Werbung mit Preisen

Was ist bei der Verwendung eines Mindestbestellwerts rechtlich zu beachten?

Was ist bei der Verwendung eines Mindestbestellwerts rechtlich zu beachten?

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Händler einen Mindestbestellwert in ihrem Shop nutzen möchten. Doch welche Punkte gilt es hierbei in rechtlicher Hinsicht zu beachten? In unserem aktuellen Leitfaden informieren wir Sie über die rechtlichen Anforderungen bei der Implementierung eines Mindestbestellwerts.

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Was tun, wenn der Vertragspartner im B2B-Dauerschuldverhältnis einfach den Preis erhöht?

Was tun, wenn der Vertragspartner im B2B-Dauerschuldverhältnis einfach den Preis erhöht?

Aktuell erreichen uns sehr viele Anfragen von Online-Händler, da ein Onlinehandelsverband seit dem 01.09.2023 seine Paketpreise auch für Bestandskunden zum Teil doch recht deutlich erhöht hat. Dortige Mitglieder sind irritiert, ob ihnen wegen der Preisanpassung ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht. Da dieses Thema von genereller Relevanz im Bereich von B2B-Dauerschuldverhältnissen ist, möchten wir dieses einmal näher rechtlich beleuchten.

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AG Erfurt: Keine Sittenwidrigkeit bei stationär doppelt so hohem Preis wie online

AG Erfurt: Keine Sittenwidrigkeit bei stationär doppelt so hohem Preis wie online

Preisunterschiede zwischen dem stationären Verkauf und dem E-Commerce sind üblich und können sich insbesondere durch ungleiche Kostenfaktoren rechtfertigen. Die Grenze der sonst freien Preisbildung bildet allerdings das Verbot des sittenwidrigen Wuchers. Ob ein im stationären Handel gegenüber dem Online-Angebot um 100% teurerer Preis für die gleiche Ware als sittenwidrig anzusehen und ein Kaufvertrag insofern nichtig ist, musste das AG Erfurt entscheiden.

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„Knüllerpreis“ – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreis“ – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es mit Rabatten auf den „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preisschlagwörter zusammengetragen und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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LG Osnabrück: Nur bei Mindestabnahmemenge geltender Preis in Google Ads irreführend

LG Osnabrück: Nur bei Mindestabnahmemenge geltender Preis in Google Ads irreführend

Google Ads-Anzeigen sind ein effektives Marketinginstrument für reichweitenstarke Preiswerbung. Werbeanzeigen auf Google lassen zwar nur begrenzten Raum für eigene Gestaltungen und Informationen. Wird mit Preisen geworben, müssen diese allerdings wahrheitsgemäß und mit allen notwendigen Informationen direkt in der Anzeige angegeben werden. Dies gelte insbesondere dann, wenn ein in Google Ads ausgewiesener Preis nur ab einer bestimmten Mindestabnahmemenge zu erzielen ist, wie das LG Osnabrück am 25.08.2021 (Az.: 18 O 140/21) urteilte. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

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OLG Hamburg: „Günstig wie im Supermarkt“ ist keine irreführende Werbung

OLG Hamburg: „Günstig wie im Supermarkt“ ist keine irreführende Werbung

Für Online-Händler ist die Werbung mit Preisvergleichen ein gewichtiges Instrument der Absatzförderung. Oftmals werden hierbei Vergleichspreise des stationären Handels herangezogen, um Online-Bestellungen anzukurbeln. Um sich nicht dem Vorwurf wettbewerbswidriger Irreführungen auszusetzen, müssen die Vergleiche allerdings zutreffend und aktuell sein. Wie die unspezifische Behauptung einer Preisgleichheit mit Supermarktpreisen durch die Aussage „Günstig wie im Supermarkt“ wettbewerbsrechtlich zu beurteilen ist, wenn einzelne Produkte online tatsächlich teurer als im vergleichbaren Einzelhandel angeboten werden, entschied mit Beschluss vom 03.02.2021 (AZ: 3 U 136/20) das OLG Hamburg. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

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LG Amberg: Einzelpreisangabe bei Kombiangeboten ist irreführend!

LG Amberg: Einzelpreisangabe bei Kombiangeboten ist irreführend!

Das LG Amberg hatte sich in einer aktuellen Entscheidung zur Gesamtpreisangabe bei Kombinationsangeboten positioniert. Das Gericht urteilte, dass es irreführend sei, wenn bei einem Kombinationsangebot (bestehend aus zwei Verkaufseinheiten des gleichen Produkts) in der Werbung nicht der Gesamtpreis, sondern der Einzelpreis der einzelnen Verkaufseinheit genannt wird. Lesen Sie in diesem Beitrag mehr zum Thema, wann eine Preisangabe im Falle von Kombinationsangeboten irreführend sein kann.

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Einfach mal teurer -  Was tun, wenn ein Anbieter von Rechtssicherheitspaketen plötzlich die Preise erhöht?

Einfach mal teurer - Was tun, wenn ein Anbieter von Rechtssicherheitspaketen plötzlich die Preise erhöht?

In den letzten Tagen erreichen uns vermehrt Anfragen von Onlinehändlern, denen von einem bekannten Onlinehandelsverband eröffnet wurde, dass der monatliche Beitrag für das beauftragte Rechtssicherheitspaket künftig um monatlich 10 Euro netto erhöht wird. „Ist das so einfach möglich?“ fragen sich die betroffenen Händler. In unserem Beitrag erfahren Sie, was Sie in solch einem Fall unternehmen können!

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Nirgendwo günstiger? Urteil des Landgerichts Köln zu ungünstigen Werbeaussagen bei Preisvergleichen

Nirgendwo günstiger? Urteil des Landgerichts Köln zu ungünstigen Werbeaussagen bei Preisvergleichen

Tiefpreisgarantien sind – soweit korrekt ausgestaltet und transparent dargestellt – durchaus zulässig; in einem aktuellen Fall hatte das Landgericht Köln jedoch die Frage zu beantworten, ob eine Tiefpreisgarantie irreführend ist, wenn sie sich bei einem direkten Preisvergleich mehrerer Wettbewerber auf die Verfügbarkeit der konkreten Preise bezieht, und nicht auf einen Gesamtvergleich des Marktes (Landgericht Köln, Urt. v. 18.09.2018, Az. 31 O 376/17).

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„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreis“ und Co. – Wie geht rechtssichere Werbung mit Preisschlagwörtern?

„Knüllerpreise“, „Superpreise“ und „Dauertiefpreise“ ziehen Kunden magisch an. Doch viele Händler sind unsicher, wie sie ihre Warenpreise bewerben dürfen. Die Grenze zur wettbewerbsrechtlichen Irreführung ist schnell erreicht und damit die Gefahr, dass umgehend eine Abmahnung ins Haus flattert. Ist es etwa beim Start eines neuen Online-Shops zulässig, „Eröffnungspreise“ anzubieten? Wie sieht es bei Rabatten vom „Listenpreis“ oder „Katalogpreis“ aus? Die IT-Recht Kanzlei hat über 30 Preiswerbungsschlagwörter zusammengetragen – und schätzt für Sie das jeweilige Abmahnrisiko ein.

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OLG München: „Preis auf Anfrage“ bei konfigurationsbedürftiger Ware nicht wettbewerbswidrig

OLG München: „Preis auf Anfrage“ bei konfigurationsbedürftiger Ware nicht wettbewerbswidrig

Neues zu „Preis auf Anfrage“: OLG München lehnt Wettbewerbswidrigkeit von „Preis auf Anfrage“ bei konfigurationsbedürftiger Ware ab. Ohne die Nennung eines Preises liegt kein „Anbieten von Waren“ i.S.d. § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV vor.

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Bis zu welcher Grenze sind Preisunterbietungen rechtlich zulässig?

Bis zu welcher Grenze sind Preisunterbietungen rechtlich zulässig?

Vor allem im Lebensmittelsektor liefern sich die großen Supermarkt-Riesen seit Jahren einen erbitterten Preiskampf. Doch auch in anderen Branchen versuchen Händler sich gegenseitig mit Sonderangeboten und Rabattaktionen zu unterbieten und so die Gunst des Kunden zu gewinnen. Was viele jedoch nicht wissen: Niedrigpreise sind nicht ausnahmslos zulässig. Bis zu welcher Grenze Preisunterbietungen erlaubt sind, wird im Folgenden erläutert.

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Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I

Kommentar der IT-Recht Kanzlei zur "Preis auf Anfrage"-Entscheidung des LG München I

Das aktuelle Urteil des LG München I (vom 31. März 2015 – Az. 33 O 15881/14) schafft ein Dilemma für Händler, die „konfigurationsbedürftige“ Waren in ihrem Sortiment haben und an Letztverbraucher verkaufen. Ist der Händler dabei vor der Erstellung eines konkreten Angebots auf Input seitens des Lieferanten bzw. des Herstellers angewiesen, etwa hinsichtlich der Verfügbarkeit oder des konkreten Kombinations- bzw. jeweiligen Tagespreises, kann dieser in aller Regel nicht mittels einer Echtzeitkalkulation arbeiten.

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LG München I: "Preis auf Anfrage" wettbewerbswidrig bei detaillierten Produktpräsentationen

LG München I: "Preis auf Anfrage" wettbewerbswidrig bei detaillierten Produktpräsentationen

Grundregel: Wer Waren im Internet anbietet, hat auch Preise anzugeben (§ 1 Abs. 1 PAngV). Nur, was gilt in folgendem Fall?: Eine Internetplattform ermöglicht die Konfiguration von Möbeln - etwa indem mehrere Parameter wie Farbe, Größe, Material ausgewählt werden können. Ist dem potenziellen Käufer nun - abhängig von Art der Konfiguration - der jeweils geltende Preis zwingend sofort anzuzeigen oder reicht die zeitversetzte Mitteilung des Preises für das konfigurierte Möbelstück aus ("Preis auf Anfrage")? Mit dieser Fragestellung beschäftigte sich erst kürzlich das LG München I .

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OLG Köln zur Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Ankauf

OLG Köln zur Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Ankauf

Mit Blick auf das Irreführungsverbot des §5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 UWG entschied jüngst das OLG Köln (Urteil v. 19.06.2015 – Az. 6 U 173/14) über die Zulässigkeit der Werbung mit „Top-Preisen“ und „Höchstpreisen“ im Goldankauf und stellte heraus, dass letztere strengeren Anforderungen unterliege.

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LG Hamburg: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt ist unzulässig

LG Hamburg: Anzeige der Versandkosten in Preissuchmaschinen durch Mouse-Over-Effekt ist unzulässig

Mit Urteil vom 13.06.2014 (Az.: 315 O 150/14) hat das LG Hamburg entschieden, dass auch bei einer Preisvergleichsliste innerhalb der Suchmaschine „Google“ bei einer Anzeige zwingend die Versandkosten mitanzugeben sind und dass deren Einblendung lediglich durch einen „Mouse-Over-Effekt“ nicht den Anforderungen des § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 6 PAngV genügt. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil.

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Bundesgerichtshof: zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung (Zeugnisaktion)

Bundesgerichtshof: zur Zulässigkeit einer an Kinder gerichteten Werbung (Zeugnisaktion)

Der BGH hat kürzlich über die Zulässigkeit einer "Zeugnisaktion" eines Elektronik-Fachmarktes entschieden. Die Beklagte warb in einer Zeitungsanzeige mit einer Werbeaktion, bei der Schüler eine Kaufpreisermäßigung von 2 € für jede Eins im Zeugnis erhielten. In der Anzeige wurde darauf hingewiesen, dass die Ermäßigung für alle von der Beklagten angebotenen Warenbereiche gelten sollte. Der klagende Bundesverband der Verbraucherzentralen hält diese Werbung für unlauter, da sie die angesprochenen Schüler in unzulässiger Weise zum Kauf auffordere und deren geschäftliche Unerfahrenheit ausnutze.

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Amazon Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Amazon Cyber Monday: Aktuelle Rechtsprechung zur Verfügbarkeit von Schnäppchen

Wie lange müssen Schnäppchen verfügbar sein, die für einen begrenzten Zeitraum im Internet angeboten werden? Das Landgericht Berlin hat aktuell entschieden, dass solche Angebote mindestens während eines Viertels der Angebotszeitraums erhältlich sein müssen, da ansonsten von einer irreführenden Werbemaßnahme auszugehen sei (vgl. LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012, Az. 91 O 27/11).

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Der besondere Preiskampf: Irreführung durch Ausweisung eines dauerhaft gesenkten Preises als „Sonderpreis“

Der besondere Preiskampf: Irreführung durch Ausweisung eines dauerhaft gesenkten Preises als „Sonderpreis“

Nach einem aktuellen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln ist es irreführend und somit wettbewerbswidrig, einen dauerhaft gesenkten Preis dem alten regulären Preis als „Sonderpreis“ gegenüberzustellen. Der Verbraucher könne in diesem Fall davon ausgehen, er habe es mit einer besonders günstigen Sonderaktion zu tun (vgl. OLG Köln, Beschluss v. 11.08.2011, Az. 6 W 155/11).

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Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

Werbung "Nur heute ohne 19 % Mehrwertsteuer": Ist zulässig

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung mit der Angabe "Nur heute Haushaltsgroßgeräte ohne 19% Mehrwertsteuer" Verbraucher auch dann nicht in unangemessener und unsachlicher Weise im Sinne von §§ 3 und 4 Nr. 1 UWG bei ihrer Kaufentscheidung beeinflusst, wenn die Werbung erst am Tag des in Aussicht gestellten Rabattes erscheint.

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