LG Paderborn: Versteckter Hinweis in Datenschutzerklärung unzureichend für E-Mail-Werbung nach § 7 Abs. 3 UWG
E-Mail-Marketing gehört zum Repertoire effektiver und kostengünstiger Werbemaßnahmen. Doch unter welchen Voraussetzungen liegt eine Werbeerlaubnis für E-Mails vor? Das Landgericht Paderborn hat entschieden, ob ein versteckter Hinweis in der Datenschutzerklärung für den rechtmäßigen Versand einer Werbe-E-Mail ausreicht.