OLG Rostock: Kein Anscheinsbeweis bei der Beweisfrage zum Zugang von E-Mails
Die Frage des Zugangs spielt in Rechtsstreitigkeiten eine zentrale Rolle, insbesondere bei Fristen und Willenserklärungen. Während bei Briefen oft ein Anscheinsbeweis greift, ist die Situation bei E-Mails komplexer. Das Oberlandesgericht Rostock entschied, dass dieser Anscheinsbeweis bei E-Mails nicht gilt, sodass der Absender den tatsächlichen Zugang der Nachricht detailliert nachweisen muss. Diese Entscheidung beeinflusst die Beweisführung in der digitalen Kommunikation erheblich.