Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
Benötigen Nahrungsergänzungsmittel behördliche Zulassung?
Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Körper besondere ernährungsphysiologische Wirkungen verleihen und liegen bei Verbrauchern hoch im Trend. Da Nahrungsergänzungsmittel jedoch Lebensmitteln sind, gibt es in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten. Wir klären, ob Nahrungsergänzungsmittel vor dem erstmaligen Vertrieb einer behördlichen Zulassung bedürfen.
Nahrungsergänzungsmittel sollen dem Körper besondere ernährungsphysiologische Wirkungen verleihen und liegen bei Verbrauchern hoch im Trend. Da Nahrungsergänzungsmittel jedoch Lebensmitteln sind, gibt es in rechtlicher Hinsicht viel zu beachten. Wir klären, ob Nahrungsergänzungsmittel vor dem erstmaligen Vertrieb einer behördlichen Zulassung bedürfen.
OLG Celle: Keine Pflicht zur Angabe von Grundpreisen bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform!?
Die PAngV und damit einhergehende Pflichten zur Angabe von Grundpreisen ist immer wieder Auslöser von Abmahnungen. Dabei stellt sich immer die Frage, ob das konkrete Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. beworben wird. Nachdem der BGH erst jüngst die Angabe von Grundpreisen bei Kaffeekapseln bestätigte, hat sich nun das OLG Celle mit der Frage beschäftigt, ob auch bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform der Grundpreis anzugeben ist.
Die PAngV und damit einhergehende Pflichten zur Angabe von Grundpreisen ist immer wieder Auslöser von Abmahnungen. Dabei stellt sich immer die Frage, ob das konkrete Produkt nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten bzw. beworben wird. Nachdem der BGH erst jüngst die Angabe von Grundpreisen bei Kaffeekapseln bestätigte, hat sich nun das OLG Celle mit der Frage beschäftigt, ob auch bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform der Grundpreis anzugeben ist.
OLG Düsseldorf: Werbung für hautstraffende Wirkung eines Nahrungsergänzungsmittels unzulässig
15 Jahre jünger aussehen, ohne sich unters Messer legen zu müssen: Mit diesem vollmundigen Versprechen warb ein Unternehmen auf einem Teleshoppingkanal für ein Nahrungsergänzungsmittel. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stufte die Werbung für den angeblichen Faltenkiller jedoch mangels Nachweis seiner hautstraffenden Wirkung als irreführend und damit unzulässig ein. Der Streitfall: Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln preist bahnbrechende Antifaltenwirkung an
15 Jahre jünger aussehen, ohne sich unters Messer legen zu müssen: Mit diesem vollmundigen Versprechen warb ein Unternehmen auf einem Teleshoppingkanal für ein Nahrungsergänzungsmittel. Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf stufte die Werbung für den angeblichen Faltenkiller jedoch mangels Nachweis seiner hautstraffenden Wirkung als irreführend und damit unzulässig ein. Der Streitfall: Vertreiber von Nahrungsergänzungsmitteln preist bahnbrechende Antifaltenwirkung an
Strafbewehrte Anzeigepflicht beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmittels
Die dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die seit dem vom 23.10.2013 gilt, führt eine strafbewehrte Anzeigepflicht beim erstmaligen Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ein. Auch bisher bestand zwar eine Anzeigepflicht, ein Verstoß war aber weder straf- noch bußgeldbewehrt. Diese Änderungsverordnung setzt die EU-Richtlinie 2012/12/EU über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht um.
Die dritte Verordnung zur Änderung der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften, die seit dem vom 23.10.2013 gilt, führt eine strafbewehrte Anzeigepflicht beim erstmaligen Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln ein. Auch bisher bestand zwar eine Anzeigepflicht, ein Verstoß war aber weder straf- noch bußgeldbewehrt. Diese Änderungsverordnung setzt die EU-Richtlinie 2012/12/EU über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung in deutsches Recht um.
Anspruchsvoll: Nahrungsergänzungsmittel über das Internet rechtssicher bewerben und verkaufen!
Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen - z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel - geregelt sind. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.
Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zu bewerben und zu verkaufen ist in rechtlicher Hinsicht (extrem!) anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse allgemeine und besondere Kennzeichnungspflichten, die wiederum in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen - z.B. die Health-Claims-Verordnung oder die Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel - geregelt sind. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen Beitrag zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.
Aus unserer Praxis: Abmahnungen im Zusammenhang mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM)
Der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist – aus juristischer Sicht – nicht ganz einfach: Die Rechtslage ist unübersichtlich, etwas verworren, und außerdem recht wankelmütig. Und dann wären da noch die Abmahnsportler, die am Geschäft mit den Nahrungszusätzen gerne mitverdienen wollen. Der IT-Recht Kanzlei liegen aktuell einige Abmahnungen vor, aus denen exemplarisch die derzeitigen Abmahnfallen herausgelesen werden können.
Der Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) ist – aus juristischer Sicht – nicht ganz einfach: Die Rechtslage ist unübersichtlich, etwas verworren, und außerdem recht wankelmütig. Und dann wären da noch die Abmahnsportler, die am Geschäft mit den Nahrungszusätzen gerne mitverdienen wollen. Der IT-Recht Kanzlei liegen aktuell einige Abmahnungen vor, aus denen exemplarisch die derzeitigen Abmahnfallen herausgelesen werden können.
Blickfang und Ausstrahlung – Vorsicht bei Produktdarstellung im Online-Shop
Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 28.11.2011, dass eine Artikelbeschreibung eines Produkts, die in der Nähe (im Blickfang) eines anderen Produkts erscheint, durch ihre ausstrahlende Wirkung eine (verbotene) Werbeaussage für das andere Produkt darstellen kann.
Das LG Hamburg entschied mit Urteil vom 28.11.2011, dass eine Artikelbeschreibung eines Produkts, die in der Nähe (im Blickfang) eines anderen Produkts erscheint, durch ihre ausstrahlende Wirkung eine (verbotene) Werbeaussage für das andere Produkt darstellen kann.
eBook: Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln
Das Inverkehrbringen sowie das Verkaufen von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland ist in rechtlicher Hinsicht anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse Kennzeichnungspflichten. Zudem ist es extrem kompliziert geworden, Nahrungsergänzungsmittel "richtig" zu bewerben. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen eBook "Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln" zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.
Das Inverkehrbringen sowie das Verkaufen von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland ist in rechtlicher Hinsicht anspruchsvoll. Es bestehen Anzeige- wie auch diverse Kennzeichnungspflichten. Zudem ist es extrem kompliziert geworden, Nahrungsergänzungsmittel "richtig" zu bewerben. Die IT-Recht Kanzlei fasst in ihrem aktuellen eBook "Der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln" zusammen, welche rechtlichen Regeln existieren und was beim Inverkehrbringen, beim Verkauf sowie der Bewerbung von Nahrungsergänzungsmitteln zu beachten ist.
Anzeigepflicht: Beim Inverkehrbringen von Nahrungsergänzungsmitteln
Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels muss durch den Hersteller oder Importeur gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig angezeigt werden. Der nachfolgende Beitrag klärt die wichtigsten Fragen in dem Zusammenhang.
Das Inverkehrbringen eines Nahrungsergänzungsmittels muss durch den Hersteller oder Importeur gegenüber dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) rechtzeitig angezeigt werden. Der nachfolgende Beitrag klärt die wichtigsten Fragen in dem Zusammenhang.
Werbung für Nahrungsergänzungsmittel: Urteil über Werbung mit Aussagen Dritter und eine „völlig bescheuerte“ Rechtslage
Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen. In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.
Wer für Nahrungsergänzungsmittel (NEM) Werbung betreibt, ist an eine strikte Gesetzgebung zum Aussagegehalt dieser Werbung gebunden; insbesondere dürfen keine Äußerungen Dritter herangezogen werden, die eine Wirksamkeit dieser Mittel anpreisen. In einer Dauerwerbesendung eines TV-Shops versuchten nun ein Moderator und der Geschäftsführer eines NEM-Herstellers, diese Regelung elegant zu umsegeln – und erlitten dabei (juristischen) Schiffbruch.
Übersäuerte Werbung: Anpreisung eines Lebensmittelzusatzes muss wissenschaftlich abgesichert sein
Auf der Suche nach ewiger Jugend und makelloser Schönheit wird der Verbraucher immer häufiger in Apotheken und Reformhäusern fündig: Immer mehr Pillen, Pulver, Pasten und sonstige Präparate sollen das Leben verlängern und die Haut verjüngen. Problematisch ist hier, dass die Werbung hierfür dem Lebensmittel- bzw. Heilmittelwerberecht unterliegt und an strenge Vorgaben gebunden ist, insbesondere an eine Nachweisbarkeit der behaupteten Wirkungen. In einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf (13.07.2010, Az. I-20 U 17/10) hat es nun einen Apotheker erwischt, der einen selbstkreierten Nahrungszusatz allzu verheißungsvoll angepriesen hatte.
Auf der Suche nach ewiger Jugend und makelloser Schönheit wird der Verbraucher immer häufiger in Apotheken und Reformhäusern fündig: Immer mehr Pillen, Pulver, Pasten und sonstige Präparate sollen das Leben verlängern und die Haut verjüngen. Problematisch ist hier, dass die Werbung hierfür dem Lebensmittel- bzw. Heilmittelwerberecht unterliegt und an strenge Vorgaben gebunden ist, insbesondere an eine Nachweisbarkeit der behaupteten Wirkungen. In einem aktuellen Urteil des OLG Düsseldorf (13.07.2010, Az. I-20 U 17/10) hat es nun einen Apotheker erwischt, der einen selbstkreierten Nahrungszusatz allzu verheißungsvoll angepriesen hatte.
Geplante LFGB-Novelle: Risiken und Nebenwirkungen für den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln
Derzeit macht der Entwurf eines neuen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die Runde, der weitreichende Folgen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln haben könnte.
Derzeit macht der Entwurf eines neuen Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) die Runde, der weitreichende Folgen für die Herstellung und den Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln haben könnte.
Gesunde Nahrungsmittel? Mehr Klarheit für Verbraucher
"Kalzium ist gut für Ihre Knochen" - Nahrungsmittel-Hersteller platzieren gerne so genannte "gesundheitsbezogene Hinweise" auf ihre Produkte.
"Kalzium ist gut für Ihre Knochen" - Nahrungsmittel-Hersteller platzieren gerne so genannte "gesundheitsbezogene Hinweise" auf ihre Produkte.
EUGH soll den Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln klären
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat beschlossen, dem Gerichtshof der Europäischen Union einen Rechtsstreit zur Klärung der Frage vorzulegen, wie der Begriff der gesundheitsbezogenen Angabe bei Lebensmitteln zu verstehen ist.
„Entschlackung“: Umstritten in der Medizin – gefährlich im Wettbewerbsrecht
Im Reformhaus und auch anderswo wächst stetig die Zahl der Nahrungsergänzungsmittel, die mit allerlei gesunden Wirkungen den Körper des Anwenders fit machen sollen. Ein gängiges Beispiel wäre hier die „Entschlackung“ des Organismus; gerade dieser Begriff ist jedoch im Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht problematisch – zwar ist der Begriff der „Entschlackung“ im Bereich des alternativen Heil- und Ernährungswesens relativ verbreitet, jedoch konnte der entsprechende Wirkmechanismus bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Im Reformhaus und auch anderswo wächst stetig die Zahl der Nahrungsergänzungsmittel, die mit allerlei gesunden Wirkungen den Körper des Anwenders fit machen sollen. Ein gängiges Beispiel wäre hier die „Entschlackung“ des Organismus; gerade dieser Begriff ist jedoch im Wettbewerbs- und Lebensmittelrecht problematisch – zwar ist der Begriff der „Entschlackung“ im Bereich des alternativen Heil- und Ernährungswesens relativ verbreitet, jedoch konnte der entsprechende Wirkmechanismus bislang nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.
Health-Claims Verordnung - Interessantes Urteil des LG Düsseldorf
Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über seine gewerbliche Internetpräsenz Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung verkauft hatte. Grund der Abmahnung: Der Händler hat unter anderem damit geworben, dass „die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem fördern und damit die Abwehrkräfte stärken." Auch fördere der "Glänzende Lackporling Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit" und stärke damit "auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“. Der Händler habe in der Form nicht werben dürfen, so das LG Düsseldorf.
Kürzlich wurde ein Online-Händler abgemahnt, der über seine gewerbliche Internetpräsenz Pilzprodukte zur Nahrungsergänzung verkauft hatte. Grund der Abmahnung: Der Händler hat unter anderem damit geworben, dass „die Inhaltsstoffe des Speisepilzes Maitake auf natürliche Weise das körpereigene Immunsystem fördern und damit die Abwehrkräfte stärken." Auch fördere der "Glänzende Lackporling Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit" und stärke damit "auf ernährungsspezifische Weise den gesamten Organismus“. Der Händler habe in der Form nicht werben dürfen, so das LG Düsseldorf.
Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über Nahrungsergänzungsmittel - unzulässig!
Mikroalgen, die den Körper in seiner natürlichen Selbstreinigung unterstützen? Turboeffekt bei Augenkapseln? Isoflavon und Arganöl und die Wechseljahre sind kein Thema mehr? Vorsicht bei Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über die Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Mikroalgen, die den Körper in seiner natürlichen Selbstreinigung unterstützen? Turboeffekt bei Augenkapseln? Isoflavon und Arganöl und die Wechseljahre sind kein Thema mehr? Vorsicht bei Werbung mit nicht gesicherten Aussagen über die Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
Der rechtssichere Verkauf: Von Nahrungsergänzungsmitteln
Der Verkauf von sog. Nahrungsergänzungsmitteln und der damit verbundenen Werbung ist rechtlich nicht unproblematisch. Die Verkäufer werben oft mit einer scheinbar gesundheitsfördernden Wirkung der verschiedenen Mittel, wobei diese regelmäßig nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Auf der anderen Seite schützt der Gesetzgeber die Verbraucher durch diverse Verbote vor irreführender Werbung hinsichtlich solcher Nahrungsergänzungsmittel.
Der Verkauf von sog. Nahrungsergänzungsmitteln und der damit verbundenen Werbung ist rechtlich nicht unproblematisch. Die Verkäufer werben oft mit einer scheinbar gesundheitsfördernden Wirkung der verschiedenen Mittel, wobei diese regelmäßig nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. Auf der anderen Seite schützt der Gesetzgeber die Verbraucher durch diverse Verbote vor irreführender Werbung hinsichtlich solcher Nahrungsergänzungsmittel.
BGH-Urteil: Zur Abgrenzung Nahrungsergänzungsmittel und Arzneimittel
Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird.
Ein Erzeugnis, das einen Stoff enthält, der auch mit der normalen Nahrung aufgenommen wird, ist nicht als Arzneimittel anzusehen, wenn durch das Erzeugnis keine gegenüber den Wirkungen bei normaler Nahrungsaufnahme nennenswerte Einflussnahme auf den Stoffwechsel erzielt wird.
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Luftkonditionierern
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten und Verbundanlagen
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
- Wohnraumlüftungsgeräten
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
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- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
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