BGH: Kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung aus Online-Bewertungsportal
In einer aktuellen Entscheidung hat sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf einem Online-Ärztebewertungsportal (www.jameda.de) befasst. Nach Ansicht des BGH besteht kein datenschutzrechtlicher Anspruch auf Löschung eines Jameda-Basisprofils, da grundsätzlich berechtigte Gründe aufseiten des Portalbetreibers überwiegen.