Werbung mit Rabatten
EURO 2024: EM-Marketingmaßnahmen im Online-Shop ohne Katerstimmung
Sportgroßereignisse wie Fußball-Europameisterschaften bieten auch für das Marketing im Online-Shop interessante und besondere Möglichkeiten. Dabei ist Vieles erlaubt, aber naturgemäß nicht Alles. Im Wesentlichen gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbe- und Marketingmaßnahme - mit ein paar Besonderheiten. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick.
Sportgroßereignisse wie Fußball-Europameisterschaften bieten auch für das Marketing im Online-Shop interessante und besondere Möglichkeiten. Dabei ist Vieles erlaubt, aber naturgemäß nicht Alles. Im Wesentlichen gelten die allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen für Werbe- und Marketingmaßnahme - mit ein paar Besonderheiten. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick.
Kein Neukunden-Rabatt für Bestandskunden
Neukunden-Rabatte sind ein beliebtes und weit verbreitetes Tool zur Erweiterung des Kundenkreises. Faktisch profitieren häufig aber auch Bestandskunden von den Rabatten, indem sie sich durch Angabe falscher Kundendaten als Neukunden ausgeben. Online-Händler sind solchen Leistungserschleichungen aber nicht hilflos ausgeliefert, sondern haben Möglichkeiten zu deren Abwehr. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick.
Neukunden-Rabatte sind ein beliebtes und weit verbreitetes Tool zur Erweiterung des Kundenkreises. Faktisch profitieren häufig aber auch Bestandskunden von den Rabatten, indem sie sich durch Angabe falscher Kundendaten als Neukunden ausgeben. Online-Händler sind solchen Leistungserschleichungen aber nicht hilflos ausgeliefert, sondern haben Möglichkeiten zu deren Abwehr. Wir geben in diesem Beitrag einen Überblick.
OLG Köln: Zur Irreführung bei befristeter Cookie-gesteuerter Rabattwerbung
Das OLG Köln (Urteil vom 03.12.2021 - 6 U 62/21) hat kürzlich entschieden, dass bei mehrfachen, hintereinander geschalteten Rabattaktionen der Kunde in wettbewerbswidriger Weise in die Irre geführt, wenn bei dessen erstem Besuch auf einer Website des Werbetreibenden ein Cookie gespeichert wird, aufgrund dessen bei einem weiteren Besuch der Rabatt nicht mehr angezeigt wird. Die Einzelheiten der Entscheidung des OLG Köln können Sie in unserem Beitrag nachlesen.
Das OLG Köln (Urteil vom 03.12.2021 - 6 U 62/21) hat kürzlich entschieden, dass bei mehrfachen, hintereinander geschalteten Rabattaktionen der Kunde in wettbewerbswidriger Weise in die Irre geführt, wenn bei dessen erstem Besuch auf einer Website des Werbetreibenden ein Cookie gespeichert wird, aufgrund dessen bei einem weiteren Besuch der Rabatt nicht mehr angezeigt wird. Die Einzelheiten der Entscheidung des OLG Köln können Sie in unserem Beitrag nachlesen.
OLG Hamburg: Zeitlich befristeter Rabatt bei Wiederholung in kurzen Abständen wettbewerbswidrig
Zeitlich befristete Rabattaktionen sind häufiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit Urteil vom 02.09.2021 – Az. 3 U 99/20 - hat das OLG Hamburg nunmehr entschieden, dass ein zeitlich befristeter Rabatt auf Online-Plattformen für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dieser in kurzen Zeitabständen (2-3 Tagen) wiederholt wird. Unbeachtlich ist nach Auffassung des Gerichts, ob dem Verbraucher der Rabatt später durch den Einsatz von Cookies nicht mehr angezeigt wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem heutigen Beitrag.
Zeitlich befristete Rabattaktionen sind häufiger Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Mit Urteil vom 02.09.2021 – Az. 3 U 99/20 - hat das OLG Hamburg nunmehr entschieden, dass ein zeitlich befristeter Rabatt auf Online-Plattformen für Verbraucher irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dieser in kurzen Zeitabständen (2-3 Tagen) wiederholt wird. Unbeachtlich ist nach Auffassung des Gerichts, ob dem Verbraucher der Rabatt später durch den Einsatz von Cookies nicht mehr angezeigt wird. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des Gerichts in unserem heutigen Beitrag.
LG Frankfurt a. M.: Irreführende Rabattwerbung, wenn beworbener Höchstrabatt nur bei äußerst wenigen Artikeln gewährt wird
Der Wortlaut einer Werbung mit der Aussage „bis zu 70 % Rabatt“ lässt grundsätzlich darauf schließen, dass dies der höchste Nachlass ist, der innerhalb dieser Aktion gewährt wird. Jedoch genügt für eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Werbung dieser Art nicht schon, dass ein paar wenige Artikel um den angegebenen Höchstsatz heruntergesetzt wurden. In einem Eilverfahren hat das Landgericht Frankfurt a. M. mit Beschluss vom 26.02.2021 (Az.: 2-06 O 050/21) entschieden, dass die Werbung mit dem Slogan „bis zu 70 % Rabatt“ irreführend ist, wenn nur unter drei Prozent der herabgesetzten Artikel tatsächlich um diesen Prozentsatz rabattiert sind.
Der Wortlaut einer Werbung mit der Aussage „bis zu 70 % Rabatt“ lässt grundsätzlich darauf schließen, dass dies der höchste Nachlass ist, der innerhalb dieser Aktion gewährt wird. Jedoch genügt für eine wettbewerbsrechtlich einwandfreie Werbung dieser Art nicht schon, dass ein paar wenige Artikel um den angegebenen Höchstsatz heruntergesetzt wurden. In einem Eilverfahren hat das Landgericht Frankfurt a. M. mit Beschluss vom 26.02.2021 (Az.: 2-06 O 050/21) entschieden, dass die Werbung mit dem Slogan „bis zu 70 % Rabatt“ irreführend ist, wenn nur unter drei Prozent der herabgesetzten Artikel tatsächlich um diesen Prozentsatz rabattiert sind.
FAQ: Satte Rabatte – Wie werbe ich richtig mit Preisnachlässen?
Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.
Werbung mit Preisnachlässen ist eine sehr effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken. Aus der hohen Attraktivität dieser Rabatte für den Kunden folgt allerdings eine nicht unerhebliche Missbrauchsgefahr seitens den Werber, die oft strenge Voraussetzungen an die Inanspruchnahme des Preisvorteils stellen, ohne diese dem Kunden immer ausreichend kenntlich zu machen. Die folgenden FAQ sollen einen Überblick über die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Werbung mit Preisnachlässen bieten.
Rechtssichere Werbung mit Mengenrabatten - Formulierungshilfen
Rabattaktionen fördern effektiv den Online-Vertrieb, bergen aber rechtliche Fallstricke. So hat insbesondere die Rechtsprechung im Laufe der Jahre vielfältige Anforderungen an Transparenz und Lauterkeit aufgestellt. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Mengenrabatte rechtssicher beworben werden können und gibt hilfreiche Formulierungsbeispiele an die Hand.
Rabattaktionen fördern effektiv den Online-Vertrieb, bergen aber rechtliche Fallstricke. So hat insbesondere die Rechtsprechung im Laufe der Jahre vielfältige Anforderungen an Transparenz und Lauterkeit aufgestellt. Dieser Beitrag beleuchtet, wie Mengenrabatte rechtssicher beworben werden können und gibt hilfreiche Formulierungsbeispiele an die Hand.
LG Arnsberg: Vorenthalten über die vom Preisnachlass ausgeschlossenen Waren stellt wettbewerbswidrige Irreführung dar
Wird bei einer Verkaufsaktion mit Preisvorteilen beim Kauf von Möbeln geworben, jedoch nicht ausreichend kenntlich gemacht, welche Produkte von dieser Aktion ausgeschlossen sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies entschied das LG Arnsberg mit Urteil vom 06.12.2018 (Az.: I-8 O 73/18).
Wird bei einer Verkaufsaktion mit Preisvorteilen beim Kauf von Möbeln geworben, jedoch nicht ausreichend kenntlich gemacht, welche Produkte von dieser Aktion ausgeschlossen sind, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Dies entschied das LG Arnsberg mit Urteil vom 06.12.2018 (Az.: I-8 O 73/18).
LG Dortmund: „20% auf Alles ohne Wenn und Aber“ – ABER nicht bei Ausnahmen
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das LG Dortmund entschieden, dass die Werbeaussage „SONDER-AKTION: 20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER“ unzulässig ist, wenn hiervon nicht alle Artikel umfasst sind und diese durch einen Sternchenverweis von der Aktion ausgeschlossen werden (Az.: 20 O 33/18).
Mit Urteil vom 31.10.2018 hat das LG Dortmund entschieden, dass die Werbeaussage „SONDER-AKTION: 20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER“ unzulässig ist, wenn hiervon nicht alle Artikel umfasst sind und diese durch einen Sternchenverweis von der Aktion ausgeschlossen werden (Az.: 20 O 33/18).
Werbung mit einem Preisrabatt – was müssen Online-Händler in zeitlicher Hinsicht beachten?
Die Werbung mit Preisnachlässen ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Gerade hier lauern allerdings zahlreiche Stolperfallen für Online-Händler. Es stellt sich die Frage, was bei einer Preisrabattaktion in zeitlicher Hinsicht beachtet werden muss, um Nachteile zu vermeiden. Ist bei Preisrabatten immer eine Befristung anzugeben? Kann eine Rabattaktion abgebrochen oder verlängert werden? Diese und weitere Fragen zum Thema, was in zeitlicher Hinsicht bei Preisrabatten zu beachten ist, beantwortet unser heutiger Beitrag.
Die Werbung mit Preisnachlässen ist eine effektive Maßnahme, um Kunden anzulocken und ihre Kauflust zu steigern. Gerade hier lauern allerdings zahlreiche Stolperfallen für Online-Händler. Es stellt sich die Frage, was bei einer Preisrabattaktion in zeitlicher Hinsicht beachtet werden muss, um Nachteile zu vermeiden. Ist bei Preisrabatten immer eine Befristung anzugeben? Kann eine Rabattaktion abgebrochen oder verlängert werden? Diese und weitere Fragen zum Thema, was in zeitlicher Hinsicht bei Preisrabatten zu beachten ist, beantwortet unser heutiger Beitrag.
OLG Hamm: Rabattwerbung auf alles – nur zulässig mit konkreten Ausnahmen
Wer in einer Printanzeige mit "15 % Rabatt auf alle Artikel" wirbt ohne dabei die konkreten Ausnahmen zu nennen, handelt wettbewerbswidrig. Ein allgemeiner Hinweis zu den unbestimmten Ausnahmen reichte dem OLG Hamm (Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 4 U 4/18) nicht.
Wer in einer Printanzeige mit "15 % Rabatt auf alle Artikel" wirbt ohne dabei die konkreten Ausnahmen zu nennen, handelt wettbewerbswidrig. Ein allgemeiner Hinweis zu den unbestimmten Ausnahmen reichte dem OLG Hamm (Urt. v. 22.03.2018 - Az.: 4 U 4/18) nicht.
OLG München: Verlängerung von befristeten Rabattaktionen ist ohne sachlichen Grund irreführend
Wird eine Rabattaktion über die angekündigte Frist hinaus fortgeführt, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, stellt dies eine Irreführung des Verbrauchers dar. Das hat das Oberlandesgericht in München in seinem Urteil vom 22. März 2018, Az. 6 U 3026/17 entschieden. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil in unserem Beitrag:
Wird eine Rabattaktion über die angekündigte Frist hinaus fortgeführt, ohne dass es dafür einen triftigen Grund gibt, stellt dies eine Irreführung des Verbrauchers dar. Das hat das Oberlandesgericht in München in seinem Urteil vom 22. März 2018, Az. 6 U 3026/17 entschieden. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil in unserem Beitrag:
OLG Köln bejaht Irreführung bei Werbung: „Rabatt auf fast alles“ (bei 40 ausgenommenen Herstellern)
Wenn man in der Möbelbranche mit einem Rabatt auf fast alles wirbt, sollte man vorsichtig sein. Das hat erneut ein Gericht entschieden, indem es einem Möbelmarkt untersagte, mit einem 30-prozentigen Rabatt auf fast alles zu werben, wenn aber die Produkte von 40 Herstellern vom Preisnachlass ausgenommen sind (OLG Köln, Urteil v. 20.04.2018 – Az. 6 U 153/17; Revision nicht zugelassen).
Wenn man in der Möbelbranche mit einem Rabatt auf fast alles wirbt, sollte man vorsichtig sein. Das hat erneut ein Gericht entschieden, indem es einem Möbelmarkt untersagte, mit einem 30-prozentigen Rabatt auf fast alles zu werben, wenn aber die Produkte von 40 Herstellern vom Preisnachlass ausgenommen sind (OLG Köln, Urteil v. 20.04.2018 – Az. 6 U 153/17; Revision nicht zugelassen).
OLG München: Einschränkungen bei lockenden Rabattaktionen (25% Rabatt auf fast alles) müssen transparent sein
Wenn eine Einrichtungskette mit den Worten „25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles“ wirbt, kann das unter Umständen wettbewerbswidrig sein. Das hat das OLG München kürzlich in seinem Urteil vom 08.02.2018, Az. 6 U 403/17 entschieden.
Wenn eine Einrichtungskette mit den Worten „25 % Geburtstagsrabatt auf fast alles“ wirbt, kann das unter Umständen wettbewerbswidrig sein. Das hat das OLG München kürzlich in seinem Urteil vom 08.02.2018, Az. 6 U 403/17 entschieden.
LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion stellt Wettbewerbsverstoß dar
Das LG Dortmund (Urteil vom 14.06.2017, AZ: 10 O 13/17) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion, ohne vernünftige Gründe, einen Verstoß gegen den Wettbewerb darstellt. Das Gericht führte hierbei aus, dass die Verlängerung einer Rabattaktion, wie im vorliegenden Fall, irreführend sei, da der Verbraucher in Kenntnis der zeitlichen Verlängerung möglicherweise eine andere Kaufentscheidung getroffen hätte.
Das LG Dortmund (Urteil vom 14.06.2017, AZ: 10 O 13/17) hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Verlängerung einer zeitlich begrenzten Rabattaktion, ohne vernünftige Gründe, einen Verstoß gegen den Wettbewerb darstellt. Das Gericht führte hierbei aus, dass die Verlängerung einer Rabattaktion, wie im vorliegenden Fall, irreführend sei, da der Verbraucher in Kenntnis der zeitlichen Verlängerung möglicherweise eine andere Kaufentscheidung getroffen hätte.
LG Koblenz: Verlängerung einer befristeten Rabattaktion ist unzulässig
Preisrabattaktionen sind bei Händlern sowohl auf dem Online- als auch dem Offlinemarkt ein beliebtes Werbemittel um Kunden anzulocken und dadurch die Umsätze zu steigern. Die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion stellt jedoch eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß dar, so entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 13.12.2016 (Az.: 1 HK O 26/16). Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Koblenz in unserem Beitrag:
Preisrabattaktionen sind bei Händlern sowohl auf dem Online- als auch dem Offlinemarkt ein beliebtes Werbemittel um Kunden anzulocken und dadurch die Umsätze zu steigern. Die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion stellt jedoch eine Irreführung des Verbrauchers und somit einen Wettbewerbsverstoß dar, so entschied das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 13.12.2016 (Az.: 1 HK O 26/16). Lesen Sie mehr zur Entscheidung des LG Koblenz in unserem Beitrag:
OLG Bamberg: Einschränkung eines in Printmedien beworbenen Angebots durch Verweis auf Homepage = unlautere geschäftliche Handlung
Wer in einer in einem Printmedium geschalteten Anzeige im Sternchentext auf seine Internetseite verweist, um dort Einschränkungen des in der Anzeige beworbenen Angebots näher zu erläutern, erfüllt unter Umständen nicht die nach UWG erforderlichen Informationspflichten - so das OLG Bamberg (OLG Bamberg, Urteil v. 22.06.2016 – 3 U 18/16).
Wer in einer in einem Printmedium geschalteten Anzeige im Sternchentext auf seine Internetseite verweist, um dort Einschränkungen des in der Anzeige beworbenen Angebots näher zu erläutern, erfüllt unter Umständen nicht die nach UWG erforderlichen Informationspflichten - so das OLG Bamberg (OLG Bamberg, Urteil v. 22.06.2016 – 3 U 18/16).
Preis lass nach: Zur Irreführung bei Rabattwerbung
Irreführungsgefahr bei Werbung mit Preisnachlässen ist ein klassisches Streitthema zwischen Händlern und Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Viele dieser Streitigkeiten landen vor Gericht und schon mehrfach hat der BGH diesbezüglich das letzte Wort gesprochen. Zahlreiche Rabatt-Aktionen wurden für unzulässig erklärt. Angesichts mannigfacher Gestaltungsmöglichkeiten für Preisnachlass-Werbung bleibt dennoch oft unklar, was erlaubt ist. Zwei neuere Urteile des LG Karlsruhe und des LG Bielefeld hatten u.a. Werbung mit „statt-“ bzw. „Streichpreisen“ zum Gegenstand. Erfahren Sie im folgenden Überblick, worauf die Gerichte den Fokus setzten und was insbesondere bei der Gestaltung von Werbung z.B. mit „statt-Preisen“ zur Vermeidung von Abmahnungen Beachtung finden sollte.
Irreführungsgefahr bei Werbung mit Preisnachlässen ist ein klassisches Streitthema zwischen Händlern und Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden. Viele dieser Streitigkeiten landen vor Gericht und schon mehrfach hat der BGH diesbezüglich das letzte Wort gesprochen. Zahlreiche Rabatt-Aktionen wurden für unzulässig erklärt. Angesichts mannigfacher Gestaltungsmöglichkeiten für Preisnachlass-Werbung bleibt dennoch oft unklar, was erlaubt ist. Zwei neuere Urteile des LG Karlsruhe und des LG Bielefeld hatten u.a. Werbung mit „statt-“ bzw. „Streichpreisen“ zum Gegenstand. Erfahren Sie im folgenden Überblick, worauf die Gerichte den Fokus setzten und was insbesondere bei der Gestaltung von Werbung z.B. mit „statt-Preisen“ zur Vermeidung von Abmahnungen Beachtung finden sollte.
LG Hamburg: Verlängerung einer zeitlich befristeten Preisrabattaktion ist unzulässig
Gerade in der Vor- bzw. der Weihnachtszeit sind Preisrabattaktionen sehr beliebt. Während diesen Aktionen werden Produkte angeboten, die nur in einem bestimmten Kaufzeitraum zu den beworbenen Konditionen erhältlich sind, diese Verkaufsförderungsmaßnahme ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 17.06.2015 (Az.: 408 HKO 17/14) entschieden, dass ein Unternehmen allerdings dann wettbewerbswidrig handelt, wenn es eine zeitlich befristete Preisrabattaktion ohne gesonderten Grund verlängert. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag!
Gerade in der Vor- bzw. der Weihnachtszeit sind Preisrabattaktionen sehr beliebt. Während diesen Aktionen werden Produkte angeboten, die nur in einem bestimmten Kaufzeitraum zu den beworbenen Konditionen erhältlich sind, diese Verkaufsförderungsmaßnahme ist grundsätzlich rechtlich zulässig. Das Landgericht Hamburg hatte mit Urteil vom 17.06.2015 (Az.: 408 HKO 17/14) entschieden, dass ein Unternehmen allerdings dann wettbewerbswidrig handelt, wenn es eine zeitlich befristete Preisrabattaktion ohne gesonderten Grund verlängert. Lesen Sie mehr in unserem Beitrag!
BGH: vorzeitiges Beenden einer Rabattaktion ist unzulässig
Treueaktionen sind nicht nur im Einzelhandel, sondern zunehmend auch im elektronischen Geschäftsverkehr ein beliebtes Mittel, um Kunden durch die Inaussichtstellung von Preisvorteilen an den jeweiligen Anbieter zu binden und sie zu einer gesteigerten Tätigung von Einkäufen zu bewegen. Mit Urteil vom 16.05.2013 (Az. ZR 175/12) hat der BGH nun entschieden, dass der vorzeitige Abbruch solcher Treueaktionen eine Irreführung im Sinne des §5 Abs. I Satz 2 Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige, unzulässige Handlung darstellt.
Treueaktionen sind nicht nur im Einzelhandel, sondern zunehmend auch im elektronischen Geschäftsverkehr ein beliebtes Mittel, um Kunden durch die Inaussichtstellung von Preisvorteilen an den jeweiligen Anbieter zu binden und sie zu einer gesteigerten Tätigung von Einkäufen zu bewegen. Mit Urteil vom 16.05.2013 (Az. ZR 175/12) hat der BGH nun entschieden, dass der vorzeitige Abbruch solcher Treueaktionen eine Irreführung im Sinne des §5 Abs. I Satz 2 Nr. 2 UWG und somit eine wettbewerbswidrige, unzulässige Handlung darstellt.
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