Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
20.07.2010, 17:27 Uhr | Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder
Bundesarbeitsgericht: Internet und E-Mail für einzelne Betriebsratsmitglieder

Der Betriebsrat kann, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen, von diesem die Eröffnung eines Internetzugangs und die Einrichtung eigener E-Mail-Adressen auch für die einzelnen Betriebsratsmitglieder verlangen.

Goodbye Flüsterpost: Einführung eines innerbetrieblichen Chats nicht mitbestimmungspflichtig
05.03.2009, 15:44 Uhr | Betriebsrat

Goodbye Flüsterpost: Einführung eines innerbetrieblichen Chats nicht mitbestimmungspflichtig
Goodbye Flüsterpost: Einführung eines innerbetrieblichen Chats nicht mitbestimmungspflichtig

Neben den traditionellen Kommunikationswegen im Betrieb besteht mittlerweile durchaus auch die Möglichkeit, einen eigenen Mitarbeiter-Chatroom einrichten. Die Einführung eines solchen ist dabei per se nicht mitbestimmungspflichtig.

Internetzugang für Betriebsrat
01.09.2008, 08:57 Uhr | Betriebsrat

Internetzugang für Betriebsrat
Internetzugang für Betriebsrat

Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung in erforderlichem Umfang Informations- und Kommunikationsmittel zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch der Zugang zum Internet.

Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine FAQ
02.08.2006 | Betriebsrat

Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine FAQ
Und der Betriebsrat moechte auch mitmischen... - eine FAQ

Um bei IT-Arbeitsrecht auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen, bedarf es nur der Kenntnis einiger weniger grundlegender Entscheidungen. Nicht mehr aber auch nicht weniger. Darüber hinaus schadet es natürlich auch nicht, sich bei Interesse mit ein paar spezielleren Rechtsfragen des IT-Arbeitsrechts zu beschäftigen. Um hierbei eine wirkungsvolle Hilfestellung zu leisten, wird nachfolgend durch ein einfaches „Frage- und Antwortspiel” und der Verlinkung der zugrunde liegenden Urteile das Thema *"Und der Betriebsrat möchte auch mitmischen..."* rechtlich näher beleuchtet.

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