OLG Nürnberg: Kündigungsbutton erst im Nutzeraccount unzureichend
Seit 2022 müssen Anbieter von Online-Abonnements für Verbraucher einen leicht zugänglichen Kündigungsbutton auf ihren Websites platzieren. Dass dessen Platzierung nur in einem geschützten Kundenbereich nach Login nicht ausreicht, entschied jüngst das OLG Nürnberg.