Äußerungsrecht

BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal

Der BGH hat sich erneut mit den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Verarbeitung personenbezogener Daten auf einem Online-Ärztebewertungsportal befasst. Laut BGH besteht kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung eines Jameda-Basisprofils, da grundsätzlich berechtigte Gründe aufseiten des Portalbetreibers überwiegen.

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OLG Köln: Kommentarlose 1-Stern-Bewertung von Mitbewerber ist Schmähkritik

Unseriöse oder unehrliche Rezensionen können einen erheblichen Reputationsschaden verursachen. Dass eine anlass- und kommentarlose Negativbewertung durch einen Mitbewerber für diesen auch wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben kann, bestätigte nun das OLG Köln.

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OLG Celle: Löschpflicht für Links, wenn diese einem Unterlassungsgebot unterfallen

Bei rechtswidrigen Äußerungen verbreitet schnell ein gerichtliches Unterlassungsgebot. Um eine schuldhafte Zuwiderhandlung gegen ein solches Unterlassungsgebot zu vermeiden, muss der ursprüngliche Beitrag entfernt werden. Laut OLG Celle kann dann noch ein Verstoß vorliegen, wenn eine vorgenommene Verlinkung (auf den Beitrag) existiert und sich in diesem Link der Kern der zu unterlassenden Äußerung entnehmen lässt.

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Haben Händler einen Anspruch auf Löschung negativer Bewertungen?

Ob betroffene Personen im Falle von negativen Bewertungen einen DSGVO-Anspruch auf Löschung ihrer personenbezogenen Daten haben, hat jüngst der BGH entschieden. Wir erläutern die Hintergründe und Folgen insbesondere für Händler.

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Trustpilot und andere Bewertungsportale: Müssen Händler unfreiwillige Listungen hinnehmen?

Berechtigterweise stellen sich Shopbetreiber die Frage, ob sie es rechtlich hinnehmen müssen, ohne ihr Einverständnis auf Trustpilot und sonstigen Bewertungsportalen gelistet zu sein.

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Löschungsanspruch unfreiwillig gelisteter Anbieter in Bewertungsportalen?

Zwei OLG haben bezüglich eines Arztbewertungsportals entschieden, dass die Erstellung von Bewertungsprofilen für Ärzte ohne deren ausdrückliche Einwilligung datenschutzwidrig ist, wenn mit der Profilerstellung auch kommerzielle Zwecke des Portals verfolgt werden.

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Jameda: BGH zur Speicherung und Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen eines Arztsuche- und Arztbewertungsportals im Internet

Die Parteien streiten um die Aufnahme der klagenden Ärztin in das Arztbewertungsportal der Beklagten. Die Beklagte betreibt unter der Internetadresse www.jameda.de ein Arztsuche- und Arztbewertungsportal, auf dem Informationen über Ärzte und Träger anderer Heilberufe kostenfrei abgerufen werden können.

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OLG Köln : Arztprofil in Arztbewertungsportal datenschutzrechtlich und wettbewerbsrechtlich zulässig – kein Löschungsanspruch

Das Oberlandesgerichts Köln (Urteil v. 05.01.2017 – 15 U 121/16) hat entschieden, dass einer Ärztin gegenüber einem Arztbewertungsportal unter anderem kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung ihres Profils und kein Unterlassungsanspruch zusteht.

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OLG Stuttgart: Überschrift in Hotelbewertung „nicht Hühnerhof, sondern Hühnerstall“ keine unzulässige Schmähkritik

Das Oberlandesgericht Stuttgart setzte sich in einer recht anschaulichen Entscheidung mit der äußerungsrechtlichen Zulässigkeit einer Kommentarüberschrift eines unzufriedenen Gastes in einem Hotelbewertungsportal auseinander. Der Hotelbetreiber hatte gegenüber dem Online-Bewertungsportal die Löschung eines missliebigen Eintrags verlangt. Das Portal weigerte sich. Das Oberlandesgericht meint: zu Recht.

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LG Berlin: Internetpranger auf Schweizer Internetseite über „säumigen Schuldner“ rechtswidrig - deutsche Gerichte zuständig

Das Landgericht Berlin hatte sich in einem vom Autor erwirkten Beschluss vom 07.03.2013 (Az: 27 O 496/12 –rechtskräftig, unveröffentlicht-) mit der Frage zu befassen, ob die Veröffentlichung einer identifizierenden Berichterstattung einer Privatperson über einen in Deutschland ansässigen „säumigen Schuldner“ auf der Schweizer Homepage des „Gläubigers“ zulässig ist und ob hierüber ein deutsches Gericht zu befinden hat.

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Bundesgerichtshof zum Zu-Eigen-Machen von Äußerungen durch den Betreiber eines Bewertungsportals

Der BGH hatte sich in einer weiteren Entscheidung im Zusammenhang mit Bewertungen im Internet nunmehr zur Frage geäußert, wann ein Bewertungsportal sich einen fremden Bewertungskommentar zu eigen macht und hierfür in der Folge die rechtliche Verantwortung übernehmen muss.

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Negative Kundenbewertungen im Internet – Was müssen sich Online-Händler gefallen lassen?

Positive Kundenbewertungen sind für jeden Online-Händler ein gutes Aushängeschild mit besonders hoher Werbewirkung. Umso schmerzlicher treffen negative Bewertungen bezüglich Geschäftspraxis oder Produkten, die überspritz formuliert oder aus Sicht des Händlers schlichtweg falsch sind. Dass die Anforderungen daran, gegen negative Bewertungen gerichtlich vorzugehen, hoch sind, hat ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erneut demonstriert (BVerfG Urteil v. 29.06.2015 – Az.: 1 BvR 2646/15).

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BGH konkretisiert die Haftung eines Bewertungsportals für durch Dritte verfasste Bewertungen

Der Bundesgerichtshof hat mit einer Entscheidung (Urteil vom 01.03.2016, Az.: VI ZR 34/15) die Pflichten der Betreiber eines Bewertungsportals, hier eines Ärztebewertungsportals, konkretisiert. Der BGH setzt seine Rechtsprechung (Urteil vom 25.10.2011, Az.: VI ZR 93/10) zur Haftung von durch Dritte verfasste Bewertungsbeiträge fort, zur Konkretisierung der Rechtsprechungsgrundsätze aus dem Jahr 2011 führt der BGH nunmehr aus, dass ein Bewertungsportal unter Umständen im Einzelfall die Pflicht zur Anforderung genauer Sachverhaltsdarstellungen des Bewerters bzw. belegende Unterlagen vom Bewerter anzufordern, treffen kann, um diese sodann an den Bewerteten zur Stellungnahme weiterzuleiten. Mißachtet ein Bewertungsportal diese Grundsätze, stellt dies eine Verletzung zumutbarer Prüfungspflichten dar und führt damit zu einer äußerungsrechtlichen (Störer-) Haftung des Bewertungsportals.

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OLG München: Negative unwahre Bewertung auf eBay? Löschungsanspruch!

Dürfen die Käufer ihre Kritik uneingeschränkt äußern, wenn sie einen Kommentar oder eine Bewertung zu den auf Online-Marktplätzen angebotenen Waren und dort agierenden Händlern abgeben? Solche Kommentare und Bewertungen sind bekanntlich nicht immer positiv und schmeichelhaft. Kann man sich zumindest gegen Kommentare wehren, die durchaus unbegründet sind und der Wahrheit nicht entsprechen? Die Meinungsfreiheit der Kunden kennt tatsächlich ihre Schranken. Das OLG München hat in seiner Entscheidung (Urteil vom 28.10.2014, Az.: 18 U 1022/14) festgehalten, dass der Händler die Entfernung eines negativen Kommentars und ggf. einer damit verbundenen negativen Bewertung des Kunden verlangen kann, wenn diese auf unwahren Tatsachen basieren.

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Bundesgerichtshof zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines Nutzers

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat hatte am 19.03.2015 entschieden, dass die Betreiberin eines Hotelbewertungsportals nicht wegen Verstoßes gegen § 4 Nr. 8 UWG* oder § 3 Abs. 1 UWG auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf ihrem Portal haftet.

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OLG Stuttgart: Haftung von Wikipedia für Persönlichkeitsverletzungen in Einträgen

Mit Urteil vom 02.10.2013 (Az.: 4 U 78/13) hat das OLG Stuttgart entschieden, dass Wikipedia als Betreiber einer Online-Enzyklopädie für (persönlichkeitsrecht-) verletzende Inhalte erst dann haftet, wenn dieser von der Rechtsverletzung Kenntnis erlangt. Das Gericht betrachtete Wikipedia als sog. Host-Provider, welcher sich die fremd verfassten Beiträge nicht zu eigen macht. Eine Haftungsprivilegierung des Betreibers der Online-Enzyklopädie gemäß den Maßstäben von Online-Archiven kommt nach dem OLG Stuttgart nicht in Betracht, da die Beiträge auf der Plattform Wikipedia, im Gegensatz zu Online-Archiven, auf stetige Aktualität hin ausgerichtet sind. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung des OLG Stuttgart:

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LG München I: Kein Anspruch auf Löschung einer Notenbewertung auf der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda.de

Mit Urteil vom 15.01.2014 (Az.:25 O 16238/13) hat das LG München I entschieden, dass die Bewertungen von Nutzern eine wesentliche Ausprägung der persönlichen Meinungsfreiheit darstellen und eine Löschung durch das Internet-Portal vom Bewerteten nicht begehrt werden kann. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung des Gerichts in unserem News-Beitrag.

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OLG Köln: Einmaliges Testessen stellt keine hinreichend zuverlässige Tatsachengrundlage für eine negative Kritik dar

Das OLG Köln hatte entschieden (Urteil vom 30.05.2011, Az.: 15 U 194/10), dass es eine Verletzung des Unternehmerpersönlichkeitsrechts darstellen kann, wenn eine negative Restaurantkritik in einem Reiseführer veröffentlicht wird und diese negative Bewertung des Restaurants das Ergebnis eines einzigen Besuchs einer einzigen Testesserin darstellte, da ein einmaliges Testessen keine hinreichend zuverlässige Tatsachengrundlage für die vorgenommene Abwertung darstelle.

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Rechtswidrige Äußerung auf Bewertungsportal: Die Kosten für eine Löschungsaufforderung an das Bewertungsportal sind vom Bewerter zu tragen

Ein Betroffener einer rechtswidrigen öffentlichen Bewertung auf einer Bewertungsplattform (hier konkret: eBay-Bewertung) kann neben der Inanspruchnahme des Autors der Bewertung auch gleichzeitig die Bewertungsplattform zur Löschung auffordern, die hierfür anfallenden Anwaltskosten, insbesondere für die Löschungsaufforderung gegenüber der Bewertungsplattform, hat der Autor der Äußerung zu tragen. Das AG Köln folgt in dieser Entscheidung (Urteil vom 30.12.2013, Az.: 147 C 139/12) den Vorgaben des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09) aus einem ähnlichen Fall. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des AG Köln.

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LG Kiel: Kein Anspruch auf Löschung einer Notenbewertung auf der Ärzte-Bewertungsplattform Jameda.de

Das LG Kiel hatte sich mit der Frage zu beschäftigen gehabt (Urteil vom 06.12.2013; Az.: 5 O 372/13), ob einem Arzt ein Löschungsanspruch gegenüber einem Bewertungsportal zusteht hinsichtlich der von einem Dritten den Arzt betreffenden abgegebenen Notenbewertung zu den Kriterien "Behandlung", "Aufklärung", "Praxisausstattung" und "telefonische Erreichbarkeit". Das Gericht verneinte einen Löschungsanspruch des Arztes im Ergebnis und wies die Klage in der Folge ab. Lesen Sie mehr zu diesem Urteil des LG Kiel:

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