Widerspruchsverfahren bei Markenanmeldung
Nutzt ja nix: Zu den Anforderungen der Nichtbenutzungseinrede einer Widerspruchsmarke
Die Glaubhaftmachung der Nichtbenutzungseinrede einer Widerspruchsmarke im Markenrecht unterliegt gewissen Anforderungen und kann nicht pauschal durch Vorlage von Unterlagen sowie Rechnungen ohne konkreten Zusammenhang zu den Waren- und Dienstleistungen erfolgen.
Die Glaubhaftmachung der Nichtbenutzungseinrede einer Widerspruchsmarke im Markenrecht unterliegt gewissen Anforderungen und kann nicht pauschal durch Vorlage von Unterlagen sowie Rechnungen ohne konkreten Zusammenhang zu den Waren- und Dienstleistungen erfolgen.
BPatG: Die Post geht weiter ab
Das Bundespatentgericht hat den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts betreffend die angeordnete Löschung der Marke „Post“ aufgehoben
Das Bundespatentgericht hat den Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts betreffend die angeordnete Löschung der Marke „Post“ aufgehoben
Europäisches Markenamt: Widerspruchverfahren reformiert
Beim europäische Markenamt in Alicante wurden am 17. September 2007 einige Änderungen in der Praxis des Widerspruchsverfahrens eingeführt, um dieses insgesamt ökonomischer zu gestalten. Grund hierfür ist die wachsende Zahl europäischer Gemeinschaftsmarkenanmeldungen. Aufgrund dessen rechnet das Markenamt allein schon in diesem Jahr mit dem Eingang von zirka 15.000 Widersprüchen gegen Neuanmeldungen.
Beim europäische Markenamt in Alicante wurden am 17. September 2007 einige Änderungen in der Praxis des Widerspruchsverfahrens eingeführt, um dieses insgesamt ökonomischer zu gestalten. Grund hierfür ist die wachsende Zahl europäischer Gemeinschaftsmarkenanmeldungen. Aufgrund dessen rechnet das Markenamt allein schon in diesem Jahr mit dem Eingang von zirka 15.000 Widersprüchen gegen Neuanmeldungen.
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens): Bild 1) © kwarner · Bild 2) © mipan - Fotolia.com · Bild 3) Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO