerblich Spielzeug über das Internet verkauft, muss sich jedoch zwingend mit der korrekten Online-Kennzeichnung des Spielzeugs befassen. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise nicht oder nicht korrekt in seinen Online-Angeboten darstellt, muss mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Obwohl die Vorgaben nun seit genau 10 Jahren gelten, haben die Online-Händler hier noch viel Nachholbedarf
Der Spielzeugmarkt hat sich in den letzten Jahren sehr stark in den Onlinebereich verlagert. Wer gewerblich Spielzeug über das Internet verkauft, muss sich jedoch zwingend mit der korrekten Online-Kennzeichnung des Spielzeugs befassen. Wer die gesetzlich vorgeschriebenen Warnhinweise nicht oder nicht korrekt in seinen Online-Angeboten darstellt, muss mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung rechnen. Obwohl die Vorgaben nun seit genau 10 Jahren gelten, haben die Online-Händler hier noch viel Nachholbedarf
LG Düsseldorf: Verkauf von Sammlerstück als Spielzeug ist irreführend
Der Verkauf von Spielzeug unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. So benötigen Spielzeuge nicht nur zwingend eine CE-Kennzeichnung, sondern es muss zusätzlich online sowie offline mit speziellen Warnhinweisen auf Benutzereinschränkungen hingewiesen werden. Wettbewerbsrechtlich relevant war bisher vor allem das Anbieten von tatsächlichem Spielzeug ohne Einhaltung der besonderen Voraussetzungen. Nach einer der Kanzlei vorliegenden Entscheidung des LG Düsseldorf handelt aber auch irreführend, wer ein Sammlerstück, also ein „Nicht-Spielzeug“, als Spielzeug anbietet.
Der Verkauf von Spielzeug unterliegt besonderen gesetzlichen Anforderungen. So benötigen Spielzeuge nicht nur zwingend eine CE-Kennzeichnung, sondern es muss zusätzlich online sowie offline mit speziellen Warnhinweisen auf Benutzereinschränkungen hingewiesen werden. Wettbewerbsrechtlich relevant war bisher vor allem das Anbieten von tatsächlichem Spielzeug ohne Einhaltung der besonderen Voraussetzungen. Nach einer der Kanzlei vorliegenden Entscheidung des LG Düsseldorf handelt aber auch irreführend, wer ein Sammlerstück, also ein „Nicht-Spielzeug“, als Spielzeug anbietet.
Den Warnhinweisen beim Verkauf von Spielzeug ist das Wort "Achtung" zwingend voranzustellen
Sowohl das OLG Hamm, als auch das LG München I haben entschieden, dass es einen abmahnbaren Verstoß darstelle, wenn im Rahmen des Verkaufs von Spielwaren die etwaig notwendig mitzuteilenden Warnhinweise nicht mit dem einleitenden Wort "Achtung" beginnen. Ein anderes Hinweiswort, wie beispielsweise "Sicherheitshinweis", genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht! Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.
Sowohl das OLG Hamm, als auch das LG München I haben entschieden, dass es einen abmahnbaren Verstoß darstelle, wenn im Rahmen des Verkaufs von Spielwaren die etwaig notwendig mitzuteilenden Warnhinweise nicht mit dem einleitenden Wort "Achtung" beginnen. Ein anderes Hinweiswort, wie beispielsweise "Sicherheitshinweis", genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht! Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.
Vorsicht beim Verkauf von Sammlerartikeln – Deklaration als Spielzeug nicht zulässig
Puppen, Stofftiere, Modellfahrzeuge und weitere typischerweise auch als Spielzeug vertriebene Waren gibt es auch „im Erwachsenenbereich“ – als (teure) Sammlerartikel. Unbedingt zu beachten ist beim Verkauf solcher Sammlerartikel, dass diese nicht (versehentlich) als Spielzeug deklariert werden (z.B. durch Einstellen in eine Shop- oder Plattformkategorie „Spielzeug“).
Puppen, Stofftiere, Modellfahrzeuge und weitere typischerweise auch als Spielzeug vertriebene Waren gibt es auch „im Erwachsenenbereich“ – als (teure) Sammlerartikel. Unbedingt zu beachten ist beim Verkauf solcher Sammlerartikel, dass diese nicht (versehentlich) als Spielzeug deklariert werden (z.B. durch Einstellen in eine Shop- oder Plattformkategorie „Spielzeug“).
Schnulleralarm: Warnhinweise für Schnullerketten nach DIN EN 12586 verpflichtend?
Die Schnullerketten-Abmahnungen wegen der fehlenden Warnhinweise sind in aller Munde – Zeit um sich die Sache mal genauer anzuschauen: Neben zahlreichen produktgattungsspezifischen Richtlinien und Verordnungen existiert auf europäischer Ebene eine Fülle von Industrienormen (sogenannte Europäische Normen), welche primär sicherheitsrechtliche Aspekte von Einzelprodukten adressieren, konkrete Handlungspflichten aufstellen und damit je nach Ausprägung die produzierenden Unternehmen und/oder den Handel zu binden bestimmt sind.
Die Schnullerketten-Abmahnungen wegen der fehlenden Warnhinweise sind in aller Munde – Zeit um sich die Sache mal genauer anzuschauen: Neben zahlreichen produktgattungsspezifischen Richtlinien und Verordnungen existiert auf europäischer Ebene eine Fülle von Industrienormen (sogenannte Europäische Normen), welche primär sicherheitsrechtliche Aspekte von Einzelprodukten adressieren, konkrete Handlungspflichten aufstellen und damit je nach Ausprägung die produzierenden Unternehmen und/oder den Handel zu binden bestimmt sind.
LG München I: Aktivitätsspielzeug darf nur mit entsprechenden Warnhinweisen vertrieben werden!
Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch" dargestellt wird.
Das LG München I hat mit Beschluss vom 05.06.2013 (Az. 1 HK O 12157/13) einem Online-Händler untersagt, im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern zu Wettbewerbszwecken im Internet Kinderzelte mit Bällebad anzubieten, ohne dass vor Abschluss des Kaufvertrags der Warnhinweis „Achtung: Nur für den Hausgebrauch" dargestellt wird.
EuG:Deutschland darf seine bisherigen Grenzwerte für bestimmte Schwermetalle in Spielzeug vorerst weiterhin anwenden
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden.
Bis zur endgültigen Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union über die Klage Deutschlands gegen den Beschluss der Kommission vom 1. März 2012, die bisher in Deutschland geltenden Grenzwerte für Blei und Barium nur bis zum 21. Juli 2013 und für Antimon, Arsen und Quecksilber nicht mehr zu billigen, darf Deutschland diese seiner Ansicht nach über dem neuen EU-Standard liegenden Grenzwerte weiterhin anwenden.
LG Düsseldorf: Die Bewerbung von Kinderspielzeug mit „frei von Phthalaten“ ist unzulässig
Am 26.02.2013 entschied das LG Düsseldorf in der Rechtssache Az.: 34 O 18/13, dass die Bewerbung eines Kinderspielzeuges mit dem Hinweis „frei von Phthalaten“ unzulässig sei, da es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit handele und dies also eine unzulässige Werbung im Sinne des § 5 UWG sei.
Am 26.02.2013 entschied das LG Düsseldorf in der Rechtssache Az.: 34 O 18/13, dass die Bewerbung eines Kinderspielzeuges mit dem Hinweis „frei von Phthalaten“ unzulässig sei, da es sich dabei um eine Selbstverständlichkeit handele und dies also eine unzulässige Werbung im Sinne des § 5 UWG sei.
Regierung beharrt auf strengeren Grenzwerten bei Spielzeug
Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen. Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. „Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten“, schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.
Die Bundesregierung hat die neue EU-Spielzeugrichtlinie mit der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug umgesetzt. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/11759) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/11481) weiter schreibt, wurden damit alle Regelungen übernommen. Allerdings würden bei Blei, Arsen, Quecksilber, Barium, Antimon und bei Nitrosminen die bisherigen national gültigen strengeren Grenzwerte weiterhin gelten. „Diese Vorschriften sind geltendes Recht und von den Herstellern einzuhalten“, schreibt die Bundesregierung zu einem europäischen Klageverfahren wegen der strengeren deutschen Grenzwerte.
Bundesregierung will strengere Regeln für Weichmacher in Kinderspielzeugen
Die gesetzlichen Regelungen für die chemischen Anforderungen an Kinderspielzeug sind nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht ausreichend. In einer Antwort (17/8734) auf eine Kleine Anfrage (17/8625) der Fraktion Die Linke über die Belastung von chemischen Weichmachern in Kinderspielzeug, schreibt die Regierung, dass sie sich weiter für eine Fortentwicklung der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG einsetzen wolle.
Die gesetzlichen Regelungen für die chemischen Anforderungen an Kinderspielzeug sind nach Ansicht der Bundesregierung noch nicht ausreichend. In einer Antwort (17/8734) auf eine Kleine Anfrage (17/8625) der Fraktion Die Linke über die Belastung von chemischen Weichmachern in Kinderspielzeug, schreibt die Regierung, dass sie sich weiter für eine Fortentwicklung der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG einsetzen wolle.
Spielzeugkennzeichnung: Erste Händler werden wegen angeblicher Verstöße abgemahnt
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.
Die IT-Recht Kanzlei hat bereits mehrfach und umfangreich berichtet, dass seit dem 20.07.2011 in Deutschland eine neue Online-Spielzeugkennzeichnung gilt. Nun liegen der IT-Recht Kanzlei erste Abmahnungen in diesem Zusammenhang vor.
Frage des Tages: Gilt die Online-Kennzeichnungspflicht für Spielzeug auch bei gebrauchten Produkten?
Ja, dies ist der Fall. Grund: Die Richtlinie 2009/48/EG (sowie die 2. GPSGV) regelt nicht nur die Bereitstellung neuen Spielzeugs. Die Richtlinie (sowie die 2. GPSGV) gilt generell für Produkte, die "bestimmt ... sind, von Kindern ... zum Spielen verwendet zu werden." Die Richtlinie enthält keine Einschränkungen für ausschließlich neues Spielzeug.
Ja, dies ist der Fall. Grund: Die Richtlinie 2009/48/EG (sowie die 2. GPSGV) regelt nicht nur die Bereitstellung neuen Spielzeugs. Die Richtlinie (sowie die 2. GPSGV) gilt generell für Produkte, die "bestimmt ... sind, von Kindern ... zum Spielen verwendet zu werden." Die Richtlinie enthält keine Einschränkungen für ausschließlich neues Spielzeug.
Neue Spielzeugkennzeichnung in Kraft: Müssen nun alle Spielzeuge neu gekennzeichnet werden?
Nein, dies ist gerade nicht der Fall! Gemäß § 23 der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, die heute in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung nicht für Spielzeug, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde.
Nein, dies ist gerade nicht der Fall! Gemäß § 23 der Zweiten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz, die heute in Kraft getreten ist, gilt diese Verordnung nicht für Spielzeug, das vor dem 20. Juli 2011 in den Verkehr gebracht wurde.
Online-Kennzeichnung von Spielzeug: Was ist ab dem 20.07.2011 zu beachten? (Update!)
Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.
Wie verkauft man rechtssicher Spielzeug? Was werden insbesondere Online-Händler ab dem 20.07.2011 Neues zu beachten haben? Wie erfolgt die Online-Kennzeichnung von Spielzeug und welchen Inhalt müssen Gebrauchsanweisungen aufweisen? Diese und viele weitere Fragen werden in unserem Beitrag "Verkauf von Spielzeug" umfassend beantwortet.
Richtlinie 2009/48/ EG: Warnhinweise auf Spielzeugen – ab dem 20.07.2011 auch im Onlineshop!
Spielzeuge müssen mittlerweile mit einem so großen Sammelsurium an Warnhinweisen gekennzeichnet sein, dass bei vielen Spielsachen der Beipackzettel größer ist als die Ware selbst. Diese Hinweispflichten treffen bald nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch die Onlinehändler.
Spielzeuge müssen mittlerweile mit einem so großen Sammelsurium an Warnhinweisen gekennzeichnet sein, dass bei vielen Spielsachen der Beipackzettel größer ist als die Ware selbst. Diese Hinweispflichten treffen bald nicht mehr nur die Hersteller, sondern auch die Onlinehändler.
Fraktionen nicht zufrieden mit EU-Spielzeugrichtlinie
Alle Fraktionen im Bundestag sind ebenso wie die Bundesregierung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie nicht zufrieden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lobten am Mittwochvormittag die Entscheidung der Bundesregierung, die Richtlinie nicht zu unterschreiben. Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung. Bei der Richtlinie sei ”dringender Nachbesserungsbedarf gegeben“, sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss.
Alle Fraktionen im Bundestag sind ebenso wie die Bundesregierung mit der Europäischen Spielzeugrichtlinie nicht zufrieden. Die Mitglieder des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz lobten am Mittwochvormittag die Entscheidung der Bundesregierung, die Richtlinie nicht zu unterschreiben. Fraktionen und Bundesregierung fordern unter anderem deutlich strengere Grenzwerte und eine bessere Marktüberwachung. Bei der Richtlinie sei ”dringender Nachbesserungsbedarf gegeben“, sagte ein Vertreter der Bundesregierung im Ausschuss.
Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im Spielwarenhandel
Wie bereits durch die IT-Recht Kanzlei [berichtet|rechtssichere-handel-spielsachen.html] , unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
Wie bereits durch die IT-Recht Kanzlei [berichtet|rechtssichere-handel-spielsachen.html] , unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.
Richtige Kennzeichnung: Spielzeug muss mit deutschen Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften versehen sein
Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!
Derzeit werden Spielzeug-Händler abgemahnt, die ihre Waren nicht mit gut lesbaren und geeigneten Gefahrenhinweisen und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache versehen haben. Informieren Sie sich, welche Spielzeuge betroffen und wie diese jeweils zu kennzeichnen sind!
Weitere News zum Thema
Alle News zum Thema im ÜberblickVerkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
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- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
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