Glücksspiel
OLG Koblenz: Zweitlotterien sind Wetten und als solche nach dem Glücksspielstaatsvertrag im Internet unzulässig
In Deutschland unterliegen sämtliche Glücksspiele der staatlichen Kontrolle. Unter der Zielsetzung der Strafprävention, der Suchtprävention und Suchtbekämpfung sind Lotterien, Wettbüros und Casinos dem staatlichen Glücksspielmonopol unterworfen. Geregelt wird diese Monopolstellung über den Glücksspielstaatsvertrag. Im Rahmen dieses Staatsvertrages ergeben sich jedoch in den letzten Jahren immer neue Streitigkeiten zwischen den Ländern, aber auch auf dem Gebiet des Europarechts. Nun dürfte ein neues Urteil des OLG Koblenz vom 03.07.2019 (Az. 9 U 1359/18) für neuen Diskussionsstoff sorgen, das privaten Lotterieseiten das Angebot von Tippscheinen für staatliche Lotterien untersagt. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
In Deutschland unterliegen sämtliche Glücksspiele der staatlichen Kontrolle. Unter der Zielsetzung der Strafprävention, der Suchtprävention und Suchtbekämpfung sind Lotterien, Wettbüros und Casinos dem staatlichen Glücksspielmonopol unterworfen. Geregelt wird diese Monopolstellung über den Glücksspielstaatsvertrag. Im Rahmen dieses Staatsvertrages ergeben sich jedoch in den letzten Jahren immer neue Streitigkeiten zwischen den Ländern, aber auch auf dem Gebiet des Europarechts. Nun dürfte ein neues Urteil des OLG Koblenz vom 03.07.2019 (Az. 9 U 1359/18) für neuen Diskussionsstoff sorgen, das privaten Lotterieseiten das Angebot von Tippscheinen für staatliche Lotterien untersagt. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung vor.
In Bayern abrufbare Internetwerbung für Glücksspiele darf verboten werden
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. November 2008 im Eilverfahren entschieden, dass Internetwerbung für öffentliche Glücksspiele räumlich beschränkt auf den Freistaat Bayern untersagt werden darf.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss vom 20. November 2008 im Eilverfahren entschieden, dass Internetwerbung für öffentliche Glücksspiele räumlich beschränkt auf den Freistaat Bayern untersagt werden darf.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): · Bild 2) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO