Ab 01.07.2024: Neue Anzeigepflicht für Lebensmittelbedarfsgegenstände
Am 1. Juli 2024 tritt in Deutschland eine neue Fassung der Bedarfsgegenständeverordnung in Kraft. Diese führt eine Anzeigepflicht für Wirtschaftsakteure ein, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen. Dies betrifft auch den Online-Handel mit den entsprechenden Produkten.