Domain versus Marke

Nur spielen:  Bloße Registrierung einer Domain stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Nur spielen: Bloße Registrierung einer Domain stellt keine Markenrechtsverletzung dar

Bei der Registrierung einer Domain ist einiges zu beachten, um nicht in ein Fettnäpfchen zu treten. Insbesondere können Schutzrechte Dritter entgegenstehen. Die bloße Registrierung einer Domain jedoch kann keine Markenrechtsverletzung darstellen, wie das LG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 18.05.2018, Az. 2-03 O 175/18) in einem aktuellen Urteil deutlich gemacht hat.

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Geschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG

Geschäftlich oder privat? Domainregistrierungen und die Anwendbarkeit des MarkenG

Wann liegt bei der Registrierung und Nutzung von Domains ein Handeln im geschäftlichen Verkehr und damit die Anwendung des Markengesetzes vor - diese Frage beschäftigt immerwieder die Gerichte. Das LG Stuttgart (Beschluss v. 11.11.2011, Az.: 17 O 706/1) hat dem Inhaber eines Kennzeichenrechts einen Unterlassungsanspruch nun gegen einen Domaininhaber wegen konkreter Verwechslungsgefahr der beiden Marken eingeräumt. Da unter der beklagten Domain „sponsored links“ (Werbeeinblendungen) vorgehalten wurden, handelte es sich um eine Teilnahme „im geschäflichen Verkehr“. Eine Teilnahme am geschäftlichen Verkehr ist hier also dann zu bejahen, wenn die Domain selbst (noch) nicht benutzt werde.

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Nur ein Wort - Keine  Schutzfähigkeit von beschreibendem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke

Nur ein Wort - Keine Schutzfähigkeit von beschreibendem Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke

Das Landgericht Berlin lehnte in seinem Urteil vom 11.05. 2010 (Az.: 103 O 19/10) eine Verwechslungsgefahr zwischen der Wort-/Bildmarke „Berlin Apotheke“ und der Webseite „www.berlinapotheke.com“ auf Grund der Schutzunfähigkeit der beschreibenden Wortbestandteile ab.

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Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Unternehmenskennzeichen

Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Unternehmenskennzeichen

Der Bundesgerichtshof hat Ende letzter Woche erneut darüber entschieden, inwieweit Unternehmen dagegen vorgehen können, dass ihre Geschäftsbezeichnung von Dritten als Domainname registriert und benutzt wird.

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Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus  Marke

Kein grundsätzlicher Löschungsanspruch gegen Domaininhaber aus Marke

Der BGH hat in seinem Urteil (Az.: I ZR 137/04) vom 19.07.2007 festgestellt, dass es keinen *grundsätzlichen* Löschungsanspruch gegen einen Domaininhaber aus einem Markenrecht gibt, wenn es sich bei diesem um eine juristische Person des Handelsrecht handelt.

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