Lotto
OLG Oldenburg verbietet Lotto-Werbung im Internet
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte über den Eilantrag einer niederländischen Gesellschaft gegen die niedersächsische Lotto-Gesellschaft auf Unterlassung von Internetwerbung für Lottospiele zu entscheiden. Die Antragstellerin sah in der konkreten Internet-Werbung eine Aufforderung zum Glücksspiel und damit einen Verstoß gegen den seit dem 1.1.2008 geltenden Staatsvertrag. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg gab der Antragstellerin Recht. Eine entsprechende Werbung hat die Lottogesellschaft zukünftig zu unterlassen.
Das Oberlandesgericht Oldenburg (OLG) hatte über den Eilantrag einer niederländischen Gesellschaft gegen die niedersächsische Lotto-Gesellschaft auf Unterlassung von Internetwerbung für Lottospiele zu entscheiden. Die Antragstellerin sah in der konkreten Internet-Werbung eine Aufforderung zum Glücksspiel und damit einen Verstoß gegen den seit dem 1.1.2008 geltenden Staatsvertrag. Der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg gab der Antragstellerin Recht. Eine entsprechende Werbung hat die Lottogesellschaft zukünftig zu unterlassen.
Erlaubnisvorbehalt für Lottovertrieb unbedenklich
BGH: Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Supermärkten (sog. terrestrischer Vertrieb), entgegengenommen wurden.
BGH: Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) darf die von den Bundesländern kontrollierten Lottogesellschaften nicht dazu auffordern, Spielaufträge gewerblicher Spielvermittler abzulehnen, die in stationären Annahmestellen, etwa in Tankstellen oder Supermärkten (sog. terrestrischer Vertrieb), entgegengenommen wurden.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) Claudia Hautumm / PIXELIO · Bild 2) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO